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   BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77   

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https://dejure.org/1977,23
BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 (https://dejure.org/1977,23)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 (https://dejure.org/1977,23)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 (https://dejure.org/1977,23)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 § 94 Abs. 2 § 94 Abs. 5 S. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 14
  • BVerfGE 46, 17
  • NJW 1978, 152
  • DÖV 1977, 274
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
    Zur Begründung hat es auf die öffentlichen Äußerungen des Abgelehnten im Zusammenhang mit der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 ) ausgelösten öffentlichen Diskussion und auf die kritischen Reaktionen hingewiesen, die seine Äußerungen in Pressekommentaren ausgelöst haben.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts ist in Rücksicht darauf, daß in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht jede Ausschließung eines Richters von der Mitwirkung in einem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zu einer anderen Entscheidung führen kann, und in Rücksicht darauf, daß die verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend der besonderen Aufgabe des Gerichts vor allem der Wahrung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung dienen, der Maßstab, an dem zu messen ist, ob für den Ablehnenden Anlaß ist, zu besorgen, der Abgelehnte könnte im Verfahren nicht unvoreingenommen und frei entscheiden, entsprechend anspruchsvoll zu wählen (vgl. BVerfGE 32, 288 (291); 35, 171 (173 f.); 35, 246 (251)).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts ist in Rücksicht darauf, daß in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht jede Ausschließung eines Richters von der Mitwirkung in einem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zu einer anderen Entscheidung führen kann, und in Rücksicht darauf, daß die verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend der besonderen Aufgabe des Gerichts vor allem der Wahrung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung dienen, der Maßstab, an dem zu messen ist, ob für den Ablehnenden Anlaß ist, zu besorgen, der Abgelehnte könnte im Verfahren nicht unvoreingenommen und frei entscheiden, entsprechend anspruchsvoll zu wählen (vgl. BVerfGE 32, 288 (291); 35, 171 (173 f.); 35, 246 (251)).
  • BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts ist in Rücksicht darauf, daß in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht jede Ausschließung eines Richters von der Mitwirkung in einem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zu einer anderen Entscheidung führen kann, und in Rücksicht darauf, daß die verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend der besonderen Aufgabe des Gerichts vor allem der Wahrung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung dienen, der Maßstab, an dem zu messen ist, ob für den Ablehnenden Anlaß ist, zu besorgen, der Abgelehnte könnte im Verfahren nicht unvoreingenommen und frei entscheiden, entsprechend anspruchsvoll zu wählen (vgl. BVerfGE 32, 288 (291); 35, 171 (173 f.); 35, 246 (251)).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Dementsprechend ist bei der Frage, welche Disziplinarmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, stets zu prüfen, ob und inwieweit bereits die mit einem langen Disziplinarverfahren konkret verbundenen Nachteile auf den Beamten positiv eingewirkt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17).
  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere durch sie herbeigeführte Verfahrensverzögerungen sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, deren Anleitung im Ermessen des Gerichts steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, NJW 1999, S. 2582 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Die gleiche Beurteilung wurde für andere vorläufige Verfahren herangezogen; so für Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen (BVerfGE 51, 130 mw Nachw), vorläufige Dienstenthebungen (BVerfGE 46, 17 (25)) und insbesondere in solchen Fällen, in den Grundrechtsverletzungen speziell durch vorläufige Maßnahmen gerügt wurden (BVerfGE 40, 179; 44, 105; 45, 422; 46, 166; 48, 292; 48, 300; 51, 268).
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