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   BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73   

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https://dejure.org/1974,829
BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73 (https://dejure.org/1974,829)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1974 - 2 BvR 648/73 (https://dejure.org/1974,829)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1974 - 2 BvR 648/73 (https://dejure.org/1974,829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 4; StPO § 121 Abs. 2
    Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftfortdauer - Benachrichtigung von der Entscheidung - Verletzung des GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 32
  • MDR 1975, 30
  • Rpfleger 1974, 303
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73
    Diese Benachrichtigungspflicht hat das Oberlandesgericht außer acht gelassen und damit das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 104 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGE 16, 119 [122 f.]).

    Der Verteidiger kann zwar in der Regel als Vertrauensperson des Beschuldigten gelten (BVerfGE 16, 119 [123 f.]).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1210/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Ein von dem Betroffenen mandatierter Prozessbevollmächtigter kann in aller Regel als Person seines Vertrauens gelten (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2019 - 2 BvR 2177/18 - und vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43).

    Die Eigenschaft als Vertrauensperson setzt kein persönliches, seit langem bestehendes Nähe- und Vertrauensverhältnis voraus (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2019 - 2 BvR 2177/18 - und vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1816/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    a) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Er muss aber dafür Sorge tragen, dass die Benachrichtigung unverzüglich erfolgt (vgl. BVerfGE 38, 32 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes nach § 95 Abs. 1 BVerfGG darf es sich jedoch grundsätzlich nur dann beschränken, wenn ein für eine Aufhebung geeigneter Akt nicht oder nicht mehr vorliegt, die angegriffene Entscheidung eine den Beschwerdeführer belastende Wirkung nicht mehr entfaltet oder die festgestellte Grundrechtsverletzung den sachlichen Inhalt der Entscheidung nicht berührt (vgl. BVerfGE 6, 386 [388 f.]; 10, 302 [330]; 38, 32 [34 f.]; 53, 152 [163]).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    c) Da die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der angegriffenen Entscheidung des Amtsgerichts über die Haftanordnung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht berührt (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ), ist über die tenorierte Feststellung einer Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG durch das Unterlassen der dort vorgeschriebenen Benachrichtigung hinaus keine weitere Rechtsfolge auszusprechen.
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der

    Danach ist selbst ein beigeordneter Pflichtverteidiger als Person des Vertrauens des Festzuhaltenden anzusehen, wenn der Betroffene um die Beiordnung dieses Verteidigers gebeten hatte (BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 34).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei

    (2) Dass eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht zugleich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Haft führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35; siehe auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NStZ-RR 2000, 185, 187).

    Diese berührt nicht den sachlichen Inhalt der Haftanordnung bzw. der späteren Entscheidungen über ihre Fortdauer (BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35).

  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Einer Aufhebung der Beschlüsse bedarf es hingegen nicht, da sie durch die erneuten Anordnungen der Fortdauer der Unterbringung durch Beschlüsse des Landgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2015 und 29. Januar 2016 zum einen prozessual überholt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 -, juris, Rn. 51; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2017 - 2 BvR 30/15 -, Rn. 23, juris) und zum anderen die festgestellte Grundrechtsverletzung den sachlichen Inhalt der angegriffenen Entscheidungen nicht berührt (vgl. BVerfGE 38, 32 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Von der in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehenen Aufhebung dieser Entscheidungen kann ausnahmsweise abgesehen werden, weil die festgestellte Grundrechtsverletzung den sachlichen Inhalt der angegriffenen Entscheidungen nicht berührt (vgl. BVerfGE 38, 32 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Von der in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehenen Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen kann ausnahmsweise abgesehen werden, weil die festgestellte Grundrechtsverletzung den sachlichen Inhalt der angegriffenen Entscheidungen nicht berührt (vgl. BVerfGE 38, 32 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 19.07.2021 - 2 BvR 1317/20

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

  • LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
  • OVG Thüringen, 29.04.2010 - 1 EO 225/09

    Beschlagnahme eines Elfenbeinstoßzahns

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 45/99

    Teilweise unzulässige und unbegründete, im Hinblick auf die Verletzung des

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

  • OLG Hamm, 25.10.1978 - 15 W 144/78

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht

  • VG Potsdam, 16.03.1995 - 1 K 827/94

    Hinderung an der Mitgliedschaft in einem Kreistag als Angestellter in einer

  • OLG Hamm, 14.03.1978 - 15 W 144/78
  • OLG Hamburg, 13.07.2005 - 2 Wx 28/05

    Ausländerrecht: Wegfall der Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson

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