Rechtsprechung
BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71 |
Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
Art. 9 Abs. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
- openjur.de
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Koalitionsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitskampf - Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Aussperrung - Verfassungswidrigkeit - Verletzung von Grundrechten
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 38, 386
- NJW 1975, 968
- DB 1975, 792
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Sie würde sich erst recht gegen die frühere Rechtsprechung dieses Gerichts richten, nach der die Abwehraussperrung die Arbeitsverhältnisse der streikenden Arbeitnehmer schlechthin auflöst (vgl. BAG 1, 291); auf diese Rechtsprechung stützt aber die Beschwerdeführerin gerade ihre gegenüber den Betriebsratsmitgliedern ausgesprochene Aussperrung mit lösender Wirkung.Die Beschwerdeführerin meint dazu, sie habe auf die seit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1955 (BAG 1, 291) gefestigte Rechtsprechung zur Rechtswirksamkeit einer lösenden Aussperrung vertrauen dürfen.
- BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Arbeitskampfmaßnahmen
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Der Große Senat beantwortete in seinem Beschluß vom 21. April 1971 (BAG 23, 292) die ihm gestellte Frage unter anderem damit, daß Aussperrungen im allgemeinen nur suspendierende Wirkung hätten.Angesichts der zahlreichen und von namhaften Autoren vertretenen Kritik an der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts von der lösenden Wirkung der Aussperrung (Nachweise in BAG 23, 292 [304]) und in Anbetracht der schon vor 1971 zu beobachtenden Tendenz des Bundesarbeitsgerichts, die Wirkungen der Lösungstheorie zugunsten der gesetzlich besonders zu schützenden Personengruppen einzuschränken (…Nachweise in BAG a.a.O., 302 f.), war das Vertrauen der Beschwerdeführerin darauf, daß die Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern deren Arbeitsverhältnisse löse, verfassungsrechtlich nicht geschützt.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Die Änderung der Rechtsprechung überschreitet nicht die Grenzen, die einer schöpferischen Rechtsfindung durch die Obersten Gerichtshöfe mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gesetzesbindung der Rechtsprechung gezogen werden müssen (vgl. BVerfGE 34, 269 [288] -- immaterielle Schäden -- mit Nachweisen).
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Soweit die Beschwerdeführerin die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts angreift, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (BVerfGE 31, 55); im übrigen könnte die Rüge einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schon deshalb nicht durchgreifen, weil jedenfalls keine willkürliche Überschreitung der Befugnisse vorliegt (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67
Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats …
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Soweit die Beschwerdeführerin die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts angreift, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (BVerfGE 31, 55); im übrigen könnte die Rüge einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schon deshalb nicht durchgreifen, weil jedenfalls keine willkürliche Überschreitung der Befugnisse vorliegt (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]). - BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an …
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Selbst wenn man zugunsten der Beschwerdeführerin davon ausgehen wollte, daß die von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen der Rückwirkung von Gesetzesrecht sich auch auf Richterrecht übertragen lassen (vgl. BVerfGE 18, 224 [240 f.]), so scheidet hier ein Vertrauensschutz der Beschwerdeführerin aus. - BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 Satz 1 schützt anerkanntermaßen nicht nur den Zusammenschluß zu Koalitionen als solchen, sondern ausdrücklich auch den Zusammenschluß zu einem bestimmten Gesamtzweck, nämlich zu einer aktiven Wahrnehmung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen (BVerfGE 4, 96 [106]). - BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Soweit Art. 9 Abs. 3 GG ein Recht zur Aussperrung garantieren sollte, ist der geschützte Bereich unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung abzugrenzen (BVerfGE 19, 303 [314] mit Nachweisen). - BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Andererseits garantiert Art. 9 Abs. 3 GG nur einen Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung (…vgl. BVerfGE a.a.O.; BVerfGE 17, 319 [333 f.]); er räumt den geschützten Personen und Vereinigungen nicht mit Verfassungsrang einen inhaltlich unbegrenzten und gesetzlich unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein. - BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68
Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
a) In dem Rechtsstreit der Kläger, die bei der Spielbank beschäftigt gewesen waren, entschied der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts durch das Urteil vom 26. Oktober 1971 -- 1 AZR 113/68 -- (BAG 23, 484) in folgenden Punkten rechtskräftig zum Nachteil der Beschwerdeführerin: Sie wurde einmal verurteilt, diejenigen Kläger, die Betriebsratsmitglieder waren, zu den früheren Bedingungen zu beschäftigen. - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Art. 9 Abs. 3 GG stets hervorgehoben, daß bei der Bestimmung der Tragweite dieses Grundrechts seine historische Entwicklung zu berücksichtigen sei (BVerfGE 4, 96 (101, 106, 107); 18, 18 (27, 28 f.); 19, 303 (314); 38, 386 (394); 44, 322 (347 f.)).Sie gewährleistet die Freiheit des Zusammenschlusses zu Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und die Freiheit der gemeinsamen Verfolgung dieses Zwecks (BVerfGE 4, 96 (106); 38, 386 (393)); über beides sollen die Beteiligten selbst und eigenverantwortlich, grundsätzlich frei von staatlicher Einflußnahme, bestimmen.
Demgemäß geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsfreiheit nur in ihrem Kernbereich schützt (BVerfGE 19, 303 (321 f.) m.w.N.; 28, 295 (304); 38, 281 (305); 38, 386 (393)): Das Grundrecht räumt den geschützten Personen und Vereinigungen nicht mit Verfassungsrang einen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386 (393)); es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Tragweite der Koalitionsfreiheit dadurch zu bestimmen, daß er die Befugnisse der Koalitionen im einzelnen gestaltet und näher regelt.
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Ob die Aussperrung zu den geschützten Kampfmitteln gehört, hat das Bundesverfassungsgericht ebenso wie das Bundesarbeitsgericht - auch in der angegriffenen Entscheidung - bisher offengelassen (vgl. BVerfGE 38, 386 [394]; BAGE 48, 195 [203]).Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung (vgl. BVerfGE 38, 386 [396]).
Der Fall gibt keinen Anlaß, die Grenze eines unantastbaren "Kernbereiches" der Koalitionsfreiheit näher zu bestimmen (vgl. BVerfGE 4, 96 [106]; 17, 319 [333 f.]; 38, 386 [393]; 58, 233 [247]).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Gewerkschaftliche Betätigung sei nur insoweit verfassungskräftig verbürgt, als diese für die Erhaltung und Sicherung der Koalition als unerläßlich betrachtet werden müsse (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 38, 386 ; 50, 290 ; 57, 220 ).In den anderen Entscheidungen finden sich ähnliche Formulierungen oder entsprechende Hinweise (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 38, 386 ; 50, 290 ).
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83
Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip
b) Das Grundgesetz räumt den Gewerkschaften allerdings keinen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386, 393; 58, 233, 247). - BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bisher bewußt offengelassen (vgl. BVerfGE 18, 18 ff. = AP Nr. 15 zu § 2 TVG ; BVerfGE 38, 386 = AP Nr. 50 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Das Grundrecht räumt den geschützten Personen und Vereinigungen keinen inhaltlichen unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386 [393]; 58, 233 [247]). - BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
Das Bundesverfassungsgericht geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsfreiheit und damit auch das Betätigungsrecht der Koalitionen nur in einem Kernbereich schützt (vgl. BVerfGE 19, 303 [321 ff.]; 28, 295 [304]; 38, 281 [305]; 38, 386 [393]; 50, 290 [368]; m.w.N.).Das Grundrecht räumt den geschützten Personen und Vereinigungen nicht einen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386 [393]); es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Tragweite der Koalitionsfreiheit dadurch zu bestimmen, daß er die Befugnisse der Koalitionen im einzelnen ausgestaltet und näher regelt (BVerfGE 28, 295 [306]; 50, 290 [368]).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Es ist Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise -- in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit -- näher zu regeln (vgl. BVerfGE 4, 96 [107]; 20, 312 [317, 320]; 28, 295 [306]; 38, 386 [393]). - BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bisher bewußt offengelassen (vgl. BVerfGE 18, 18 ff. = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BVerfGE 38, 386 = AP Nr. 50 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03
Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch …
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
- BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78
Deutscher Arbeitnehmerverband
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
- BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80
Erhaltungsarbeiten
- BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83
Sympathiestreik
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter …
- BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
- BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78
Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 139/06
Vertragszahnärzte - Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragzahnärztlichen …
- BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86
Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985
- BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R
Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von …
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93
Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren
- BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89
Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem
- BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
- BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82
Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG
- BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89
Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen …
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
- BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88
Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung …
- ArbG Wetzlar, 12.03.1985 - 2 Ca 669/84
Aussperrung Schwerbehinderter
- BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83
Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 526/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen - Auslegung des Begriffs …
- LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …
- BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 540/77
Kernbereichsschutz bei Verteilung einer Gewerkschaftszeitung im Betrieb
- BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 457/90
Tarifkonkurrenz-Tarifpluralität bei Haustarifvertrag - Anwendung …
- BVerfG, 16.09.1991 - 1 BvR 453/90
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 TVG hinsichtlich der Erfordernis einer …
- LAG Hamm, 09.06.1988 - 17 Sa 2281/87
Arbeitsverhältnis; Beendigung; Auflösung; Befristung; Bundesanstalt für Arbeit; …
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76
Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme …
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
- BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
Straßen- und Autolobby
- BVerfG, 14.02.1978 - 1 BvR 466/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers …
- LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!
- ArbG Berlin, 07.04.2010 - 29 Ga 5197/10
Beschäftigung eines gekündigten Piloten
- BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von …
- LG Mannheim, 02.04.2014 - 24 AktE 15/09
Delisting GeneScan Europe AG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2009 - L 3 KA 123/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2009 - L 3 KA 122/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 KA 93/08