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   BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78   

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https://dejure.org/1979,121
BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78 (https://dejure.org/1979,121)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1979 - 1 BvR 924/78 (https://dejure.org/1979,121)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 924/78 (https://dejure.org/1979,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 ,; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 244
  • NJW 1979, 1285
  • MDR 1979, 907
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    1. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfGE 12, 311 [317]; 15, 126 [131]; 21, 139 [143]; 33, 247 [253]).

    Das Rechtsschutzinteresse muß im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 [92]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]).

    Dies ist z.B. dann angenommen worden, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterblieben wäre und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer dennoch weiterhin beeinträchtigen konnte (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.] m.w.N.).

  • BGH, 29.06.1954 - 3 ARs 35/54
    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Vielmehr muß auch hier ein selbständiges neues Auslieferungsverfahren eingeleitet werden (BGHSt 6, 236 [240 f.]).

    a) Allerdings könnte der Beschluß vom 11. August 1978 möglicherweise für ein etwaiges künftiges Auslieferungsverfahren gegen den Beschwerdeführer eine gewisse Bedeutung erlangen, wenn die vom Bundesgerichtshof in der oben bezeichneten Entscheidung BGHSt 6, 236 entwickelten Rechtsgrundsätze herangezogen werden.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Eine Verfassungsbeschwerde, welche gegen eine nach § 29 DAG erlassene erneute Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts eingelegt wird, erfaßt nicht nur den auf § 29 DAG beruhenden Beschluß, sondern auch die zugrunde liegende, die Auslieferung erstmals für zulässig erklärende Entscheidung (BVerfGE 9, 174 [179]); nichts anderes kann gelten, wenn die erste Zulässigkeitsentscheidung gar keine unmittelbaren Wirkungen mehr äußern kann, sondern nur noch präjudiziellen Einfluß auf die spätere, dann mit der Verfassungsbeschwerde anzufechtende neue Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts zu entfalten vermag.

    Das Bundesverfassungsgericht hat über die Bedeutung des Asylrechts im Auslieferungsverfahren bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 9, 174; 15, 249; 38, 398); im vorliegenden Verfahren geht es weniger um eine neue verfassungsrechtliche Problematik als um die von dem Beschwerdeführer aufgeworfene tatsächliche Frage, ob ihm im konkreten Fall trotz der Sicherungen im deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrag in Jugoslawien politische Verfolgung droht.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    1. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfGE 12, 311 [317]; 15, 126 [131]; 21, 139 [143]; 33, 247 [253]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Der Bürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (vgl. BVerfGE 13, 261 [271]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    War zunächst ein Rechtsschutzbedürfnis vorhanden, so ist die Frage, wie sich eine Änderung der Sachlage auf die anhängige Verfassungsbeschwerde auswirkt, im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Art. des angegriffenen Hoheitsaktes, der Bedeutung der Grundrechtsverletzung und der Zwecksetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 [442 f.]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Daher schützt die Verfassung grundsätzlich das Vertrauen darauf, daß die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften gesetzlichen Rechtsfolgen anerkannt bleiben (BVerfGE 30, 367 [386]; 49, 168 [185]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Das Gebot des Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip verankert (BVerfGE 30, 392 [403]).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    Andererseits kann das bloße Kosteninteresse niemals für die Fortdauer des Rechtsschutzbedürfnisses ausreichend sein (vgl. BVerfGE 39, 276 [292]).
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
    1. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfGE 12, 311 [317]; 15, 126 [131]; 21, 139 [143]; 33, 247 [253]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 449/74

    Auslieferung II

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Nach gefestigter Rechtsprechung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis selbst nach Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens jedenfalls dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 ff.]; 50, 244 [247 f.]; 53, 30 [54]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge ist die Frage, wie sich eine Änderung der Sachlage auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde auswirkt, für den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes, der Bedeutung der geltend gemachten verfassungsrechtlichen Gewährleistung und der Zwecke des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ).
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