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   BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75   

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https://dejure.org/1977,29
BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hausgehilfin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Hausgehilfin

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Hausgehilfin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berufstätige Ehegatten haben von Verfassungs wegen keinen Anspruch darauf, daß Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; § 33 a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a EStG verstößt gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten - Aufwendungen für Kinderbetreuung - Hausgehilfe - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Verstoß gegen Gleichheitssatz - Berufsfördernde Beschäftigung - Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten - Aufwendungen für Kinderbetreuung - Hausgehilfe - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Verstoß gegen Gleichheitssatz - Berufsfördernde Beschäftigung - Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten; Aufwendungen für Kinderbetreuung; Hausgehilfe; Betriebsausgaben; Werbungskosten; Verstoß gegen Gleichheitssatz; Berufsfördernde Beschäftigung; Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 1
  • NJW 1978, 877
  • DB 1978, 616
  • BStBl II 1978, 174
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    aa) Die Abgrenzung, ob Aufwendungen den Bereich der Einkommenserzielung, die berufliche Sphäre oder den einkommensteuerlich (jedenfalls im Grundsatz) unbeachtlichen Bereich des Privaten und der Einkommensverwendung betreffen, ist nicht immer leicht durchzuführen, weil beide Bereiche im Leben eines Menschen häufig gleichzeitig eine Rolle spielen, so dass Aufwendungen für den privaten Bereich in mehr oder minder großem Umfang in den beruflichen Bereich hinüberwirken und umgekehrt (BVerfGE 47, 1 ).

    Die Zuordnung derartiger gemischt veranlasster Aufwendungen zu Werbungskosten (Betriebsausgaben) oder zu Kosten der Lebensführung, die gegebenenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig sind, ist in erster Linie ein vom Steuergesetzgeber zu lösendes Problem (vgl. BVerfGE 47, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen und eine vom Gesetzgeber getroffene Lösung beanstanden, wenn sich dieser bei der Abgrenzung evident nicht mehr vom Gerechtigkeitsdenken leiten lässt, sondern willkürlich verfährt (BVerfGE 47, 1 ; vgl. ferner Hey, FR 2008, S. 1033 ; Thiemann, JZ 2015, S. 866 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dazu gehören insbesondere die Prinzipien der Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 8, 51 ; 9, 237 ; 13, 290 ; 14, 34 ; 27, 58 ; 32, 333 ; 36, 66 ; 43, 108 ; 47, 1 ; 55, 274 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Folgerichtigkeit (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Lastengleichheit (BVerfGE 35, 324 ; 84, 239 ), des Schutzes des Existenzminimums (BVerfGE 82, 60 ), des Verbots der Benachteiligung von Ehe und Familie (BVerfGE 99, 216 ), des Verbots der Erdrosselungssteuer (BVerfGE 19, 119 ; 23, 288 ; 27, 111 ; 30, 250 ; 50, 57 ; 63, 343 ; 68, 287 ; 70, 219 ; 78, 214 ; 78, 232 ; 82, 159 ; 87, 153 ; 95, 267 ; 105, 17 ; 115, 97 ) und der eigentumsschonenden Besteuerung (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 115, 97 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Das Gesetz verfolgt hiermit das Ziel, dass die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer familiären Rollenverteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen sind; Kinderbetreuung und Haushaltsführung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner denselben Wert wie das aus der Berufstätigkeit entspringende Erwerbseinkommen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 47, 1 ; 53, 257 ; 66, 84 ; 66, 324 ; 79, 106 ; 105, 1 ).
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