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   BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77   

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BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77 (https://dejure.org/1977,1020)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 BvC 1/77 (https://dejure.org/1977,1020)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 BvC 1/77 (https://dejure.org/1977,1020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren - Amtliche Formlätter für Wahlvorschlagslisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 196
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Durch Art. 41 Abs. 1 GG ist die Korrektur etwaiger Wahlfehler dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (BVerfGE 22, 277 (281); 34, 81 (94)).
  • BVerfG, 12.10.1955 - 1 BvC 1/54

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 3 BWO

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Die in § 30 Abs. 4 BWO getroffene Regelung hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber eingeräumten Ermessens, weil durch sie die Ausübung des Wahlvorschlagsrechtes nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 3, 19 (32); 4, 316 (318)).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Der Ausschluß von Landeslisten parteiloser Bewerber ergibt sich aus der Natur der Sache und ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 5, 77 (82)) -, mit Art. 38 GG vereinbar.
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Durch Art. 41 Abs. 1 GG ist die Korrektur etwaiger Wahlfehler dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (BVerfGE 22, 277 (281); 34, 81 (94)).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Die in § 30 Abs. 4 BWO getroffene Regelung hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber eingeräumten Ermessens, weil durch sie die Ausübung des Wahlvorschlagsrechtes nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 3, 19 (32); 4, 316 (318)).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
    Die Ablehnung des gesamten Bundestages, mit der der Beschwerdeführer dessen Zuständigkeit generell in Zweifel gezogen hat, war deshalb - ebenso wie die Ablehnung einzelner Abgeordneter wegen Befangenheit im Wahlprüfungsverfahren (BVerfGE 37, 84 (90)) - unzulässig.
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Aus dem Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde als Rechtsbehelf (BVerfGE 22, 277, 281; 46, 196, 189; 97, 317, 321 f.; 89, 243, 249) gegen einen Be- schluss des Parlaments folgt, dass nur solche Rügen berücksichtigt werden können, die schon Gegenstand des parlamentarischen Wahlprüfungsverfah- rens gewesen sind (BVerfGE 16, 130, 144; 79, 161, 165; 89, 243, 265).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Damit werde die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10

    Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den

    Die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, wird damit gerade nicht als Gegenstand der Rechtsschutzgewähr i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.7.1967, 2 BvC 4/62, BVerfGE 22, 277, 281; Beschluss vom 19.10.1977, 2 BvC 1/77, BVerfGE 46, 196, 198; Beschluss vom 14.3.1984, 2 BvC 1/84, BVerfGE 66, 232, 234).
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