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   BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73   

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BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73 (https://dejure.org/1976,281)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73 (https://dejure.org/1976,281)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 1 BvL 26/73 und 1 BvR 326/73 (https://dejure.org/1976,281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Nachtbackverbot II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Nachtbackverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitszeit in Bäckereien - Nachtbackverbot - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitszeit in Bäckereien - Nachtbackverbot - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitszeit in Bäckereien; Nachtbackverbot; Vereinbarkeit mit Grundgesetz; Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitszeit in Bäckereien; Nachtbackverbot; Vereinbarkeit mit Grundgesetz; Ausfahren von Backwaren zur Nachtzeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 360
  • NJW 1976, 2119
  • DVBl 1976, 679
  • DB 1976, 913
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    Durch Beschluß vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 ) wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zurück, die sich mittelbar gegen Abs. 1 dieser Vorschrift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Art. 12 und 3 Abs. 1 GG richtete.

    a) Die arbeitsmedizinischen und wirtschaftspolitischen Erwägungen, aus denen das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 ) die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 BAZG a. F. angenommen habe, gälten auch für die Regelung des Nachtbackverbotes in § 5 BAZG n. F. Die Strukturen des Backgewerbes seien seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahezu unverändert geblieben.

    Das Nachtbackverbot ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [56]) ausgeführt hat, eine Berufsausübungsregelung.

    Der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [60]) weiter erörterte Gedanke des Mittelstandsschutzes hat seither für den Gesetzgeber offenbar an Bedeutung gewonnen.

    Im Verhältnis des Bäckerhandwerks zur Brot- und Backwarenindustrie ergibt sich das schon aus den Darlegungen unter C I; im Verhältnis zwischen den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie und anderen Industriezweigen gelten die Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 [61]) fort.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).

    Wenn der Gesetzgeber das ausschließt, so handelt er aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles, die dies zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 f.] - Apothekenurteil -).

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    jedenfalls werde sie nicht den Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht an eine erneute Vorlage stelle (BVerfGE 33, 199 [204]).

    Daraus folgt, daß die Grundsätze, die vom Bundesverfassungsgericht für die Zulässigkeit einer erneuten Vorlage entwickelt worden sind (BVerfGE 33, 199 [203 f.]), im vorliegenden Verfahren keine Anwendung finden.

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art neben Art. 12 Abs. 1 GG auch Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht zu ziehen ist, denn ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet jedenfalls aus den gleichen Gründen aus wie ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 252 [257]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
    Auch angesichts der seit der Entscheidung aus dem Jahre 1968 eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung kann nicht festgestellt werden, daß dieser Eingriff über eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Regelung hinausgeht, die aus sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohles gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apothekenurteil - 9, 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Das Nachtbackverbot (§ 5 Abs. 1 BAZG) und das Ausfahrverbot (§ 5 Abs. 5 BAZG) sind nach wie vor mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung von BVerfGE 41, 360 ).

    Die Wettbewerbsbedingungen hätten sich seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 360 ) für Großbäckereien so grundlegend gewandelt, daß das Nachtbackverbot jetzt zur Existenzgefährdung führe, ohne daß es noch durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt wäre.

    Schon in den früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde darauf hingewiesen, daß die Backindustrie ihren Marktanteil trotz des Nachtbackverbotes erweitern konnte (vgl. BVerfGE 23, 50 [60]; 41, 360 [374]).

    Eine gesetzliche Schutznorm wird im übrigen nicht dadurch verfassungswidrig, daß es in Grenzgebieten zu Schwierigkeiten kommen kann, weil benachbarte Länder andere sozial- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgen (BVerfGE 41, 360 [375]).

    b) Das Nachtbackverbot dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Backgewerbe und damit vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 23, 50 [57]; 41, 360 [370]).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht für die vorliegende Fassung des § 5 Abs. 1 BAZG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 41, 360 [374]).

    Schon in den beiden früheren Verfahren, die das Nachtbackverbot betrafen, hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber im Interesse des Mittelstandsschutzes schichtfähige Betriebe daran hindern wollte, die Vorteile ihrer Größe voll auszunutzen; dieses gesetzgeberische Ziel rechtfertige die ungleiche Wirkung des Nachtbackverbotes und sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 23, 50 [59 f.]; 41, 360 [372]).

    Auch diese Regelung beruht auf vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls und hält sich im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 41, 360 [376]).

  • BGH, 27.07.2023 - I ZR 144/22

    Ladenöffnung an Sonntagen

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass eine ursprünglich verfassungsgemäße gesetzliche Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (BVerfGE 59, 336 [juris Rn. 53]; vgl. auch BVerfGE 39, 169 [juris Rn. 72 und 89 f.], BVerfGE 41, 360 [juris Rn. 49], BVerfGE 54, 11 [juris Rn. 66 und 69] und BVerfGE 56, 54 [juris Rn. 62 und 66]).
  • BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87

    Nachtbackverbot; Verfassungsmäßigkeit des Nachbackverbots; Sittenwidrigkeit eines

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluß v. 25.2.1976, BVerfGE 41, 360 ff) ist auch derzeit die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 und 5 BAZG zu bejahen.

    Die Beklagte hat insofern die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 GG angeregt und dazu vorgetragen: Gegenüber den Verhältnissen, wie sie der - die Verfassungswidrigkeit der fraglichen Vorschriften des BAZG verneinenden - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) zugrundegelegen hätten, seien wesentliche Veränderungen eingetreten.

    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es zuletzt durch Beschluß vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360 ff) die Verfassungswidrigkeit des Abs. 1 verneint habe, seien auch für die Verhältnisse, wie sie sich im Herbst 1986 nach den Behauptungen der Beklagten darstellten, weiterhin gültig.

    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 51 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ) und vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) ist das Nachtbackverbot in § 5 Abs. 1 BAZG mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber befugt war, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer und des Schutzes der handwerksmäßig betriebenen Bäckereien gegenüber den industriell betriebenen Unternehmen insoweit die Ausübung des Berufes zu regeln, ohne dabei das Grundrecht der Berufsfreiheit zu verletzen.

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