Rechtsprechung
BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Nachtbackverbot II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Nachtbackverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitszeit in Bäckereien - Nachtbackverbot - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitszeit in Bäckereien - Nachtbackverbot - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitszeit in Bäckereien; Nachtbackverbot; Vereinbarkeit mit Grundgesetz; Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitszeit in Bäckereien; Nachtbackverbot; Vereinbarkeit mit Grundgesetz; Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 06.11.1972 - 85 OWi 28/72
- OLG Bremen, 22.02.1973 - Ss (B) 104/72
- AG Essen, 08.06.1973 - 55 OWi 29a/73
- BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73
Papierfundstellen
- BVerfGE 41, 360
- NJW 1976, 2119
- DVBl 1976, 679
- DB 1976, 913
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
Nachtbackverbot I
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Durch Beschluß vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 ) wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zurück, die sich mittelbar gegen Abs. 1 dieser Vorschrift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Art. 12 und 3 Abs. 1 GG richtete.a) Die arbeitsmedizinischen und wirtschaftspolitischen Erwägungen, aus denen das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 ) die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 BAZG a. F. angenommen habe, gälten auch für die Regelung des Nachtbackverbotes in § 5 BAZG n. F. Die Strukturen des Backgewerbes seien seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahezu unverändert geblieben.
Das Nachtbackverbot ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [56]) ausgeführt hat, eine Berufsausübungsregelung.
Der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [60]) weiter erörterte Gedanke des Mittelstandsschutzes hat seither für den Gesetzgeber offenbar an Bedeutung gewonnen.
Im Verhältnis des Bäckerhandwerks zur Brot- und Backwarenindustrie ergibt sich das schon aus den Darlegungen unter C I; im Verhältnis zwischen den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie und anderen Industriezweigen gelten die Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [61]) fort.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).Wenn der Gesetzgeber das ausschließt, so handelt er aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles, die dies zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 f.] - Apothekenurteil -).
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
jedenfalls werde sie nicht den Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht an eine erneute Vorlage stelle (BVerfGE 33, 199 [204]).Daraus folgt, daß die Grundsätze, die vom Bundesverfassungsgericht für die Zulässigkeit einer erneuten Vorlage entwickelt worden sind (BVerfGE 33, 199 [203 f.]), im vorliegenden Verfahren keine Anwendung finden.
- BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72
Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Es kann dahingestellt bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art neben Art. 12 Abs. 1 GG auch Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht zu ziehen ist, denn ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet jedenfalls aus den gleichen Gründen aus wie ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 252 [257]). - BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62
Devisenbewirtschaftungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]). - BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO
Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Das Nachtbackverbot (§ 5 Abs. 1 BAZG) und das Ausfahrverbot (§ 5 Abs. 5 BAZG) sind nach wie vor mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung von BVerfGE 41, 360 ).Die Wettbewerbsbedingungen hätten sich seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 360 ) für Großbäckereien so grundlegend gewandelt, daß das Nachtbackverbot jetzt zur Existenzgefährdung führe, ohne daß es noch durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt wäre.
Schon in den früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde darauf hingewiesen, daß die Backindustrie ihren Marktanteil trotz des Nachtbackverbotes erweitern konnte (vgl. BVerfGE 23, 50 [60]; 41, 360 [374]).
Eine gesetzliche Schutznorm wird im übrigen nicht dadurch verfassungswidrig, daß es in Grenzgebieten zu Schwierigkeiten kommen kann, weil benachbarte Länder andere sozial- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgen (BVerfGE 41, 360 [375]).
b) Das Nachtbackverbot dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Backgewerbe und damit vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 23, 50 [57]; 41, 360 [370]).
Das hat das Bundesverfassungsgericht für die vorliegende Fassung des § 5 Abs. 1 BAZG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 41, 360 [374]).
Schon in den beiden früheren Verfahren, die das Nachtbackverbot betrafen, hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber im Interesse des Mittelstandsschutzes schichtfähige Betriebe daran hindern wollte, die Vorteile ihrer Größe voll auszunutzen; dieses gesetzgeberische Ziel rechtfertige die ungleiche Wirkung des Nachtbackverbotes und sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 23, 50 [59 f.]; 41, 360 [372]).
Auch diese Regelung beruht auf vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls und hält sich im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 41, 360 [376]).
- BGH, 27.07.2023 - I ZR 144/22
Ladenöffnung an Sonntagen
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass eine ursprünglich verfassungsgemäße gesetzliche Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (…BVerfGE 59, 336 [juris Rn. 53]; vgl. auch BVerfGE 39, 169 [juris Rn. 72 und 89 f.], BVerfGE 41, 360 [juris Rn. 49], BVerfGE 54, 11 [juris Rn. 66 und 69] und BVerfGE 56, 54 [juris Rn. 62 und 66]). - BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
Nachtbackverbot; Verfassungsmäßigkeit des Nachbackverbots; Sittenwidrigkeit eines …
Mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluß v. 25.2.1976, BVerfGE 41, 360 ff) ist auch derzeit die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 und 5 BAZG zu bejahen.Die Beklagte hat insofern die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 GG angeregt und dazu vorgetragen: Gegenüber den Verhältnissen, wie sie der - die Verfassungswidrigkeit der fraglichen Vorschriften des BAZG verneinenden - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) zugrundegelegen hätten, seien wesentliche Veränderungen eingetreten.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es zuletzt durch Beschluß vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360 ff) die Verfassungswidrigkeit des Abs. 1 verneint habe, seien auch für die Verhältnisse, wie sie sich im Herbst 1986 nach den Behauptungen der Beklagten darstellten, weiterhin gültig.
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 51 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ) und vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) ist das Nachtbackverbot in § 5 Abs. 1 BAZG mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber befugt war, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer und des Schutzes der handwerksmäßig betriebenen Bäckereien gegenüber den industriell betriebenen Unternehmen insoweit die Ausübung des Berufes zu regeln, ohne dabei das Grundrecht der Berufsfreiheit zu verletzen.
- BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte
Auch soweit in der Regelung des § 94 Abs. 1 KVLG eine wirtschaftslenkende Maßnahme zugunsten des privaten Versicherungsgewerbes liegt, bestehen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl BVerfGE 4, 7 (19); 21, 292 (299); 23, 50 (60); 41, 360 (371f)). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (vgl. etwa BVerfGE 39, 169 - Witwerrente; BVerfGE 41, 360 - Nachtbackverbot; BVerfGE 54, 11 - Rentenbesteuerung; BVerfGE 56, 54 - Fluglärm). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90
Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung - …
Es läßt sich kein grundlegender Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse feststellen, der den Schluß rechtfertigt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976, (BVerfGE 41, 360) über die Vereinbarkeit des Nachtbackverbots mit Art. 12 Abs. 1 GG und anderen Bestimmungen des Grundgesetzes keine Verbindlichkeit mehr beansprucht.Das Bundesverfassungsgericht hat auf Vorlage des Amtsgerichts Essen mit Beschluß vom 25.2.1976 entschieden (BVerfGE 41, 360), daß § 5 Abs. 1 BAZG 1969 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach dem …
Zu den Anforderungen an einen identischen Streitgegenstand vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1976 - 1 BvL 26/73, 1 BvR 326/73 -, BVerfGE 41, 360 (369), vom 18. Oktober 1983 - 2 BvL 14/83 -, BVerfGE 65, 179 (181) und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, BVerfGE 82, 198 (205), sowie Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89 und 1/90 -, BVerfGE 86, 148 (211). - BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …
Der zweite Beschluß vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360 ) erging aufgrund einer Richtervorlage zu der Vorschrift, die auch den Gegenstand der vorliegenden Verfahren bildet. - VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06
Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren
Nur die Marktteilnehmer, also Angebot und Nachfrage, sollen darüber bestimmen, welche Wettbewerbsposition ein Anbieter auf diesem Markt im Vergleich zu seinen Konkurrenten hat (…BVerfG, Urt. v. 20.07.1954 - 1 BvR 459/54 u.a. -, BVerfGE 4, 7 [19]; Beschl. v. 12.11.1958 - BvL 4/56 u.a. -, BVerfGE 8, 274 [328ff.]; Beschl v. 16.05.1961 - 2 BvF 1/60 -, BVerfGE 12, 341 [348]; Beschl. v. 11.04.1967 - 1 BvL 25/64 -, BVerfGE 21, 292 [298f.]; Beschl. v. 23.01.1968 - 1 BvR 709/66 -, BVerfGE 23, 50 [60]; Beschl v. 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 -, BVerfGE 27, 375 [385]; Beschl. v. 08.02.1972 - 1 BvR 170/71 -, BVerfGE 32, 311 [316]; Beschl. v.25.02.1976 - 1 BvL 26/73 u.a. -, BVerfGE 41, 360 [370ff.]; Beschl v. 09.02.1977 - 1 BvL 11/74 u.a. -, BVerfGE 44, 70 [92f.]; Beschl v. 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 [223f.]; Beschl. v. 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 -, BVerfGE 86, 28 [38]). - BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 48.87
Bäcker - Arbeitszeit - Nachtbackverbot - Ausnahme
Das gilt, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, unabhängig davon, ob das Nachtbackverbot gemäß dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1938 (GewArch 1989, 126) verfassungsmäßig ist oder nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1993 - 4 A 2279/92
Gewerberecht: Umfang des Nachtbackverbots
- VG Stuttgart, 04.06.1981 - A 14 K 865/80
Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Anerkennung als Asylberechtigter; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 128.90
Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 129.90
Zulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen …
- BGH, 27.06.1980 - I ZR 123/78
Unselbstständiger Teil eines einheitlichen Ausfahrvorgangs - Vertragsstrafe wegen …
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2008 - 1 E 2464/07
Zur Gesamtgröße der einem Skontroführer zuzuteilenden Skontrengruppen
- VGH Hessen, 01.09.1987 - 8 TH 2208/87
GEWERBEAUFSICHTSAMT; ÖRTLICHE UNZUSTÄNDIGKEIT
- OLG Hamm, 15.07.1976 - 5 Ss OWi 699/74
Verstoß gegen das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien …
- BayObLG, 18.04.1983 - 3 ObOWi 43/83
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der Bestimmung des Nachtbackverbots; Vorliegen …
- VGH Bayern, 18.08.1980 - 190 XXII 77
- VG Berlin, 19.12.1979 - 4 A 547.79
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Untersagung der …