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   BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75   

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https://dejure.org/1975,58
BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75 (https://dejure.org/1975,58)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1975 - 2 BvE 1/75 (https://dejure.org/1975,58)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 (https://dejure.org/1975,58)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Verfassungsschutzbericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungsschutzbericht

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Nationaldemokratische Partei Deutschlands

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 287
  • NJW 1976, 38
  • DVBl 1976, 334
  • DÖV 1975, 854
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Das Entscheidungsmonopol des Gerichts schließt ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten (BVerfGE 5, 85 (140); vgl. ferner BVerfGE 17, 155 (166)).

    Diese Verfassungsorgane haben nach pflichtgemäßem Ermessen, für das allein sie politisch verantwortlich sind, zu prüfen und zu entscheiden, ob sie den Antrag stellen wollen (BVerfGE 5, 85 (113)) oder ob die Auseinandersetzung mit einer von ihnen für verfassungswidrig gehaltenen Partei im politischen Felde geführt werden soll.

    Unbeschadet dessen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie versteht und kraft ihrer Verfassung auch verstehen muß (BVerfGE 5, 85 (139); 25, 88 (100); 28, 36 (48)), bleibt sie doch primär auf die freie, selbstbestimmte (Art. 1 Abs. 1 GG ) Integration aller politischen Meinungen und Kräfte im Rahmen und durch die Grundwerte der Verfassung angelegt.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Damit wird der NPD die Funktion, die auch sie im Parteienstaat des Grundgesetzes hat, und um deretwillen die politischen Parteien in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 (100, 108); 24, 260 (264)) und mit der Bestands- und Schutzgarantie des Art. 21 GG ausgestattet worden sind, nicht bestritten.

    Vielmehr erschöpfen sich die vom Bundesminister des Innern abgegebenen Werturteile - auch soweit sie zum Zwecke, die Öffentlichkeit über die Lagebeurteilung des Bundesinnenministeriums zu informieren (vgl. dazu BVerfGE 20, 56 (100)), allgemein zugänglich gemacht worden sind - in sachlich gehaltenen Meinungsäußerungen.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Soweit daraus für eine Partei faktische Nachteile entstehen, ist sie dagegen nicht durch Art. 21 GG geschützt (BVerfGE 39, 334 (360)).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Nicht in Frage gestellt wird auch ihr Recht, zwischen und unabhängig von den jeweiligen Wahlen sich dem Bürger so darzustellen (vgl. BVerfGE 24, 300 (348)), wie es ihrem Selbstverständnis entspricht.
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Als solche sind sie verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 123 (125 f.)).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Damit wird der NPD die Funktion, die auch sie im Parteienstaat des Grundgesetzes hat, und um deretwillen die politischen Parteien in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 (100, 108); 24, 260 (264)) und mit der Bestands- und Schutzgarantie des Art. 21 GG ausgestattet worden sind, nicht bestritten.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann deshalb niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen (BVerfGE 12, 296 (304)); das heißt, gegen die Partei, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitenden parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Unbeschadet dessen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie versteht und kraft ihrer Verfassung auch verstehen muß (BVerfGE 5, 85 (139); 25, 88 (100); 28, 36 (48)), bleibt sie doch primär auf die freie, selbstbestimmte (Art. 1 Abs. 1 GG ) Integration aller politischen Meinungen und Kräfte im Rahmen und durch die Grundwerte der Verfassung angelegt.
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Der Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wird im Verfahren der Organklage durch den - frist- und formgerechten - Antrag des Antragstellers bestimmt (vgl. BVerfGE 24, 252 (257 f.)).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
    Das Entscheidungsmonopol des Gerichts schließt ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten (BVerfGE 5, 85 (140); vgl. ferner BVerfGE 17, 155 (166)).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Die Möglichkeit nachrichtendienstlicher Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist Ausfluss des Prinzips der "streitbaren" oder "wehrhaften Demokratie", das vor allem in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert ist und gewährleisten soll, dass Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 28, 36 ; 30, 1 ; 40, 287 ; 134, 141 ).

    Bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht ist ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin ausgeschlossen, mag diese sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch noch so feindlich verhalten (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts schließt damit ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten, vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 = juris Rn. 16.

    Die Beklagte steht nicht vor der Alternative, den verfassungsfeindlichen Personenzusammenschluss zu verbieten oder die Beobachtung einzustellen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 (360); BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1075 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 (291 f.); BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f. - Beobachtungszeitraum von über vier Jahren unbedenklich); VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 165 f.

    Sie müssen von der Klägerin, die auch ihrerseits in der Abgabe von Werturteilen nicht gerade zurückhaltend ist, als Teil der ständigen geistigen Auseinandersetzung, die für die freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, hingenommen werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 = juris Rn. 20.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975- 2 BvE 1/75 -, juris Rn. 17; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 48, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 107.
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