Rechtsprechung
BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Gymnasiale Oberstufe - Neugestaltete gymnasiale Oberstufe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 53, 185
- NJW 1980, 2403
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
»Zur Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe vom 21. Juni 1977 - GVBl. I S. 284 (vgl. auch BVerfGE 45, 400 ).«.Durch Beschluß vom 22. Juni 1977 (BVerfGE 45, 400 ) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen das Vorschaltgesetz teils verworfen, teils zurückgewiesen.
Der wesentliche Inhalt der Vereinbarung ist in der Entscheidung BVerfGE 45, 400 [402] wie folgt charakterisiert worden: Gleichwertigkeit aller Fächer, Zuordnung der Fächer zu Aufgabenfeldern, Organisation des Unterrichts nach Grundkursen und Leistungskursen, Gliederung des Unterrichtsangebots in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich (Verhältnis 2:1) und Ersetzung der Noten als Leistungsbewertung durch ein Punktesystem unter Anrechnung in der Gesamtqualifikation.
In der Entscheidung BVerfGE 45, 400 [417] ist darauf hingewiesen worden, daß diese Behauptung in einem gewissen Widerspruch zu dem angeblich gesenkten Anspruchsniveau stehe.
Mit der Frage des Vorbehalts des Gesetzes hat sich das Bundesverfassungsgericht schon in der vorgenannten Entscheidung BVerfGE 45, 400 [417 ff.] eingehend auseinandergesetzt.
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
Die Einführung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe ist ebenso wie seinerzeit die Einführung der obligatorischen Förderstufe in Hessen eine schulorganisatorische Maßnahme (BVerfGE 34, 165 [181] - Förderstufe).Zu diesem staatlichen Gestaltungsbereich gehört nicht nur die organisatorische Gliederung der Schule, sondern auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele (vgl. BVerfGE 34, 165 [182]).
- VGH Hessen, 18.08.1976 - VI TG 368/76
Dem Bund mehr Kompetenz - Der "Kooperative Föderalismus" reicht nicht mehr aus
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 18. August 1976 (NJW 1976, 1856) die Auffassung vertreten hatte, daß die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe der gesetzlichen Grundlage bedürfe, da nach dem Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip wesentliche Entscheidungen hinsichtlich der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsziele sowie der Schulorganisation vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden müßten, erließ der Landesgesetzgeber das Gesetz über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe vom 26. Oktober 1976 (GVBl I S. 433), das übergangsweise (als Vorschaltgesetz) die gesetzlichen Grundlagen für das Reformvorhaben schaffen sollte. - BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
Sie ist nur eingeschränkt, soweit übergeordnete Normen des Grundgesetzes ihr Grenzen setzen (BVerfGE 6, 309 [354]). - BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im …
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
Es kann deshalb dahinstehen, ob alle Verfassungsbeschwerden zulässig sind (vgl. BVerfGE 48, 403 [412 m.w.N.]).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Dies hat das Bundesverfassungsgericht für das Recht der Eltern auf Bestimmung des Bildungsweges ihrer Kinder bereits festgestellt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).Die dem Staat gemäß Art. 7 Abs. 1 GG obliegende Gestaltung des Schulsystems umfasst die organisatorische Gliederung der Schule, die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele, die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von den Schülern erreicht worden sind, sowie die Bestimmung der Voraussetzungen für den Zugang zur Schule, den Übergang von einem Bildungsweg zum anderen und die Versetzung innerhalb eines Bildungsganges (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).
So darf diese Gestaltung das Bestimmungsrecht nicht obsolet werden lassen (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 53, 185 ) und nicht offensichtlich nachteilig für die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit des Kindes und seines Verhältnisses zur Gemeinschaft sein (vgl. BVerfGE 34, 165 ).
(2) Diese Grundsätze gelten im Ansatz auch für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG (vgl. bereits BVerfGE 53, 185 zum Entfaltungsrecht der Schüler nach Art. 2 Abs. 1 GG).
(a) Die Wahrnehmung des Auftrags zur Gewährleistung schulischer Bildung aus Art. 7 Abs. 1 GG steht gemäß Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern zu (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).
Zu dem danach allein der Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis der Länder unterfallenden Gebiet des Schulwesens gehört als ein wesentlicher Bestandteil die Ausgestaltung schulischen Unterrichts (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).
- BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15
Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind …
Zu diesem staatlichen Gestaltungsbereich gehört auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele (vgl. BVerfGE 53, 185 ). - BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Nicht geklärt ist damit aber die Grenze zum Schul- und Ausbildungsrecht, für das die Länder ausschließlich zuständig sind (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Schon aus diesem Grunde muß sich das Bundesverfassungsgericht bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer große Zurückhaltung auferlegen (BVerfGE 53, 185 [196]).In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Oberstufenreform (BVerfGE 45, 400 [415 f.]; 53, 185 [196]) und zum Sexualkundeunterricht (BVerfGE 47, 46 [74]) werden die allgemeinen Grundsätze des Förderstufenurteils wiederholt, ohne daß -- mit einer Ausnahme -- konkrete Folgerungen aus dem Gebot des Zusammenwirkens von Schule und Eltern gezogen werden.
Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit, das allerdings den in dieser Verfassungsbestimmung genannten Eingrenzungen unterliegt (BVerfGE 53, 185 [203]).
- BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Für den Bereich der Eingriffsverwaltung auf dem Gebiet des Schulrechts tragen aber die Länder die Gesetzgebungskompetenz (zur Finanzierungsverantwortung für die Ausstattung der Schulen Avenarius/Hanschmann, Schulrecht, 9. Aufl 2019, S 212 ff; vgl allgemein zur Zuständigkeit der Länder BVerfG vom 26.2.1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185 [195 f]; Geis in Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum GG, Art. 7 RdNr 10, Stand Dezember 2004;… vgl auch BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - BVerfGE 125, 175 [242] - SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 182) . - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
In dieser Funktion beziehen sich Regelwerk und Erlaß auf einen Gegenstand des Schulwesens, das vom Grundgesetz - vorbehaltlich eines Zusammenwirkens von Bund und Ländern gemäß Art. 91 b GG - der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen ist (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ). - BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Deshalb sind etwa die organisatorische Gliederung der Schule, die Entscheidung über die strukturelle Ausgestaltung des Ausbildungssystems und die Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele Sache des Staates (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ). - BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12
Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht; …
Diese entfaltet ohnehin in der vorliegenden Konstellation keine weitergehende Schutzwirkung als das religiöse Erziehungsrecht der Eltern (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185 ). - BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Daraus ergibt sich nicht nur eine weitgehende eigenständige Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulorganisation sowie der Erziehungsprinzipien und Unterrichtsgegenstände (vgl. BVerfGE 53, 185 [196]; 59, 360 [377]); gleiches gilt für die Entscheidung des Landesgesetzgebers, in welcher Weise er seiner Schutzpflicht für das Ersatzschulwesen nachkommen will. - StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880
Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen
Ihrem Begehren stehe nicht der Beschluß vom 26. Februar 1980 entgegen, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG verneint habe.Der Staatsgerichtshof müsse bei seiner Entscheidung beachten, daß das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 26. Februar 1980 (BVerfGE 53, 185 ff.) die parallel zu den beim Staatsgerichtshof eingelegten Grundrechtsklagen von weitgehend denselben Personen mit demselben Prozeßbevollmächtigten und den gleichen Argumenten erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Oberstufengesetz verworfen habe.
Dieser Feststellung steht nicht - wie der Hessische Ministerpräsident meint - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, das im Beschluß vom 26. Februar 1980 (BVerfGE 53, 185 (195)) verneint hat, daß die angeführten Vorschriften des Oberstufengesetzes die beschwerdeführenden Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht) verletzen.
Dieses Wahlrecht bei der Auswahl des Bildungsweges zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen darf nicht mehr als zulässig begrenzt werden, ohne daß daraus ein Recht der Eltern abgeleitet werden kann, der Staat müsse eine bestimmte, an den Wünschen der Eltern orientierte Schulform zur Verfügung stellen (BVerfGE 34, 35 (184, 185); 53, 185 (196)).
Daß innerhalb dieses Modells zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten bestehen, daß nicht alle Schüler und ihre Eltern auf dieselben Fächer und Kurse beschränkt sind, sondern auswählen können, worauf das Bundesverfassungsgericht abgehoben hat (BVerfGE 53, 185 ff.) vermag die von der Hessischen Verfassung geforderte, qualifizierte Wahlmöglichkeit nicht zu ersetzen, die bisher durch die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Schulformen gegeben war.
Der Staat ist seinerseits aufgrund der ihm im schulischen Bereich übertragenen Organisationsgewalt berufen, Bildungswege zu gestalten, die den Anforderungen der modernen Gesellschaft entsprechen (StGH…, Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 185).
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Schulformen muß der hessische Gesetzgeber jedoch die Vorschriften der Hessischen Verfassung beachten; denn das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder belassen (Art. 30, 70 ff., 91 a GG; BVerfGE 53, 185 ff.).
Auch in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1980 (BVerfGE 53, 185 (203)) ist es darüber nicht hinausgegangen.
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge (Beschluß vom 26. Februar 1980, a.a.O.) verläuft die Abgrenzung etwa parallel zu der zwischen dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG und dem Recht des Staates an der Schule gemäß Art. 7 Abs. 1 GG.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
- BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …
- BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97
Ethikunterricht zulässig
- BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99
Privatschulfinanzierung II
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 930
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule 1
- BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung bei Versagung der …
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
- BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14
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- BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80
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- BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00
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- OVG Hamburg, 06.04.1998 - BJ III 33/97
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1984 - 9 S 1162/84
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- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2008 - 9 S 593/08
Normenkontrollverfahren gegen die Neufassung der Belegungspflicht für die …
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 475/00
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- BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 358/03
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - 19 B 403/03
Schulversuche zur Erprobung einer zieldifferenten Unterrichtung von Schülern mit …
- VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97
Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 19 B 407/03
Vorliegen einer Lernbehinderung; Die Feststellung des Förderbedarfs und die …
- BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 363/03
Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern
- OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98
Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung; …
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00
Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 19 A 3100/01
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- OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
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- VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 9 S 2216/83
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - 19 E 691/00
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- VGH Hessen, 24.11.1987 - 6 TG 3138/87
FÖRDERSTUFE; SCHULVERSUCH
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1981 - 5 A 1128/80
- VG Cottbus, 23.03.2015 - 1 L 270/14
Schulrecht
- VG Cottbus, 30.07.2013 - 1 L 167/13
- OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 13 L 7612/91
Religionsunterricht; Antragsänderung; Antragserweiterung; Stundenplangestaltung; …
- VG Hamburg, 16.02.2017 - 2 E 479/17
Länderübergreifende Aufnahme eines Schülers - sonderpädagogischer Förderbedarf
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10
Aufnahme in eine Sekundarschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2000 - 19 E 691/00
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Qualifikation zum Besuch eines Gymnasiums
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.1992 - 2 B 11813/92
Schullaufbahnempfehlung; Schulartabhängige Orientierungsstufe
- VerfGH Bayern, 04.11.1982 - 7-VII-80
- SG Darmstadt, 21.10.2019 - S 1 AS 58/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
- VG Hamburg, 21.04.2020 - 6 E 1689/20
Erfolgloser Eilantrag gegen die auf der Corona-Verordnung beruhende Schließung …
- BVerwG, 18.09.1984 - 7 B 167.84
Abiturprüfung nach einer Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe - Anforderungen …
- OVG Bremen, 10.08.1983 - 1 B 34/83
Anspruch der Eltern auf Zuweisung eines Kindes an ein bestimmtes Gymnasium; …
- VG Berlin, 20.07.2022 - 3 L 185.22
- VG Hamburg, 23.05.2011 - 15 E 952/11
Schulbesuch auswärtiger Schüler in Hamburg; Zumutbarkeit des Schulweges
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 2 C 22.07
- OVG Bremen, 07.09.1983 - 1 T 4/83
Wahl des Bildungsweges nach Beendigung der Orientierungsstufe; Einheitlichkeit …
- BVerwG, 22.08.1980 - 7 B 185.79