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   BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75   

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https://dejure.org/1975,597
BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Kassenzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 179
  • NJW 1975, 1457
  • NJW 1976, 1143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75
    Die Verfassungsbeschwerde ist weder unzulässig noch - unter Berücksichtigung der in der Entscheidung vom 18. Juli 1973 (BVerfGE 35, 382 [401 ff.]) angestellten Erwägungen über die Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75
    Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 341 [342 f.]) ergibt, daß die Gründe für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung überwiegen.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Die gleiche Beurteilung wurde für andere vorläufige Verfahren herangezogen; so für Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen (BVerfGE 51, 130 mw Nachw), vorläufige Dienstenthebungen (BVerfGE 46, 17 (25)) und insbesondere in solchen Fällen, in den Grundrechtsverletzungen speziell durch vorläufige Maßnahmen gerügt wurden (BVerfGE 40, 179; 44, 105; 45, 422; 46, 166; 48, 292; 48, 300; 51, 268).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    Etwas anderes kann sich zwar dann ergeben, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Unter welchen Umständen anderes zu gelten hat, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771), kann vorliegend offen bleiben.
  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Im Bereich der Heilberufe, wo eine dem § 150 BRAO vergleichbare Regelung zumeist fehlt, hat diese Rechtsprechung zur Folge, daß hier Maßnahmen nach Art eines vorläufigen Berufsverbots ein besonders festzustellendes öffentliches Interesse voraussetzen (vgl auch BVerfGE 40, 179 ).
  • BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24

    Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der

    b) Sind durch den angegriffenen Hoheitsakt gewerblich oder beruflich tätige Personen betroffen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist und dadurch ein Schaden entstehen würde, der im Fall der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 -).
  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 3 KA 92/05
    Schließlich gibt es nach Auffassung des Senats auch einen sachlichen Grund, der die nach der Gesetzeslage eingeschränkten Möglichkeiten der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Entziehung der Zulassung sachlich zu rechtfertigen vermag: Die sofortige Vollziehung einer Zulassungsentziehung wegen gröblicher Verletzung kassenärztlicher Pflichten durch Falschabrechnung kann die Existenz des betroffenen Arztes vernichten (vgl. BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 1975, NJW 1975, 1457).

    Denn die Patienten des Antragstellers müssten sich in die Behandlung eines anderen Vertragsarztes begeben und würden diesen Arztwechsel nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht ohne besondere Gründe wieder rückgängig machen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 1975, NJW 1975, Seite 1457), wobei hier offenbleiben kann, welches Gewicht diesem Umstand angesichts der Erklärung des Antragstellers zukommt, er beabsichtige die Veräußerung seines Vertragsarztsitzes einschließlich kompletter Praxis.

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Würde auch sonst ein Wohlverhalten während des Rechtsstreits genügen, um der Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentziehung zum Erfolg zu verhelfen, so könnte dies zu Ergebnissen führen, die vom Standpunkt einer gerechten Ordnung schwer erträglich wären, Angesichts der Neigung der Tatsachengerichte, im Falle einer vom BA angeordneten Vollziehung der Zulassungsentziehung die Vollziehung auszusetzen - diese Neigung könnte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 (BVerfGE 40, 179, mit kritischen.Anmerkungen von Martens in DOK 4976, 95) noch zunehmen -" hätte das Entziehungsverfahren, wenn es letztlich mit einer Aufhebung der Entziehung allein wegen des vom betroffenen ..9-.
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Sofern ein Gewerbebetrieb zum Erliegen kommt oder dessen wirtschaftliche Grundlagen entzogen werden, werden die Nachteile aber in der Regel als schwerwiegend angesehen werden können (BVerfGE 14, 153 >153 f.<; 40, 179 >181<; 68, 233 >236<; 82, 306 >308 f.<).
  • BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23

    Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerwG, 04.12.1979 - 3 ER 219.79

    Rechtsmittel

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