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   BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77   

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BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77 (https://dejure.org/1977,144)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1977 - 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77 (https://dejure.org/1977,144)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77 (https://dejure.org/1977,144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 337
  • NJW 1978, 209
  • DVBl 1978, 107
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung ist ein strenger Maßstab anzulegen; die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56)).

    Das Bundesverfassungsgericht darf in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); Beschluß des Zweiten Senats vom 29. März 1977 - 2 BvE 1/77 - = BVerfGE 44, 245 (248)).

  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung ist ein strenger Maßstab anzulegen; die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56)).

    Das Bundesverfassungsgericht darf in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); Beschluß des Zweiten Senats vom 29. März 1977 - 2 BvE 1/77 - = BVerfGE 44, 245 (248)).

  • BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
    Das Bundesverfassungsgericht darf in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); Beschluß des Zweiten Senats vom 29. März 1977 - 2 BvE 1/77 - = BVerfGE 44, 245 (248)).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr).
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung kann es auch rechtfertigen, dass der Senat ohne einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlässt (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 1, 349 ; 46, 337 ).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Erfolg mit Rücksicht auf solche Vorkehrungen auf der Anwendungsebene versagt und zeigt sich vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, dass die Vorkehrungen zur Nachteilsbegrenzung nicht ausreichen oder dass die Behörden ihre Praxis zum Nachteil der Antragsteller ändern, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 46, 337 ) einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch eine am 7. Dezember 1977 von Amts wegen beschlossene einstweilige Anordnung (BVerfGE 46, 337 ; EuGRZ 1977, S. 512 ) das Wehrpflichtänderungsgesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung der Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt und bestimmt, daß das Wehrpflichtgesetz und das Zivildienstgesetz bis zu diesem Zeitpunkt wieder in ihren am 31. Juli 1977 geltenden Fassungen anzuwenden sind, bis 15. Dezember 1977 nach neuem Recht begründete oder durch Annahmebescheid vorbereitete Zivildienstverhältnisse sowie begonnene oder schriftlich vereinbarte andere Dienste und Tätigkeiten, die als dem Zivildienst gleichwertig anerkannt sind, aber unberührt bleiben.

    In seiner einstweiligen Anordnung vom 7. Dezember 1977 (BVerfGE 46, 337 ; EuGRZ 1977, S. 512 ) hat das Bundesverfassungsgericht die Zielsetzung des Gesetzgebers, das herkömmliche Anerkennungsverfahren durch eine nach seiner Vorstellung geeignetere Alternative zu ersetzen, als an sich verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet.

  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22

    Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60

    Dafür spricht insbesondere die Tatsache, dass bei einem anhängigen Hauptsacheverfahren gar kein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlich ist, sondern eine solche von Amts wegen erlassen werden kann (vgl. BVerfGE 46, 337 ).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Darüber hinaus gewährleistet § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO aufgrund des Gebots eines effektiven Rechtsschutzes, dass wegen wesentlicher Nachteile zugunsten des Bürgers von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen werden kann, wenn ein unabweisbares Interesse dies gebietet (Senatsbeschluss in BFHE 190, 59, BStBl II 2000, 57; s. auch BVerfG-Beschluss vom 7. Dezember 1977  2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77, BVerfGE 46, 337), um eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Grundrechten zu vermeiden, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 15. August 2002 1 BvR 1790/00, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3691; vom 16. Mai 1995  1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1; vom 25. Oktober 1988  2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf das Bundesverfassungsgericht in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfGE 46, 337 [340] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02

    Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

    bb) Darüber hinaus gewährleistet § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO aufgrund des Gebots eines effektiven Rechtsschutzes, dass wegen wesentlicher Nachteile zugunsten des Bürgers von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen werden kann, wenn ein unabweisbares Interesse dies gebietet (BFH-Beschluss in BFHE 190, 59, BStBl II 2000, 57, unter II. 3. a dd; s. auch BVerfG-Beschluss vom 7. Dezember 1977 2 BvF 1, 2, 4, 5/77, BVerfGE 46, 337, 340), um eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Grundrechten zu vermeiden, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 15. August 2002 1 BvR 179/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 3691, unter 2. a; vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1, 14; vom 25. Oktober 1988 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69, 74 f.).
  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Es ist zu berücksichtigen, daß die einstweilige Anordnung ein allgemeines prozeßrechtliches Instrument und keine Besonderheit des finanzgerichtlichen Verfahrens ist (vgl. § 940 der Zivilprozeßordnung - ZPO -, § 123 VwGO, § 32 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG -, s. dazu BVerfGE 46, 337, 340).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

  • FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 7 V 89/14

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung des

  • BVerfG, 05.12.1990 - 1 BvR 1341/90

    Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06

    Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung im Rahmen des § 208 AO in

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

  • BFH, 27.07.1994 - I B 246/93

    Bei Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG keine

  • BFH, 26.01.1983 - I B 48/80

    Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige

  • BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77

    "Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

  • FG Hamburg, 02.08.2002 - II 110/02

    Aussetzung der Vollziehung:

  • BVerwG, 31.01.1978 - 6 B 35.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 97.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78

    Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

  • BVerwG, 24.06.1982 - 6 C 201.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77

    Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 76.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zivildienst und Wehrdienst

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 149.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Zurückstellungsantrag

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 19.83

    Gewissensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung - Anerkennung - Rücknahme - Widerruf

  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 C 87.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinweise des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerwG, 30.10.1978 - 6 B 62.78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 54 A/96

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA: Keine vorläufige Aussetzung der

  • BVerwG, 24.05.1994 - 6 B 80.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 08.09.1986 - 6 B 75.85

    Klärung, welche Bedeutung dem Umstand der Unanfechtbarkeit des

  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 39.79

    Verfahrenrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

  • BVerwG, 26.01.1978 - 6 B 46.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
  • BVerwG, 23.01.1978 - 6 B 24.77

    Vorliegen einer absoluten Konsequenz hinsichtlich einer Ablehnung von

  • VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 114.81

    Rechtwirkungen eines Zurückstellungsbescheides des Bundesamtes für den

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 CB 47.80

    Verspätete Übersendung der Tonbandaufzeichnung einer mündlichen Verhandlung als

  • BVerwG, 17.03.1978 - 6 B 41.77

    Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VerfGH Berlin, 09.02.1995 - VerfGH 14 A/95

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA betreffend der Neuordnung der

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