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   BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54   

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https://dejure.org/1955,7
BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54 (https://dejure.org/1955,7)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1955 - 2 BvK 1/54 (https://dejure.org/1955,7)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1955 - 2 BvK 1/54 (https://dejure.org/1955,7)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Abgeordneten-Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsmäßigkeit der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • digizeitschriften.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verfassungsrechtlicher Status des Abgeordneten im Verfassungsstreit. Diätenkürzung bei Doppelmandat

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 144
  • NJW 1955, 625
  • MDR 1955, 401
  • DVBl 1955, 406
  • DÖV 1957, 789
 
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Wird zitiert von ... (238)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
    Die moderne parteienstaatliche Demokratie ist zwar durch Art. 21 GG in Bund und Ländern verfassungsrechtlich sanktioniert (dazu näher BVerfGE 1, 225; 2, 10 ff., 72 ff.; 4, 27 ff.); aber aus den bezeichneten Bestimmungen des Grundgesetzes und der Landessatzung für Schleswig-Holstein ergibt sich, daß die Verfassungen bestimmte Konsequenzen aus der Entscheidung des Grundgesetzes zugunsten des modernen Parteienstaates, die zu einer Aufhebung des repräsentativen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten führen würden, nicht haben ziehen wollen.
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine Parteiendemokratie (vgl. BVerfGE 4, 144 [149] m.w.N.).
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