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   BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78   

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BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78 (https://dejure.org/1979,27)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1979 - 1 BvR 726/78 (https://dejure.org/1979,27)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 (https://dejure.org/1979,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Fristgebundener Schriftsatz

  • openjur.de

    Fristgebundener Schriftsatz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 188

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 203
  • NJW 1980, 580
  • MDR 1980, 117
  • VersR 1980, 568
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]).

    Insbesondere ist der Bürger berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]).

    Da die Bediensteten des Gerichts schon Stunden vorher Dienstschluß haben, kann dies nur bedeuten, daß ihre Mitwirkung bei der Einreichung fristwahrender Schriftstücke vom Gesetz nicht vorausgesetzt wird (BVerfGE 41, 323 [327]).

    Die Ansicht des Oberlandesgerichts führt darüber hinaus zu einer Verkürzung des grundgesetzlich verbürgten Anspruchs, innerhalb der gesetzlich bestimmten Fristen bei Gericht gehört zu werden (BVerfGE 41, 323 [328]).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]).

    Etwaige Fristversäumungen, die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürfen ihm nicht angelastet werden (BVerfGE 44, 302 [306]; vgl. auch BVerfGE 42, 128 [130]).

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]).

    Etwaige Fristversäumungen, die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürfen ihm nicht angelastet werden (BVerfGE 44, 302 [306]; vgl. auch BVerfGE 42, 128 [130]).

  • RG, 07.04.1911 - II 403/10

    Rechtsmitteleinlegung. ; Briefkasten.

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Oberlandesgericht führt als Beleg für seine Auffassung verschiedene Entscheidungen des Reichsgerichts (JW 1938, S 2153; RG 145, 233 [236]), des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 31 ff.; NJW 1957, S 750; VersR 1973, S 87) und anderer Gerichte an, die sich letztlich alle auf zwei in den Jahren 1910 und 1911 ergangene Urteile des Reichsgerichts stützen (RG, JW 1910, S 480; RGZ 76, 127).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Die dargelegten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats auch für den Rechtsmittelzug im Zivilprozeß, da es sich um allgemein geltende Gebote jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens handelt (BVerfGE 50, 1 [3]; Beschluß vom 24. April 1979 -- 1 BvR 449/77 -).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Die dargelegten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats auch für den Rechtsmittelzug im Zivilprozeß, da es sich um allgemein geltende Gebote jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens handelt (BVerfGE 50, 1 [3]; Beschluß vom 24. April 1979 -- 1 BvR 449/77 -).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Insbesondere ist der Bürger berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]).
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Das Oberlandesgericht führt als Beleg für seine Auffassung verschiedene Entscheidungen des Reichsgerichts (JW 1938, S 2153; RG 145, 233 [236]), des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 31 ff.; NJW 1957, S 750; VersR 1973, S 87) und anderer Gerichte an, die sich letztlich alle auf zwei in den Jahren 1910 und 1911 ergangene Urteile des Reichsgerichts stützen (RG, JW 1910, S 480; RGZ 76, 127).
  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
    Entscheidend ist vielmehr allein, daß das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (ebenso BVerwGE 18, 51 [52]; BVerwG, NJW 1974, S 73; BFH, BStBl 1976 II S 570 [571]; vgl. auch BSG, SozR 4100, § 81 Nr. 3, S 4).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (vgl. BVerfGE 52, 203 ).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (vgl.BVerfGE 52, 203 ; 106, 28 ).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Etwaige Fristversäumnisse, die auf der Verzögerung der Entgegennahme von Schriftsätzen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger aber nicht angelastet werden (BVerfGE 52, 203 [207] m.w.N.).

    Demgegenüber müßte ein Anwalt, der seinen Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf fertigt, ohne weiteres Wiedereinsetzung erhalten, sofern er nur einen fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch so zeitig begonnen hat, daß er unter normalen Umständen bis 24.00 Uhr abgeschlossen worden wäre (ähnlich BVerfGE 52, 203 [211 f.]).

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