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   BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73   

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https://dejure.org/1974,928
BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73 (https://dejure.org/1974,928)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1974 - 1 BvL 27/73 (https://dejure.org/1974,928)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1974 - 1 BvL 27/73 (https://dejure.org/1974,928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EKrG § 14 Abs. 1, Abs. 2 :; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 225
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73
    Der allgemeine Gleichheitssatz, der als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip in allen Rechtsbereichen gilt (BVerfGE 35, 263 (271 f.)), gebietet, daß an vergleichbare Sachverhalte grundsätzlich die gleichen Rechtsfolgen geknüpft werden.
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen -

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, er habe § 14 EKrG in einer (bisher unveröffentlichten) Entscheidung vom 12. Oktober 1973 - IV C 56.70 - als verfassungsmäßig angesehen.
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Dieser Vorschrift liegt zwar die Vorstellung zugrunde, eindeutige Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten seien aus Sicherheitsgründen zwingend geboten, gemeinsame Verpflichtungen könnten Unstimmigkeiten bewirken (vgl. BVerfGE 38, 225 (230)).
  • BPatG, 19.05.2016 - 35 W (pat) 1/15

    Bekämpfen von Feldmäusen - Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Bekämpfen von

    Ein Gestaltungsspielraum, der nur durch das Willkürverbot begrenzt ist, wird erst dann überschritten, wenn die Entscheidung des Gesetzgebers schlichtweg als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 38, 225, 229; BVerfGE 118, 79, 100 f.; Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 13. Aufl., Art. 3 Rn. 19).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Innerhalb der rahmenrechtlichen Bindung des § 74 Abs. 2 DRiG ist der Landesgesetzgeber bei der Regelung des Wahlverfahrens in seiner Gestaltungsfreiheit nur durch den Gleichheitssatz beschränkt, der als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip in allen Rechtsbereichen gilt (vgl. BVerfGE 38, 225 (228)).
  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

    § 14 Abs. 1 EKrG war im Rahmen einer Richtervorlage Gegenstand des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1974 - 1 BvL 27/73 -.

    Zutreffend hat das Bundesverfassungsgericht insoweit im Beschluss vom 13.11.1974 - 1 BvL 27/73 - ausgeführt, dass es vor dem Inkrafttreten des EKrG am 01.01.1964 im Kreuzungsrecht auch andere Verteilungsgrundsätze gab, die alle auf Praktikabilitätserwägungen beruhten und nicht als Gebot des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes verstanden werden können.

  • BPatG, 06.09.2016 - 35 W (pat) 1/15

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Bekämpfen von Feldmäusen" -Vereinbarkeit

    Ein Gestaltungsspielraum, der nur durch das Willkürverbot begrenzt ist, wird erst dann überschritten, wenn die Entscheidung des Gesetzgebers schlichtweg als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 38, 225, 229; BVerfGE 118, 79, 100 f.; Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 13. Aufl., Art. 3 Rn. 19).
  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Im vorliegenden Fall steht eher ein Vergleich von Sachverhalten im Vordergrund, sodass die Prüfungsintensität im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG niedriger anzusetzen ist (vgl BVerfGE 38, 225, 229).
  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01

    Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode

    Da die Verfassung von Berlin keine spezifischen materiellen Maßstäbe bzw. Richtlinien für die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode enthält, kommen ein Ermessensfehlgebrauch bzw. eine Ermessensüberschreitung nur in Betracht, wenn die Entscheidung über die Verkürzung der Wahlperiode sich als willkürlich (vgl. zur Geltung des rechtsstaatlichen Willkürverbots innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus: BVerfGE 21, 362 ; 23, 12 ; 23, 353 ; 25, 198 ; 26, 228 ; 34, 138 ; 38, 225 ; 56, 298 ; ferner Kunig, Das Rechtsstaatsprinzip, 1996, S. 181 f., 312 ff.) oder rechtsmissbräuchlich (siehe Glauben, in Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 84 Anm. B.I.) erweist.
  • SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Einkommens des nichtehelichen Partners

    Eine rein sachbezogene Anknüpfung liegt jedoch nur vor, wenn die Differenzierung Regelungen "ohne unmittelbaren menschlichen Bezug" betrifft (BVerfGE 38, 225, 229 [BVerfG 13.11.1974 - 1 BvL 27/73]).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87

    Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem

    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine gesetzliche Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich für die Abgrenzung des geregelten Sachverhalts von anderen verwandten Sachverhalten irgendein sachlich vertretbarer zureichender Grund anführen läßt (BVerfGE 6, 91 [BVerfG 23.01.1957 - 2 BvE 2/56]; 21, 11 f [BVerfG 14.12.1966 - 1 BvR 496/65]; 25, 292; 29, 411; 31, 269 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 32, 167 [BVerfG 21.10.1971 - 2 BvR 367/69]; 35, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 37, 353 [BVerfG 25.06.1974 - 1 BvL 11/73]; 38, 229 [BVerfG 13.11.1974 - 1 BvL 27/73]; 40, 317 [BVerfG 05.11.1975 - 2 BvR 193/74]; 42, 186) [BVerfG 12.05.1976 - 1 BvL 31/73].
  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Mit der Einräumung eines allgemeinen Selbstauflösungsrechtes für das Abgeordnetenhaus als oberstes Verfassungsorgan und dessen Bindung an eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten hat die Verfassung von Berlin die verfassungsgerichtliche Überprüfungsmöglichkeit weiter zurückgenommen als in den Bereichen von Rechtssetzung und Normvollzug; sie vertraut insoweit in erster Linie darauf, dass das hohe Quorum des Art. 54 Abs. für die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode enthält, kommen ein Ermessensfehlgebrauch bzw. eine Ermessensüberschreitung nur in Betracht, wenn die Entscheidung über die Verkürzung der Wahlperiode sich als willkürlich (vgl. zur Geltung des rechtsstaatlichen Willkürverbots innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus: BVerfGE 21, 362 ; 23, 12 ; 23, 353 ; 25, 198 ; 26, 228 ; 34, 138 ; 38, 225 ; 56, 298 ; ferner Kunig, Das Rechtsstaatsprinzip, 1996, S. 181 f., 312 ff.) oder rechtsmissbräuchlich (siehe Glauben, in Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 84 Anm. B.I.) erweist.
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09

    Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes

  • VG Schleswig, 25.03.1999 - 3 A 133/96
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