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   BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/52   

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https://dejure.org/1955,12
BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/52 (https://dejure.org/1955,12)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1955 - 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/52 (https://dejure.org/1955,12)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1955 - 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/52 (https://dejure.org/1955,12)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Soforthilfegesetz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 2, 97, 100 Abs. 1 GG

  • opinioiuris.de

    Soforthilfegesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 2, Art. 97 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1
    Verwerfungszuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts - Begriff des "Gerichts" i.S. des GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 331
  • NJW 1956, 137
  • MDR 1956, 280
  • DVBl 1956, 133
  • DÖV 1956, 180
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Diese Vorstellung von neutraler Amtsführung ist mit den Begriffen "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 60, 175 ; 103, 111 ).

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Diese Vorstellung von neutraler Amtsführung ist mit den Begriffen "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 60, 175 ; 103, 111 ).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).
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