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   BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75   

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BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75 (https://dejure.org/1978,14)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1978 - 2 BvR 952/75 (https://dejure.org/1978,14)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1978 - 2 BvR 952/75 (https://dejure.org/1978,14)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; SGG § 160a Abs. 4 S. 2
    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 246
  • NJW 1978, 2499
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    c) Das Bundessozialgericht hat in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise den Sinn des § 160a Abs. 4 Satz 2 SGG unter Berücksichtigung seiner Einordnung in das gesamte System des Sozialgerichtsgesetzes ermittelt (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 35, 263 [279]).

    Maßgebend für den Inhalt einer Norm ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 11, 126 [130 f.]; 35, 263 [278]).

    Dabei kann gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz, ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfGE 35, 263 [279]).

    Das Gericht hat auch nicht in verfassungsrechtlich unhaltbarer Weise in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingegriffen (vgl. BVerfGE 8, 210 [220 f.]; 35, 263 [280]).

    Ist eine Norm wie § 160a Abs. 4 Satz 2 SGG eindeutig, nicht auslegungsbedürftig und außerdem zweckgerecht, dann verbietet sich jede vom Wortlaut abweichende Zweckinterpretation, selbst wenn sie rechtspolitisch verständlich ist (BVerfGE 11, 126 [130]; 35, 263 [278 f.]).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Die Verkennung des Normzwecks kann ich auch nicht als verfassungsrechtlich unerheblichen error in procedendi werten (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48 f.]).

    Dieser Gesichtspunkt ist "sachlich ohne Bezug" auf die Bedeutung der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerfGE 6, 45 [53]) und deswegen "nicht mehr zu rechtfertigen" (BVerfGE 29, 45 [49]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Der zuständige Richter soll sich für jeden denkbaren Streitfall möglichst eindeutig aus einer Norm und nicht erst aus Drittentscheidungen, auch nicht aus einer normähnlichen ständigen Rechtsprechung ergeben (BVerfGE 2, 307 [319 f.]; 6, 45 [50 f.]; 18, 65 [69]; 18, 423 [425]; 21, 139 [145]).

    Dieser Gesichtspunkt ist "sachlich ohne Bezug" auf die Bedeutung der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerfGE 6, 45 [53]) und deswegen "nicht mehr zu rechtfertigen" (BVerfGE 29, 45 [49]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Dies bedeutet, daß in jedem Einzelfall kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden soll, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (BVerfGE 21, 139 [145]).

    Der zuständige Richter soll sich für jeden denkbaren Streitfall möglichst eindeutig aus einer Norm und nicht erst aus Drittentscheidungen, auch nicht aus einer normähnlichen ständigen Rechtsprechung ergeben (BVerfGE 2, 307 [319 f.]; 6, 45 [50 f.]; 18, 65 [69]; 18, 423 [425]; 21, 139 [145]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    c) Das Bundessozialgericht hat in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise den Sinn des § 160a Abs. 4 Satz 2 SGG unter Berücksichtigung seiner Einordnung in das gesamte System des Sozialgerichtsgesetzes ermittelt (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 35, 263 [279]).

    Das Gericht hat auch nicht in verfassungsrechtlich unhaltbarer Weise in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingegriffen (vgl. BVerfGE 8, 210 [220 f.]; 35, 263 [280]).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Maßgebend für den Inhalt einer Norm ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 11, 126 [130 f.]; 35, 263 [278]).

    Ist eine Norm wie § 160a Abs. 4 Satz 2 SGG eindeutig, nicht auslegungsbedürftig und außerdem zweckgerecht, dann verbietet sich jede vom Wortlaut abweichende Zweckinterpretation, selbst wenn sie rechtspolitisch verständlich ist (BVerfGE 11, 126 [130]; 35, 263 [278 f.]).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    § 160a Abs. 4 Satz 2 SGG genügt den Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , wonach sich der für den Einzelfall zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben muß (BVerfGE 22, 254 [258]).

    Diese Bestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht, ob von außerhalb oder innerhalb der Justiz (BVerfGE 17, 294 [299]; 22, 254 [258]; 25, 336 [346]; 30, 149 [152]).

  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Das Bundessozialgericht verzichtet lediglich auf die Unterschriften der ehrenamtlichen Richter (BSGE 1, 1ff.) sowie auf deren Mitwirkung bei Beschlüssen, die eine Sachentscheidung "vorbereiten" oder ihrer "Verwirklichung" dienen (BSGE 1, 36 ff.).
  • BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Wenn aber dieser Punkt für die Frage der Zulassung der Nichtzulassungsbeschwerde relevant sein kann, wie § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG zeigt, und dies das tragende Regelungsmotiv des Gesetzgebers war, dann kann von einem "planwidrigen" Differenzierungsmangel im Gesetzestext, der eine ergänzende oder berichtigende analoge Anwendung einer Ausnahmeregel, wie sie § 169 SGG darstellt, allein zuließe (vgl. BAG, NJW 1969, S. 74 f.), keine Rede sein.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
    Die Verkennung des Normzwecks kann ich auch nicht als verfassungsrechtlich unerheblichen error in procedendi werten (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48 f.]).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BSG, 19.06.1975 - 12 BJ 24/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Beschluß - Begründung - Mehrfache

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BSG, 15.04.1975 - 5 BKn 1/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Während die - erst ex post zu bestimmenden - Wirkungen eines Gesetzes aus seinen Rechtsfolgen hervorgehen (vgl. Scholz, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. II, 1976, S. 252 ; Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 45; vgl. auch Heintzen, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar, Art. 70 Rn. 200 ), ergibt sich der Normzweck regelmäßig aus dem - durch Auslegung zu ermittelnden - objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 8, 274 ; 11, 126 ; 19, 354 ; 24, 1 ; 48, 246 ; 105, 135 ; 133, 168 ; 144, 20 ; 150, 244 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist jedoch der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 35, 263 ; 48, 246 ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    a) Art. 97 GG ist kein rügefähiges Grundrecht im Sinne des § 90 BVerfGG (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 48, 246 ).
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