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   BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77   

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https://dejure.org/1978,186
BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Untersuchungsgegenstand

  • openjur.de

    Untersuchungsgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des parlamentarischen Minderheitenrechts auf Einsezung eines Untersuchungsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 70
  • NJW 1979, 261
  • DVBl 1979, 420
  • DÖV 1979, 96
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Im Organstreitverfahren entfällt das Rechtsschutzinteresse nicht allein dadurch, dass die beanstandete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt und bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 49, 70 ; 121, 135 ; 131, 152 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Die Antragstellerin zu 3) ist daneben auch insoweit befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten, als sie sich im Antrag gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Bundestages konstituiert hat (BVerfGE 2, 143 [162]; vgl. auch BVerfGE 49, 70 [77]).

    Aufgabe der Untersuchungsausschüsse sei es, das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen und die Entscheidungen vorzubereiten (BVerfGE 49, 70 [85]).

    Damit hat das Grundgesetz das parlamentarische Untersuchungsrecht auch als Minderheitsrecht ausgestaltet (vgl. BVerfGE 49, 70 [86 f.]).

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