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   BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77   

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https://dejure.org/1977,37
BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung für die Revisionsverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; StPO § 140 Abs. 2 § 141 Abs. 4
    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschuldigter - Kosten - Verteidiger - Gebot fairer Verfahrensführung - Staatskosten - Pflichtverteidiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 202
  • NJW 1978, 151
  • MDR 1978, 290
  • AnwBl 1978, 71
 
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Wird zitiert von ... (150)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Ein Beschuldigter, der von vornherein nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Honorierung eines Strafverteidigers verfügt, hat Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn er nicht in der Lage ist, seine Mitwirkungsrechte selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)).
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