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   BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79   

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BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79 (https://dejure.org/1980,757)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 2 BvL 1/79 (https://dejure.org/1980,757)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 2 BvL 1/79 (https://dejure.org/1980,757)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 100
  • NJW 1980, 1618
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 09.12.1907 - VI 276/07

    Gerichtsstand des Wohnsitzes (Berlin)

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79
    Der vom Reichsgericht (RGZ 67, S. 191) aufgestellte Grundsatz, wonach es jedem Gliedstaat grundsätzlich unbenommen sei, sein Staatsgebiet intern über die gemeindliche Gebietseinteilung hinweg willkürlich nach hiervon unterschiedlichen Flächenabschnitten einzuteilen, also auch eine politische Gemeinde auf mehrere Gerichtssprengel aufzuteilen, könne vorliegend nicht uneingeschränkt verwertet werden.

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 67, 191 [193 ff.]) und des Kammergerichts (KG in OLGRspr 15, 154 ff.) ist heute allgemeine Auffassung, daß eine politische Gemeinde in verschiedene Gerichtsbezirke aufgeteilt sein kann und daß der "Wohnsitz" iS.

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79
    Daher kann nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 42, 206 [208]), ohne daß es einer abschließenden Klärung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (vgl. BVerfGE 30, 103 [105]; 42, 206 [208]).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 18/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 426 Abs. 2 AO

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79
    Daher kann nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 42, 206 [208]), ohne daß es einer abschließenden Klärung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (vgl. BVerfGE 30, 103 [105]; 42, 206 [208]).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79
    Daher kann nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 42, 206 [208]), ohne daß es einer abschließenden Klärung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (vgl. BVerfGE 30, 103 [105]; 42, 206 [208]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 11 Abs. 1 EnWG sei mit Art. 14 Abs. 3 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 [208]; 44, 227 [235]; 53, 100 [106] jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

    Sie sind jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß nach § 24 BVerfGG verfahren werden kann (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 79, 223 ; 96, 1 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Die verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts sind jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß nach § 24 BVerfGG verfahren werden kann (vgl. BVerfGE 53, 100 [106]; 59, 36 [46]; 66, 248 [256 f.]; 76, 100 [105]).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Solche bloßen Umschreibungen und Kennzeichnungen des Vertragsgegenstands und -umfangs genügen auch sonst nicht ohne weiteres für die Zusicherung einer Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 1975, 1693; 1980, 1619 [BVerfG 15.01.1980 - 2 BvL 1/79]m.w.N.; 1980, 1950, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 77, 215; vgl. auch BGH NJW 1981, 222 Nr. 5).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorlage bedarf (vgl. BVerfGE 53, 100 >106<; 59, 36 >46<; 66, 248 >256 f.<; 76, 100 >105<).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09

    Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater

    Bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit eines formellen Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG fungiert neben dem entsprechenden Bundesgesetz auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 67, 1 ; 87, 95 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100 Rn. 24 ; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 80 Rn. 95).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

    Die Anträge in der Hauptsache sind zu einem Teil unzulässig, zum anderen Teil jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß nach § 24 BVerfGG verfahren werden kann (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 79, 223 ; 96, 1 ).
  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

    Im übrigen ist er jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß der Senat nach § 24 BVerfGG entscheiden kann, ohne die Zulässigkeit des Antrags abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 53, 100 [106]; 79, 223 [231]; 82, 316 [319 f.]).
  • BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91

    Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige

    cc) Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch bereits mit der Frage befaßt, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsnormen zu stellen sind, durch die die Grenzen von Gerichtsbezirken festgelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 100 ff.).
  • BVerfG, 11.07.1989 - 2 BvL 11/88

    Totalverweigerung II

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83

    Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Hochschulgesetzes vom 25. Mai 1982

  • OLG Schleswig, 24.03.1981 - 6 REMiet 1/80
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