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   BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74   

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BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74 (https://dejure.org/1976,479)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1976 - 2 BvR 572/74 (https://dejure.org/1976,479)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - 2 BvR 572/74 (https://dejure.org/1976,479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Nordrhein-Westfalen - Mitglied in einem Kreistag und Kreisausschuß - Vertretung Dritter in Bußgeldverfahren - Kreisordnungsbehörde - Ausschluß von Vertretung - Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 231
  • NJW 1976, 954
  • MDR 1976, 734
  • DVBl 1976, 389
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Sie gehören zum traditionellen Gemeindeverfassungsrecht (BVerfGE 7, 29 (40); 36, 193 (203)).
  • BVerwG, 07.02.1956 - I B 40.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Durch ihre Setzung sollen Gemeinde- und Kreisverwaltung vor allen Einflüssen bewahrt werden, die eine objektive, unparteiische und einwandfreie Führung der Gemeinde- und Kreisgeschäfte gefährden könnten (BVerwGE 3, 127 (128); OVGE Münster 3, 22 (26)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1971 - VII B 69/71
    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Ein gesetzliches Vertretungsverbot ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. Juli 1971 - VII B 69/71 - = OVGE Nr. 17, Band 27 S. 73).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Die Verfügung des Oberkreisdirektors in Geldern, derzufolge der Rechtsanwalt ... als Verteidiger des Betroffenen ausgeschlossen und ihm die Akteneinsicht verwehrt worden ist, wird aufgehoben, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1973 - 2 BvR 667/72 - (abgedruckt in NJW 1973, 696 ff.) das allgemeine Vertretungsrecht des Anwalts nur durch ein besonderes Bundesgesetz beschränkt werden kann und der Ausschluss des Rechtsanwalts H ... im vorliegenden Fall nicht auf ein Bundesgesetz gestützt ist.
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Sie gehören zum traditionellen Gemeindeverfassungsrecht (BVerfGE 7, 29 (40); 36, 193 (203)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
    Es stellt vielmehr eine durch andere gesetzliche Zwecke gebotene allgemeine Begrenzung der Berufsfreiheit u. a. auch der Rechtsanwälte dar, die hier nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (BVerfGE 19, 206 (225)).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    »Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt, der dem Rat einer Gemeinde angehört, als Prozeßbevollmächtigten zurückweist, weil er gegen das Vertretungsverbot in § 24 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verstößt (Ergänzung zu BVerfGE 41, 231 ff.).«.

    Zur Begründung führte das Gericht aus: Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 ff.) festgestellt, daß die Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO verfassungsrechtlich unbedenklich sei, weil sie weder in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG noch in die Kompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 1 GG zur Regelung des Rechts der Rechtsanwaltschaft eingreife.

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in seinem Beschluß vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 [241 f.]) dargelegt, daß § 24 Abs. 1 NWGO mit Art. 12 GG vereinbar sei und nicht mit § 3 Abs. 2 BRAO kollidiere.

    Das Bundesverwaltungsgericht - VII. Senat - hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß es entgegen der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 ff.) vertretenen Auffassung, das Vertretungsverbot greife nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, in § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO eine die Berufsausübung regelnde Vorschrift sehe.

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat mitgeteilt, daß der Senat für Anwaltssachen, der im Rahmen des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 572/74 keine kompetenzrechtlichen Bedenken gegen § 24 Abs. 1 NWGO geäußert hatte (vgl. BVerfGE 41, 231 [239]), bisher noch keine Entscheidung erlassen habe, in der die hier aufgeworfenen Fragen eine Rolle gespielt hätten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß gegen die Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen und sie insbesondere nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (BVerfGE 41, 231 [241 f.]).

    Dem Vertretungsverbot liegt der Gedanke zugrunde, die Gemeindeverwaltung von allen Einflüssen freizuhalten, die eine objektive, unparteiische und einwandfreie Führung der Gemeindegeschäfte gefährden könnten (BVerfGE 41, 231 [242]; BVerwGE 3, 127 [128]).

    a) Die Zurückweisung eines Anwalts im gerichtlichen Verfahren ist zwar ein prozessualer Akt während es sich bei § 24 Abs. 1 NWGO um eine Vorschrift des Gemeindeverfassungsrechts handelt (BVerfGE 41, 231 [241]).

    § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO kollidiert nicht mit § 3 Abs. 2 BRAO (BVerfGE 41, 231 [242]).

    Im Außenverhältnis des als Anwalt tätigen Ratsmitgliedes zu Gerichten und Behörden hat es keine rechtlichen Auswirkungen (OLG Hamm, DVBl 1978, S. 153 (154); Bad-Württ VGH , BaWüVBl 1973, S. 137 [138]; OVG Lüneburg, OVGE 23, 510 [511 f.]; Jäkel, JuS 1979, S. 174 [177]; v Mutius, VerwArch 1977, S. 73 [77]; Olschewski, NJW 1976, S. 933 [934]; Witte-Wegmann, NJW 1976, S. 955 [956]; Baltes, NJW 1975, S. 911 [912]).

  • BVerfG, 07.10.1987 - 2 BvR 674/84

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot ist verfassungsgemäß

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die Bestimmungen über das kommunale Vertretungsverbot zum traditionellen Gemeindeverfassungsrecht gehören und typische kommunalrechtliche Kollisionsnormen darstellen, weshalb sie zum Gebiet des Kommunalrechts und nicht zu dem anderen Gebiet des Rechts der Rechtsanwaltschaft zählen, für welches dem Bund die vorrangige Gesetzgebung zusteht (Art. 72, 74 Nr. 1 GG ; vgl. BVerfGE 41, 231 >241 f.<; 52, 42 >55 f.<).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das kommunale Vertretungsverbot den Schutzbereich dieses Grundrechts nicht berühre: Weder wolle es die Art und Weise der Berufsausübung der jeweiligen Mandatsträger regeln, noch gehöre es zu den Bestimmungen, die infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfGE 41, 231 >241<; 52, 42 >54<; 56, 99 >107<; 61, 68 >72<).

    Es will zudem verhindern, daß Kreisangehörige den Einfluß kommunaler Mandatsträger für ihre persönlichen Interessen ausnutzen und daß rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter, die zugleich Mandatsträger sind, durch diese Doppelfunktion in einen Interessenwiderstreit geraten (vgl. BVerfGE 41, 231 >241<; 52, 42 >54, 55<; 56, 99 >108<; 61, 68 >74<).

    Denn anders als die dort und in den anderen bisherigen Entscheidungen des Senats (BVerfGE 41, 231 ff.; 56, 99 ff.; 61, 68 ff.) zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung gestellte behördliche oder gerichtliche Zurückweisung von Rechtsanwälten als Verfahrens- bzw. Prozeßbevollmächtigte verbleiben die vorliegenden Anwendungsakte im kommunalen Innenbereich.

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, bestehen gegen die von dem Oberverwaltungsgericht angezogene Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO als solche keine verfassungsrechtlichen Bedenken; sie greift insbesondere nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ein (vgl. BVerfGE 41, 231 [241]; 52, 42 [53 f.]).

    Diese Treuepflicht konkretisiert sich in dem Vertretungsverbot (vgl. BVerfGE 41, 231 [241]).

    Es soll verhindert werden, daß Gemeindeangehörige den Einfluß von Ratsmitgliedern für ihre persönlichen Interessen ausnutzen und daß rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter, die zugleich Gemeinderatsmitglieder sind, durch diese Doppelfunktion in einen Interessenwiderstreit geraten (vgl. BVerfGE 41, 231 [241]; 52, 42 [54) m.w.N.).

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus

    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen, wonach ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot kein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sei (vgl. zuletzt BVerfGE 61, 68, 72; zudem BVerfGE 41, 231, 241 und 52, 42, 54).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107)).

    Denn ihm obliegt aufgrund seines kommunalen Amtes eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde, die sich in dem Vertretungsverbot konkretisiert (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 56, 99 (107)).

  • BVerwG, 23.11.1983 - 7 B 61.83

    Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Vertretungsverbots - Schleswig-Holstein

    Selbst wenn man nämlich mit dem Kläger davon ausgeht, daß - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107); 61, 68 (72)), mit der das Berufungsurteil übereinstimmt - ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot der vorliegenden Art in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG falle, läßt sich seine materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf Kreisausschußmitglieder nicht in Frage stellen; dies ist vielmehr auch in den von der Beschwerde als problematisch angesehenen Bereichen ohne weiteres zu bejahen.

    Es soll verhindern, daß Mitglieder von Gemeinde- oder Kreisvertretungen ihren politischen Einfluß in der Gemeinde- oder Kreisverwaltung zugunsten der von ihnen vertretenen Personen ausnutzen und ihre berufliche Tätigkeit in Widerstreit mit den von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Interessen gerät (vgl. BVerfGE 41, 231 (242); 52, 42 (54); 56, 99 (108); 61, 68 (74)).

  • BVerfG, 13.03.2006 - 2 BvR 873/04

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtzulassung zum feuerwehrtechnischen

    Sie bezweckt weder die Beschränkung des Beschwerdeführers in seiner Berufsausübung (vgl. BVerfGE 41, 231 ) noch steht sie in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes oder lässt eine berufsregelnde Tendenz erkennen (vgl. BVerfGE 52, 42 ).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 B 12.88

    Allgemeines kommunalrechtliches Vertretungsverbot auch für Ortschaftsräte möglich

    Allerdings neigt der Senat entsprechend seinen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgegebenen Äußerungen in mehreren Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 41, 231, 238 f.; 52, 42, 50 f.; 56, 99, 105 f.) zu der Annahme, daß § 17 Abs. 3 GemO den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt.
  • VG Karlsruhe, 23.11.2010 - 6 K 2145/10

    Untersagung einer Tätigkeit eines ehemaligen Beamten

    Dies gilt umso mehr, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.01.1976 (BVerfGE 41, 231 ) im Rahmen eines kommunalrechtlichen Vertretungsverbots für Rechtsanwälte in Bußgeldsachen die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig Gemeinderatsmitglied ist, diese Stellung zu einer unsachlichen Einflussnahme auf die Gemeindeverwaltung missbrauchen könnte, für den Ausspruch eines Vertretungsverbots als nicht ausreichend angesehen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.03.1979 - I 745/78 -, ).
  • SG Köln, 02.12.1998 - S 19 KA 29/98

    Ausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) von der ambulanten

  • BVerwG, 05.05.1993 - 7 B 59.93

    Verbindungsbeschluss - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
  • OLG Hamm, 11.11.1977 - 11 W 64/77
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