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   BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77   

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BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77 (https://dejure.org/1978,348)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1978 - 2 BvC 2/77 (https://dejure.org/1978,348)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 (https://dejure.org/1978,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48; WPrüfG § 2 Abs. 1, Abs. 3
    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 271
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der Parteien im Bereich der Wahlpropaganda erfordert nicht, daß alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen; die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten dürfen entsprechend der Bedeutung der Partei verschieden bemessen werden (vgl. BVerfGE 7, 99 [108]; 13, 204 [205]; 14, 121 [134 ff.]; 34, 160 [163 f.]).

    Zur Aufgabe des Rundfunks, dessen Gesamtprogramm ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung aufweisen muß (BVerfGE 12, 205 [262 f.]), gehört es, den Hörer- und Zuschauerkreis objektiv über die Gewichtsverteilung zwischen den bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen zu informieren (BVerfGE 14, 121 [136]).

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    d) Was die Presse anbelangt, so ist diese bei der Auswahl der Nachrichten und der Verbreitung von Meinungen grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 37, 84 [91]).

    Das Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG dient dem Schutz des objektiven Wahlrechts, d. h. der Erzielung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages (BVerfGE 37, 84 [89] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der Parteien im Bereich der Wahlpropaganda erfordert nicht, daß alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen; die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten dürfen entsprechend der Bedeutung der Partei verschieden bemessen werden (vgl. BVerfGE 7, 99 [108]; 13, 204 [205]; 14, 121 [134 ff.]; 34, 160 [163 f.]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Begründung muß mindestens den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, erkennen lassen und genügend substantiierte Tatsachen enthalten (BVerfGE 40, 11 [30]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52

    Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der Parteien im Bereich der Wahlpropaganda erfordert nicht, daß alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen; die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten dürfen entsprechend der Bedeutung der Partei verschieden bemessen werden (vgl. BVerfGE 7, 99 [108]; 13, 204 [205]; 14, 121 [134 ff.]; 34, 160 [163 f.]).
  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 23.08.1961 - 2 BvR 286/61

    Sendezeit II

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der Parteien im Bereich der Wahlpropaganda erfordert nicht, daß alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen; die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten dürfen entsprechend der Bedeutung der Partei verschieden bemessen werden (vgl. BVerfGE 7, 99 [108]; 13, 204 [205]; 14, 121 [134 ff.]; 34, 160 [163 f.]).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
    Sie lassen insbesondere nicht erkennen, ob es sich bei den vom Beschwerdeführer beanstandeten Maßnahmen um verfassungsrechtlich zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Regierung oder um ein verfassungswidriges, parteiergreifendes Eingreifen in den Wahlkampf gehandelt haben soll (vgl. BVerfGE 44, 125 [148 ff.]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Vielmehr erforderte eine zulässige Wahlprüfungsbeschwerde einen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG hinreichend substantiierten und aus sich heraus verständlichen Sachvortrag, aus dem erkennbar war, worin ein Wahlfehler liegen sollte, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben konnte (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 48, 271 ; 58, 175 ; 122, 304 ) .
  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Unter Verweis auf eine lebensnahe Betrachtungsweise bzw. eine in höchstem Maße unwahrscheinliche Annahme wies das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Wahlprüfungsbeschwerden von Parteien zurück, die eine Mandatsrelevanz von Wahlfehlern geltend machten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 -, juris Rn. 30, vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 -, juris Rn. 30 und vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Erforderlich ist demgemäß eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 48, 271 ; 58, 175 ; 122, 304 ).
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