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   BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76   

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https://dejure.org/1978,27
BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76 (https://dejure.org/1978,27)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76 (https://dejure.org/1978,27)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76 (https://dejure.org/1978,27)
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Wahlwerbesendung KPD/ML

Art. 3 i.V.m. Art. 21 GG;

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, 'Zensur';

§ 90a StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Wahlwerbesendungen

  • Telemedicus

    Wahlwerbesendungen

  • Telemedicus

    Wahlwerbesendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen politischer Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunk- und Fernsehanstalten - Wahlwerbespots politischer Parteien - Sendezeit - Zweck der Wahlwerbung - Verstoß - Normen des Strafrechts - Verletzung - Keine Befugnis - Ausstrahlung einer Wahlsendung - Verfassungsfeindliche Äußerungen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 198
  • NJW 1978, 1043
  • DVBl 1978, 338
  • DÖV 1978, 514
  • afp 1978, 86
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht ist ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin ausgeschlossen, mag diese sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch noch so feindlich verhalten (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

    Die Partei darf zwar politisch bekämpft werden, sie soll aber in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

    Das Grundgesetz nimmt in seiner gegenwärtigen Form die Gefahr, die in der Tätigkeit einer Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit liegt, um der politischen Freiheit willen in Kauf (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.

    Entsprechend war für die Qualifizierung des § 90a StGB als allgemeines Gesetz maßgeblich, dass diese Vorschrift die Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland "unabhängig von einer politischen Überzeugung" unter Strafe stellt (vgl. BVerfGE 47, 198 ).

    Abzustellen ist hierbei insbesondere darauf, in welchem Maße eine Norm sich auf abstrakt-inhaltsbezogene, für verschiedene Haltungen offene Kriterien beschränkt oder konkret-standpunktbezogene, insbesondere etwa ideologiebezogene Unterscheidungen zugrunde legt (vgl. ähnlich bereits BVerfGE 47, 198 ).

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Aufgrund seines formalen Charakters (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ; 111, 54 ; 135, 259 ; stRspr) hat aber grundsätzlich jeder Eingriff in die chancengleiche Teilhabe der Parteien am politischen Wettbewerb zu unterbleiben, der nicht durch einen besonderen, in der Vergangenheit als "zwingend" bezeichneten Grund gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 47, 198 ; 111, 54 ; 135, 259 ).
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