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   BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77   

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https://dejure.org/1977,148
BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77 (https://dejure.org/1977,148)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1977 - 2 BvR 631/77 (https://dejure.org/1977,148)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 2 BvR 631/77 (https://dejure.org/1977,148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freilassung - Straftäter - Erpresserische Geiselnahme - Freigepreßte Personen - Fortsetzung des Strafverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 214
  • NJW 1977, 2355
  • MDR 1978, 289
  • DVBl 1977, 962
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht sogar eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten ( BVerfG , BVerfGE 74, Seiten 257 ff. = NJW 1987, Seiten 1929 f.; BVerfG , BVerfGE 46, Seiten 214 ff.; OLG Dresden , FamRZ 2013, Seiten 410 ff. ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    a) Der Staat ist von Verfassungs wegen gehalten, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Das erfordert, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten, also schuldangemessenen Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 129, 208 ).

    Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und der Anspruch aller in Strafverfahren Beschuldigten auf Gleichbehandlung erfordern grundsätzlich, dass der Strafanspruch durchgesetzt, also auch eingeleitete Verfahren fortgesetzt und rechtskräftig verhängte Strafen vollstreckt werden (BVerfGE 46, 214 ; 49, 24 ; 51, 324 ).

    Als Ausnahmen von der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs sind sie fest zu umgrenzen und bedürfen jeweils einer eigenständigen Legitimation (vgl. zu Beschränkungen der Sachverhaltsaufklärung BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 49, 24 ; 51, 324 ; 129, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ).
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