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   BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77   

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https://dejure.org/1977,1316
BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77 (https://dejure.org/1977,1316)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 BvC 3/77 (https://dejure.org/1977,1316)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 BvC 3/77 (https://dejure.org/1977,1316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 § 24 § 48
    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 200
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77
    Die pauschale Ablehnung der nicht namentlich genannten Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77
    Ebenso ist die Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer die nach § 48 BVerfGG zwingend erforderliche Beitrittserklärung von mindestens 100 Wahlberechtigten nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht hat (BVerfGE 14, 196 (197)).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Die pauschale Ablehnung einer ganzen Kammer ist jedoch ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung einer Richterin, die - wie hier die Richterin Britz - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 46, 200 ; 72, 51 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 ).

    a) aa) Grundsätzlich bedarf es der namentlichen Nennung der abgelehnten Richterinnen und Richter (vgl. BVerfGE 46, 200 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 25/19 -, Rn. 6).

    Die pauschale Ablehnung von namentlich nicht genannten Richterinnen und Richtern ist ebenso unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ; 72, 51 ) wie die pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 - 1 BvQ 114/20 -, Rn. 1).

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Die Auffassung der Kammer, der Antrag sei unzulässig, weil die Beschwerdeführerin das Kollegialgericht als Ganzes und nicht einzelne Richter abgelehnt hatte, ist nicht unvertretbar (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200; BGHSt 23, 200 ).
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