Rechtsprechung
BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75 |
Zitiervorschläge
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Anzug aus der Habe
§ 129 StVollzG, unzulässige Nichtherausgabe eigener Kleidungsstücke
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Eigentumsgarantie durch Nichtherausgabe von Kleidungsstücken zur Verwertung an einen Sicherungsverwahrten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtherausgabe - Kleidungsstücke - Sicherungsverwahrter - Aufrechterhaltung der Ordnung - Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 13.03.1975 - 4 VAs 5/75
- BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Papierfundstellen
- BVerfGE 42, 229
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen darf bis zum Inkrafttreten eines Strafvollzugsgesetzes in Grundrechte von Strafgefangenen nur dann eingegriffen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzuges oder zur Erreichung seiner Ziele unerläßlich ist (BVerfGE 33, 1 [9]; 40, 276 [283]). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Die Entscheidung verletzt damit das Grundrecht des Beschwerdeführers auf freie Verfügbarkeit über sein Eigentum und auf Schutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 14, 288 [293]; 24, 367 [401]; 35, 263 [276 f.]; 35, 348 [361]). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im …
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen darf bis zum Inkrafttreten eines Strafvollzugsgesetzes in Grundrechte von Strafgefangenen nur dann eingegriffen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzuges oder zur Erreichung seiner Ziele unerläßlich ist (BVerfGE 33, 1 [9]; 40, 276 [283]).
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Die Entscheidung verletzt damit das Grundrecht des Beschwerdeführers auf freie Verfügbarkeit über sein Eigentum und auf Schutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 14, 288 [293]; 24, 367 [401]; 35, 263 [276 f.]; 35, 348 [361]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Die Entscheidung verletzt damit das Grundrecht des Beschwerdeführers auf freie Verfügbarkeit über sein Eigentum und auf Schutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 14, 288 [293]; 24, 367 [401]; 35, 263 [276 f.]; 35, 348 [361]). - BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 342/75
Die Entscheidung verletzt damit das Grundrecht des Beschwerdeführers auf freie Verfügbarkeit über sein Eigentum und auf Schutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 14, 288 [293]; 24, 367 [401]; 35, 263 [276 f.]; 35, 348 [361]).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bietet zahlreiche Beispiele dafür, daß die Gefangenen ihre Rechte erforderlichenfalls mit der Verfassungsbeschwerde durchsetzen können (vgl zB BVerfGE 33, 1 - Strafvollzug; 35, 300 - Wahlrecht; 40, 276 - St Pauli Nachrichten; 41, 329 - Postkarte mit rotem Motorrad; 42, 95 - Besuchsrecht der Ehefrau und Kinder; 42, 229 - Anzug aus der Habe).