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   BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78   

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https://dejure.org/1978,228
BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1978 - 1 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1978 - 1 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1
    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 108
  • NJW 1979, 757
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 34, 118 [127]; 47, 146 [152 ff.]).

    Demgemäß ist eine Vorlage unzulässig, wenn das Gericht auf diesem Wege eine Beweisaufnahme vermeiden will (vgl. BVerfGE 11, 330 [335]).

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Das Gericht beruft sich insoweit auf BVerfGE 36, 342 (357 f.).

    An diesem Ergebnis vermag der Hinweis des vorlegenden Gerichts auf BVerfGE 36, 342 (357 f.) nichts zu ändern.

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 34, 118 [127]; 47, 146 [152 ff.]).

    Auch die Feststellung des Zweiten Senats in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 7 AtomG (BVerfGE 47, 146 [157]), daß eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausnahmsweise auch dann zulässig sein könne, wenn der Ausgang des Rechtsstreits bei Gültigkeit der zu prüfenden Norm noch von dem Ergebnis einer bislang nicht durchgeführten Beweisaufnahme abhänge, führt zu keiner abweichenden Beurteilung.

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt - wie in BVerfGE 37, 132 (141) dargelegt ist - im Hinblick auf die verbindliche Richtlinie des Art. 14 Abs. 2 GG den Ausschluß der Änderungskündigung.
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312 [316]; 33, 90 [100]; 43, 27 [31]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Wäre dies zu verneinen, so würden die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichts gegenstandslos (vgl. BVerfGE 48, 40 [45 f.]).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 18/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Frage des "milderen Gesetzes"

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312 [316]; 33, 90 [100]; 43, 27 [31]).
  • LG Hamburg, 10.12.1976 - 11 S 151/76
    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Es stellt sich deshalb bei der Auslegung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 MHG die Frage, ob das Gesetz nach seiner verfassungsrechtlich legitimierten Intention auch den Mieter einer Ferien- und Wochenendwohnung schützen will (zur Intention des Gesetzes vgl. LG Heidelberg, Die Justiz 1977, S. 59 ; LG Hamburg, MDR 1977, S. 669; Schmidt/Futterer, Wohnraumschutzgesetze, 2. Aufl., 1976, Rdn. C 455 f.).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312 [316]; 33, 90 [100]; 43, 27 [31]).
  • BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75

    Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
    Demgemäß habe das Bundesverwaltungsgericht die Förderungsfähigkeit von Zweitwohnungen, die nur zu Ferien- und Erholungszwecken genutzt werden, im Rahmen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes mit der Begründung verneint, solche Wohnungen würden nur vorübergehend genutzt und hätten daher nicht das Gewicht, das dem Mittelpunkt des Lebens zukomme (BVerwGE 50, 29 [33]).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist zulässig, wenn die Endentscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit eines für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt, vgl. BVerfGE 50, 108 (113).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist zulässig, wenn die Endentscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit eines für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt, vgl. BVerfGE 50, 108 (113).
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