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   BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79   

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BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79 (https://dejure.org/1980,1986)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79 (https://dejure.org/1980,1986)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 1049/79 (https://dejure.org/1980,1986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei ausgesprochen, daß Art. 103 Abs. 1 GG als Prozeßgrundrecht eine frei von Verfahrensfehlern ergehende Entscheidung sicherstellen solle und der Anspruch auf rechtliches Gehör auch dadurch verletzt werden könne, daß ein Gericht den von einem Verfahrensbeteiligten angetretenen Beweis aus Gründen, die im Prozeßrecht keine Stütze finden, nicht erhebe (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).
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