Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,110
BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 (https://dejure.org/1980,110)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 (https://dejure.org/1980,110)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 (https://dejure.org/1980,110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 185
  • NJW 1980, 2403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für das Recht der Eltern auf Bestimmung des Bildungsweges ihrer Kinder bereits festgestellt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

    Die dem Staat gemäß Art. 7 Abs. 1 GG obliegende Gestaltung des Schulsystems umfasst die organisatorische Gliederung der Schule, die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele, die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von den Schülern erreicht worden sind, sowie die Bestimmung der Voraussetzungen für den Zugang zur Schule, den Übergang von einem Bildungsweg zum anderen und die Versetzung innerhalb eines Bildungsganges (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

    So darf diese Gestaltung das Bestimmungsrecht nicht obsolet werden lassen (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 53, 185 ) und nicht offensichtlich nachteilig für die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit des Kindes und seines Verhältnisses zur Gemeinschaft sein (vgl. BVerfGE 34, 165 ).

    (2) Diese Grundsätze gelten im Ansatz auch für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG (vgl. bereits BVerfGE 53, 185 zum Entfaltungsrecht der Schüler nach Art. 2 Abs. 1 GG).

    (a) Die Wahrnehmung des Auftrags zur Gewährleistung schulischer Bildung aus Art. 7 Abs. 1 GG steht gemäß Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern zu (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).

    Zu dem danach allein der Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis der Länder unterfallenden Gebiet des Schulwesens gehört als ein wesentlicher Bestandteil die Ausgestaltung schulischen Unterrichts (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Nicht geklärt ist damit aber die Grenze zum Schul- und Ausbildungsrecht, für das die Länder ausschließlich zuständig sind (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Schon aus diesem Grunde muß sich das Bundesverfassungsgericht bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer große Zurückhaltung auferlegen (BVerfGE 53, 185 [196]).

    In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Oberstufenreform (BVerfGE 45, 400 [415 f.]; 53, 185 [196]) und zum Sexualkundeunterricht (BVerfGE 47, 46 [74]) werden die allgemeinen Grundsätze des Förderstufenurteils wiederholt, ohne daß -- mit einer Ausnahme -- konkrete Folgerungen aus dem Gebot des Zusammenwirkens von Schule und Eltern gezogen werden.

    Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit, das allerdings den in dieser Verfassungsbestimmung genannten Eingrenzungen unterliegt (BVerfGE 53, 185 [203]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht