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   BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54   

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https://dejure.org/1955,94
BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54 (https://dejure.org/1955,94)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1955 - 1 BvR 455/54 (https://dejure.org/1955,94)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 1 BvR 455/54 (https://dejure.org/1955,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 308
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 190
  • NJW 1955, 1145
  • MDR 1955, 534
  • DVBl 1955, 611
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

    Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    (BVerfGE 4, 190 [juris Rn. 6]; Schmidt in Keidel, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 158.) Dem hat das Landgericht genügt, indem es nach Übermittlung der von der Antragsgegnerin vorgelegten ergänzenden Stellungnahme an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 09.05.2008 noch sieben Wochen zuwartete, bevor es am 27.06.2008 in der Sache entschied.
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde dem durch die vorangegangene Entscheidung Begünstigten zwar zugesandt, ihm aber nicht genügend Zeit zu einer Gegenerklärung gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 60, 313 (317 f.)).
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