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   BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55   

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https://dejure.org/1956,30
BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55 (https://dejure.org/1956,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1956 - 1 BvR 190/55 (https://dejure.org/1956,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 190/55 (https://dejure.org/1956,30)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Blutgruppenuntersuchung

  • opinioiuris.de

    Blutgruppenuntersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 1 S. 2
    Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 13
  • NJW 1956, 986
  • FamRZ 1956, 215
  • DVBl 1956, 730
  • DÖV 1956, 542
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55
    Wie der Senat bereits früher (BVerfGE 2, 121) ausgesprochen hat, bezieht sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf künftige Rechtsetzung; auf vorkonstitutionelle Gesetze ist diese Bestimmung nicht anwendbar.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55
    Das wäre hier aber nur der Fall, wenn die Entscheidung willkürlich wäre, wofür jeder Anhalt fehlt (BVerfGE 4, 1 [7]).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Durch die Benennung des Eingriffs im Gesetzeswortlaut soll gesichert werden, dass der Gesetzgeber nur Eingriffe vorsieht, die ihm als solche bewusst sind und über deren Auswirkungen auf die betroffenen Grundrechte er sich Rechenschaft ablegt (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 85, 386 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Durch die Benennung des Eingriffs im Gesetzeswortlaut soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber nur Eingriffe vornimmt, die ihm als solche bewusst sind und über deren Auswirkungen auf die betroffenen Grundrechte er sich Rechenschaft ablegt (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 85, 386 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Die Verletzung des Zitiergebots führt zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 ).

    Durch die Benennung des Eingriffs im Gesetzeswortlaut soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber nur Eingriffe vornimmt, die ihm als solche bewusst sind und über deren Auswirkungen auf die betroffenen Grundrechte er sich Rechenschaft ablegt (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 85, 386 ; 113, 348 ).

    Bei Gesetzen, die lediglich bereits geltende Grundrechtseinschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen, findet das Zitiergebot hingegen keine Anwendung (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 16, 194 ; 35, 185 ; 61, 82 ).

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