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   BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78   

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https://dejure.org/1978,45
BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78 (https://dejure.org/1978,45)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 1 BvR 361/78 (https://dejure.org/1978,45)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 1 BvR 361/78 (https://dejure.org/1978,45)
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Zwangsversteigerung wegen 1000 DM

Art. 14 GG, rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung, §§ 30a, 30b, 87 ZVG, § 765a ZPO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Zwangsversteigerung III

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; ZVG § 30a § 30b
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zwangsversteigerung von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 220
  • NJW 1979, 534
 
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Wird zitiert von ... (127)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Im Rahmen dieser Verpflichtung hat er für ein gehöriges, faires Verfahren Sorge zu tragen (BVerfGE 49, 220 [225]; Beschluß vom 24. April 1979 - 1 BvR 787/78 -, Umdruck S 8).

    Ob und wieweit in gleichfalls in der Zivilprozeßordnung geregelten speziellen Verfahren, die unmittelbar auf Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Freiheitsraum des Bürgers mit Hilfe staatlicher Gewalt abzielen oder direkt der Abwehr solcher Eingriffe dienen, besondere Anforderungen an die Handhabung des einschlägigen prozeßrechtlichen Instrumentariums durch das Gericht im Blick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Grundrechts zu stellen sind (vgl. BVerfGE 42, 64 [76 f.]; 46, 325 [334 f.]; 49, 220 [225 f.]), kann hier offenbleiben.

    Die hierzu vom Bundesverfassungsgericht speziell für das Verfahren der Zwangsversteigerung (vgl. BVerfGE 49, 220 [225 f.]) und die abweichende Meinung des Richters Dr. Böhmer zu diesem Beschluß (228 ff.) gezogenen Folgerungen sind jedenfalls nicht verallgemeinernd auf zivilrechtliche "Erkenntnisverfahren" zu übertragen, die - auch im Bereich des Rechts der unerlaubten Handlungen - allein auf die Feststellung privatrechtlicher Rechtswidrigkeit und deren Rechtsfolgen gerichtet sind, nicht aber unmittelbar einem Grundrecht selbst zur Durchsetzung verhelfen sollen, mag auch der Streitgegenstand, der haftungsrechtliche Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens, im Zusammenhang mit dem Schutzgehalt eines Grundrechts stehen (vgl. hierzu BVerfGE 22, 93 [97 ff.]; Abweichende Meinung der Richterin Rupp-v Brünneck, BVerfGE 30, 218 [219]; BVerfGE 24, 367 [401]; 30, 173 [196 f.] und 35, 348 [361 ff.]; 37, 132 [148]).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Bei ihrer Verfahrensgestaltung haben die Richter auch der Wirkkraft von Grundrechten in besonderen Verfahrenskonstellationen in bestimmter Weise Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ).
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