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   BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79   

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https://dejure.org/1980,130
BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
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Schokoladenosterhase I

Art. 12 GG, Erforderlichkeit

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schokoladenosterhase

  • openjur.de

    Schokoladenosterhase

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Kakao-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 135
  • NJW 1980, 1511
  • MDR 1980, 551
  • DVBl 1980, 637
  • DB 1980, 684
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auch insoweit steht ihm ein vom Gesetzgeber delegierter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 53, 135 ; 56, 298 ), der seinen Grund und zugleich Grenze in der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigungsnorm findet (vgl. BVerfGE 53, 135 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2016 - 1 BvR 243/16 -, Rn. 14).

    Die Komplexität des Berliner Wohnungsmarktes und die darauf beruhenden Schwierigkeiten, zukünftige Entwicklungen sicher einzuschätzen, sprechen dafür, es bei der der festgelegten Geltungsdauer zugrundeliegenden Prognoseentscheidung bei einer Vertretbarkeitskontrolle zu belassen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 135 ; 106, 1 ).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung kann grundsätzlich nur dann von Verfassungs wegen verneint werden, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass für die Erreichung des verfolgten Zwecks andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 39, 210, 231 mwN; 53, 135, 145; 77, 84, 109).

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auch der Verordnungsgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit steht dem Verordnungsgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit des Regelungsvorhabens ein (weiter) Beurteilungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24; jeweils zu den Spielräumen des Verordnungsgebers; vgl. BVerfGE 102, 197, 218; 110, 141, 157; 115, 276, 309; BVerfGK 14, 328, 334; jeweils zu den Spielräumen des Gesetzgebers).

    An der Erforderlichkeit einer Verordnung fehlt es daher nur dann, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass zur Erreichung des verfolgten Zwecks andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 53, 135, 145 mwN).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Entsprechendes gilt für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Prognoseentscheidungen des Verordnungsgebers, wenn die Prognoseentscheidung durch den ermächtigenden parlamentarischen Gesetzgeber auf den Verordnungsgeber übertragen wurde (vgl. BVerfGE 106, 1 [17] = juris Rn. 70 mit Verweis im grundrechtlichen Zusammenhang auf BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 249/79 -, BVerfGE 53, 135 [145] = juris Rn. 47).
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