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   BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52   

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BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52 (https://dejure.org/1955,62)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1955 - 1 BvR 768/52 (https://dejure.org/1955,62)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1955 - 1 BvR 768/52 (https://dejure.org/1955,62)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1; ZPO § 317 Abs. 1, Abs. 3
    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Urteilszustellung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 309
  • NJW 1955, 1713
  • DVBl 1956, 89
  • DÖV 1955, 763
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor ihm die Entscheidung in einer Weise zugegangen ist, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (BVerfGE 2, 101 [102]).

    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht eine förmliche Zustellung nicht als erforderlich angesehen, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen, wenn das jeweils maßgebende Verfahrensgesetz eine formlose Mitteilung der Entscheidung durch das Gericht an die Verfahrensbeteiligten genügen läßt (BVerfGE 1, 433 [436] für den Fall des § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO und BVerfGE 2, 101 für den Fall des § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ).

  • RG, 01.06.1922 - VI 612/21

    Abgekürztes oberlandesgerichtliches Urteil

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
    Es liegt auf der Hand, daß das bei der Formulierung des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht beabsichtigt war; es widerspräche auch den jahrzehntelangen Bemühungen um Einschränkung des Schreibwerks im zivilprozessualen Verfahren (vgl. dazu Z. B. RGZ 104, 402 [404]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht eine förmliche Zustellung nicht als erforderlich angesehen, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen, wenn das jeweils maßgebende Verfahrensgesetz eine formlose Mitteilung der Entscheidung durch das Gericht an die Verfahrensbeteiligten genügen läßt (BVerfGE 1, 433 [436] für den Fall des § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO und BVerfGE 2, 101 für den Fall des § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ).
  • RG, 04.02.1921 - III 288/20

    Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn eine Partei, der eine vollständige

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
    Im Zivilprozeß pflegen sich die Parteien in aller Regel einen vollständigen Abdruck des Urteils zu beschaffen, ohne eine Zustellung auf Betreiben des Prozeßgegners abzuwarten; darauf hat das Reichsgericht schon in RGZ 101, 253 ff. hingewiesen.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Die Monatsfrist in § 93 Abs. 1 BVerfGG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ausschlußfrist, gegen deren Versäumung es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (BVerfGE 4, 309 [313 ff.]).
  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Geltendmachung von Rechtsverletzungen nach Ablauf der Frist grundsätzlich nicht zugelassen; die Ausschlussfrist soll den zu einer prozessualen Handlung Berechtigten veranlassen, diese Handlung nicht beliebig lange hinauszuschieben, sondern innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen, nach deren Ablauf er mit der Handlung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 4, 309 ; 11, 255 ; 18, 1 ; 18, 85 ; 23, 153 ; BVerfGK 1, 306 ).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Indessen handelt es sich bei ihr nicht um einen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern um ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder diesen gleichgestellten Rechte (vgl. BVerfGE 1, 5 (6 f.); 1, 97 (103); 4, 309 (311); 14, 25 (29); 18, 315 (325)), das im Falle des Erfolges zur Durchbrechung der Rechtskraft führt.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2006 - LVerfG 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich - kommunale Selbstverwaltung -

    17 vorigen Stand überspielt werden (BVerfGE 4, 309, 313 f.; 16, 1, 3, BVerfG [K], NVwZ 2004, 96, jeweils zu § 93 BVerfGG).
  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG)

    Sie soll gerade nicht zu laufen beginnen, bevor der Beschwerdeführer von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. BVerfGE 2, 101 ; 4, 309 ; 28, 88 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Da eine formlose Mitteilung solcher Entscheidungen an die beteiligten Rechtsanwälte auf Grund allgemeinen Ersuchens nach § 299 Abs. 1 ZPO üblich sei, müsse bei sinngemäßer Auslegung des Gesetzes die Frist beginnen, sobald der Betroffene in den Besitz eines amtlich ausgefertigten Abdrucks der vollständigen Entscheidung gelangt sei; nur diese Auslegung werde dem Zweck der Beschwerdefrist gerecht (Beschluß vom 6. Oktober 1955, BVerfGE 4, 309 [312 ff]).

    - Demgegenüber ist es von untergeordneter Bedeutung, daß während einer gewissen (Übergangszeit, solange die Neuregelung unter den Rechtsanwälten noch nicht ausreichend bekannt war, in zahlreichen Fällen die verschärfte Frist der Neufassung nicht eingehalten worden ist und daher eine Reihe von Verfassungsbeschwerden als verspätet verworfen werden müssen, da das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht kennt (BVerfGE 4, 309 [313 ff]).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Nachträglich erschiene dann der Rechtsweg als mit der Entscheidung der unteren Instanz erschöpft und in aller Regel die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde als verstrichen, ohne daß eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung dieser Frist möglich wäre (BVerfGE 4, 309 [BVerfG 06.10.1955 - 1 BvR 768/52]).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77

    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren -

    Es erscheint daher angebracht, in diesem Verfahren an den Nachweis der Vertretung keine strengeren Anforderungen zu stellen als in den genannten Prozeßordnungen, zumal da es gegen die Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 9, 109 [115 f.]; 28, 243 [256]).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Das Vorbringen des Beschwerdeführers gibt keinen Anlaß, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum grundsätzlichen Ausschluß der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]) zu überprüfen.
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    c) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist, die eine gesetzliche Ausschlußfrist ist, ist im Organstreitverfahren so wenig zulässig wie im Verfahren über Verfassungsbeschwerden (BVerfGE 4, 309 [313]).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2182/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096

    Wiedereinsetzung; Gegenvorstellung; Abänderung; Rechtliches Gehör; Gehörsrecht

  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 38/05

    Kommunale Verfassungsbeschwerde, Verletzung des Rechts auf kommunale

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00

    Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung des BVerfGG §

  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 9/03

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

  • BGH, 27.02.1973 - 1 StR 14/73

    Für den Angeklagten unabwendbarer Zufall bei vorsätzlicher Überschreitung der

  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 924

    Zur Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine den Strafvollzug betreffenden

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • StGH Hessen, 17.09.1979 - P.St. 884

    Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof HE: keine Wiedereinsetzung bei

  • StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793

    Belehrungspflicht; Rechtsmittelbelehrung; Frist; Gleichheitsgrundsatz;

  • VG Koblenz, 09.05.1995 - 7 M 4832/94

    Zulassungsanspruch zum Studium der Humanmedizin bei vollständiger Ausschöpfung

  • StGH Hessen, 06.09.1958 - P.St. 267

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 14.07.1956 - V B 102.55

    Rechtsmittel

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