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   BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67   

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BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67 (https://dejure.org/1976,40)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1976 - 1 BvR 355/67 (https://dejure.org/1976,40)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1976 - 1 BvR 355/67 (https://dejure.org/1976,40)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Öffentliches Wegeeigentum

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 I; GG Art. 2 I; GG Art. ... 70 I; GG Art. 74; GG Art. 72 I; GG Art. 30; HbgWegeG § 4; HbgWegeG § 2 I; HbgWegeG § 6 I; HbgWegeG a. F. § 2; HbgWegeG a. F. § 4; HbgWegeG a. F. § 23; HbgWegeG a. F. § 55; HbgWegeG a. F. § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ersatzanspruchs eines Landes bei Beschädigung von im öffentlichen Eigentum stehenden Straßen, Wegen und Wegezubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 20
  • NJW 1976, 1835
  • VersR 1977, 193
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Das Recht des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung in Art. 74 GG ist auf die dort umschriebenen "Sachbereiche" beschränkt; sie bedürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer strikten Interpretation (BVerfGE 12, 205 (228f); 15, 1 (17); 26, 281 (298)).

    Nach der Systematik des Grundgesetzes streitet bei Zweifeln zwar eine Vermutung zugunsten der Zuständigkeit der Länder, nicht aber zugunsten einer Bundeskompetenz (BVerfGE 26, 281 (297); 15, 1 (17)).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Das Recht des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung in Art. 74 GG ist auf die dort umschriebenen "Sachbereiche" beschränkt; sie bedürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer strikten Interpretation (BVerfGE 12, 205 (228f); 15, 1 (17); 26, 281 (298)).

    Nach der Systematik des Grundgesetzes streitet bei Zweifeln zwar eine Vermutung zugunsten der Zuständigkeit der Länder, nicht aber zugunsten einer Bundeskompetenz (BVerfGE 26, 281 (297); 15, 1 (17)).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Soweit das Grundgesetz Materien aus dieser übernommen hat, kann daher grundsätzlich angenommen werden, daß sie in demselben Sinn zu verstehen sind, wie dies dort der Fall war BVerfGE 33, 52 (61)).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Entstehungsgeschichte und Staatspraxis gewinnen deshalb für die Auslegung besonderes Gewicht (BVerfGE 33, 125 (152f)).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    c) Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Auseinandersetzung mit dem aus den Artikeln 3, 55 und 218 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zu entnehmenden Kodifikationsprinzip, auf das die Parlamentarischen Beratungen (vgl Anlage zum Protokoll der 17. Sitzung des Wegegesetz-Ausschusses der Hamburger Bürgerschaft vom 22. Februar 1960) und die angefochtene Entscheidung maßgeblich abstellen; denn dieses Prinzip verbietet seinem Inhalt nach privatrechtliche Normen, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch widersprechen, es wiederholen oder ergänzen (vgl BVerfGE 24, 367 (386)).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Bund und Länder sind im Hinblick auf die föderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur gehalten, im jeweils zugeordneten Gesetzgebungsbereich den Gleichheitssatz zu wahren (BVerfGE 32, 346 (360)).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Im angefochtenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu ausgeführt: Der Senat schließe sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 9, 373 (382) an, daß es neben der bürgerlich-rechtlichen Sachherrschaft für gewisse Sachen auch eine öffentliche Herrschaft geben könne.
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65

    Begründung öffentlich-rechtlichen Wegeeigentums durch Landesrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg ab; die Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg (BVerwGE 27, 131 ).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Aber auch im Rahmen der dem Bund zustehenden konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 GG ) haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Befugnis keinen Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG ; BVerfGE 32, 319 (327)).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
    Im übrigen steht gemäß Art. 30 , Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern die Befugnis zur Regelung der Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen und Wegen zu (vgl BVerfGE 34, 139 (152)).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Ihm stand zwar die Befugnis zum Erlaß bürgerlich-rechtlicher, dh solcher Vorschriften zu, welche die privatrechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander regeln; er besaß jedoch nicht die Kompetenz zum Erlaß öffentlich-rechtlicher Vorschriften, deren es für das Verhältnis des Eigentümers zur Allgemeinheit bedurft hätte (BVerfGE 42, 20 [28 ff.]).

    Ihm obliegt hierbei eine doppelte Aufgabe: Einerseits muß er im Privatrecht (BVerfGE 42, 20 [30 ff.]) die für den Rechtsverkehr und die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander maßgeblichen Vorschriften schaffen (zum Beispiel für die Übertragung oder Belastung von Eigentum, das Nachbarrecht sowie das Ersatzrecht bei Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte); andererseits hat er den Belangen der Allgemeinheit - in die vor allem jeder Grundstückseigentümer eingebunden ist - in den (meist) öffentlich-rechtlichen Regelungen Rechnung zu tragen.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    a) Die Systematik des Grundgesetzes fordert im Sinne einer möglichst eindeutigen vertikalen Gewaltenteilung eine strikte, dem Sinn der Kompetenznorm gerecht werdende Auslegung der Art. 70 ff. GG (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 26, 281 ; 42, 20 ; 61, 149 ; 132, 1 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Aus der in Art. 30 und Art. 70 Abs. 1 GG verwendeten Regelungstechnik ergibt sich keine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder (vgl. implizit BVerfGE 98, 265 ; anders noch BVerfGE 26, 281 ; 42, 20 ), die bei der Auslegung der einzelnen Kompetenztitel oder bei verbleibenden Auslegungszweifeln zu berücksichtigen wäre.

    Wie alle Zuständigkeitsvorschriften des Grundgesetzes gelten die Art. 70 ff. GG "strikt" (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 26, 246 ; 42, 20 ; 61, 149 ; 106, 62 ).

    Vor diesem Hintergrund kommt der Regelungstradition eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 42, 20 ; 61, 149 ), sodass der Begriff des bürgerlichen Rechts in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG grundsätzlich in demselben Sinn zu verstehen ist, wie dies unter der Reichsverfassung 1871 und der Weimarer Reichsverfassung der Fall war (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 12, 205 ; 26, 281 ; 33, 52 ; 42, 20 ; 61, 149 ).

    Entscheidend ist, ob durch eine Vorschrift Privatrechtsverhältnisse geregelt werden , also die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten und die sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 61, 149 ; 142, 268 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Vf. 32-IX-20 -, juris, Rn. 56).

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