Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,140
BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55 (https://dejure.org/1955,140)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1955 - 2 BvM 1/55 (https://dejure.org/1955,140)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1955 - 2 BvM 1/55 (https://dejure.org/1955,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 80; BVG § 1 Abs. 2b; GG Art. 100 Abs. 2
    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 319
  • DVBl 1956, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Das vorlegende Gericht hat in zureichender Weise seine Zweifel hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite möglicher allgemeiner Regeln des Völkerrechts sowie die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren dargetan, §§ 84, 80 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 4, 319 [321]; 15, 25 [30]; 16, 27 [32 f.]).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Zudem muss das vorlegende Gericht die Entscheidungserheblichkeit in zureichender Weise dartun (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 75, 1 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 -, DVBl 2007, S. 242 ff.).

    a) Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind, ebenso wie Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG, nur zulässig, wenn die zu verifizierende Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 276 ; 100, 209 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Danach ist die Vorlage geboten, wenn objektive Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; BVerfGK 14, 524 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. nur BVerfGE 109, 13 ).
  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 824/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Republik Argentinien gegen nicht erfolgte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf objektiv ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ), die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. nur BVerfGE 109, 13 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

    Dies ist jedoch nur der Fall, wenn objektive Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. BVerfGE 109, 13 ).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Obwohl Art. 100 Abs. 2 GG anders als Absatz 1 dieser Bestimmung nicht ausdrücklich vorschreibt, daß die vom Bundesverfassungsgericht zu prüfende Norm für die Entscheidung des vorlegenden Gerichts erheblich sein muß, ergibt sich doch aus Sinn und Zweck des in Art. 100 Abs. 2 GG geregelten Verfahrens, daß Vorlagen nach dieser Vorschrift nur zulässig sind, wenn die Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (BVerfGE 4, 319 [321]).
  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung der Vorlageverfahren aufgrund Entfallens der

    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Dies ist der Fall, wenn objektive Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. nur BVerfGE 109, 13 ).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf

    Das gilt aber nur dann, wenn diese Fragen für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (BVerfGE 4, 319 (321); 15, 25 (30); 75, 1 (12); 94, 315 (328); 100, 209 (210)).
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

  • BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht