Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3
BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74 (https://dejure.org/1979,3)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1979 - 2 BvR 878/74 (https://dejure.org/1979,3)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 (https://dejure.org/1979,3)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Arzthaftpflichtprozeß

§ 823 BGB, Art. 3 GG, Art. 20 GG, Rechtsstaatsprinzip;

faire Handhabung von Beweislastregeln, "Waffengleichheit";

ärzliche Aufklärungspflicht, Art. 2 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; GG Art. 103

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsrechtliche Fragen im Arzthaftungsprozeß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwirkung von Grundrechten und allgemeinen Verfassungsgrundsätzen auf den Arzthaftungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 131
  • NJW 1979, 1925
  • VersR 1979, 907
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (238)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende gehört zum "ureigensten Bereich der Personalität' des Menschen, in dem er frei ist, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 52, 131 abw. Meinung Hirsch, Niebler und Steinberger für ärztliche Heileingriffe).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    aa) Die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ist ein wesentlicher Teil des ärztlichen Aufgabenbereichs (BVerfGE 52, 131 [170]).

    Sie wirkt, wie das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf Eb. Schmidt hervorgehoben hat (BVerfGE 52, 131 [169 f.]), allenthalben und ständig in die rechtlichen Beziehungen des Arztes zum Patienten hinein.

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Aufgabe des bürgerlichen Rechts ist es in erster Linie, Interessenkonflikte zwischen rechtlich gleichgeordneten Rechtssubjekten sachgerecht zu lösen (vgl. BVerfGE 30, 173 [199]; 52, 131 [153]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht