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   BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75   

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https://dejure.org/1977,6
BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • hartzkampagne.de

    Sozialstaatsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Drogenberatungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht - Suchtkrankenberatungsstelle - Klienten - Beschlagnahme von Klientenakten - Gesundheitsfürsorge - Schaden - Erreichbarer Erfolg - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Besitz von Betäubungsmitteln

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschlagnahme, Klientenakten, Suchtberatungsstelle, Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 353
  • NJW 1977, 1489
  • NJW 1977, 2119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (297)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Beschwerdeführer zu II. und III. 2. können sich als Suizidhilfe anbietende juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland gemäß Art. 19 Abs. 3 GG zumindest auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG berufen (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 23, 208 ; 29, 260 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    (1) In seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen einen räumlich und thematisch bestimmten Bereich, der grundsätzlich frei von unerwünschter Einsichtnahme bleiben soll (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 44, 353 ; 90, 255 ; 101, 361 ).

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