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   BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54   

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https://dejure.org/1954,8
BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54 (https://dejure.org/1954,8)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1954 - 2 BvG 1/54 (https://dejure.org/1954,8)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1954 - 2 BvG 1/54 (https://dejure.org/1954,8)
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Besoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Art. 75 GG, Grundsatz der Bundestreue

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • openjur.de

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • opinioiuris.de

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 75
    Verletzung der Rahmengesetzgebungskompetenz durch bundesgesetzliche Regelung von Höchstbeträgen für die Landesbeamtenbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 115
  • NJW 1955, 57
  • MDR 1955, 87
  • DVBl 1955, 50
  • DÖV 1956, 30
 
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Wird zitiert von ... (179)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Dem steht nicht entgegen, daß der Begriff der Rahmenvorschriften in Art. 75 GG nicht in diesem engeren technischen Sinn verstanden werden darf, weil der Bundesgesetzgeber in Wahrnehmung der ihm dort eingeräumten Kompetenz neben Richtlinien für den Landesgesetzgeber auch einzelne unmittelbar geltende Bestimmungen erlassen darf (vgl. BVerfGE 4, 115 [130]).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    b) Der Bund muß jedoch den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens beachten (vgl. BVerfGE 4, 115 (140); 6, 309 (361 f.); 8, 122 (138 ff.) und unten E II).

    Noch stärker tritt diese Rechtsschranke aus dem Gedanken der Bundestreue bei der Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen zu Tage: "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Weder der Bund noch die Länder können über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; einfachgesetzliche Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern wären auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 32, 145 ; 39, 96 ; 55, 274 ; 105, 185 ).
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