Rechtsprechung
   BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,90
BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78 (https://dejure.org/1980,90)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.1980 - 1 BvR 505/78 (https://dejure.org/1980,90)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 1980 - 1 BvR 505/78 (https://dejure.org/1980,90)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,90) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Erschiessung von mindestens 50 Juden im Waldlager bei Bobruisk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - Übergesetzlicher Schuldminderungsgrund - Verstrickung in ein Unrechtssystem

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - Übergesetzlicher Schuldminderungsgrund - Verstrickung in ein Unrechtssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 100
  • NJW 1980, 1943
  • MDR 1980, 909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Der Bundesgerichtshof habe den Umfang des Grundrechtsschutzes verkannt, wie er im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) herausgearbeitet worden sei.

    Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof bei der Anwendung des Mordtatbestandes auf die vom Schwurgericht festgestellten Taten des Beschwerdeführers unter Verkennung der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 21.Juni 1977 (BVerfGE 45, 187) für die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe gezogenen Grenzen zu einer schuldunangemessenen Strafe gelangt wäre.

    Nach dem Schuldgrundsatz, wie er aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, müssen Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 20, 323 331; 25, 269 286; 27, 18 29; 45, 187 259 f.).

    Wo die Tat verschiedene Grade des Verschuldens und der Schwere aufweisen kann, muss dem Richter grundsätzlich die Möglichkeit gelassen werden, die Strafe dem anzupassen (vgl. BVerfGE 45, 187 260).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 261 ff.) ausgeführt, die absolute Androhung einer so schweren Strafe sei nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem Richter von Gesetzes wegen die Möglichkeit offenbleibe, bei der Subsumtion der konkreten Fälle unter die abstrakte Norm zu einer Strafe zu kommen, die mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbar sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat - wie oben dargelegt - in dem Urteil über die lebenslange Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) beispielhaft die möglichen Auslegungswege beschrieben, die auch dort, wo die lebenslange Freiheitsstrafe absolut angedroht ist, im Einzelfall zu einer schuldangemessenen Bestrafung führen können.

    Dass die lebenslange Freiheitsstrafe trotz der Intensität des Eingriffs in den Persönlichkeitsbereich des Betroffenen nicht schlechthin als übermässig belastend und als persönlichkeitszerstörend gewertet werden kann und nicht schon deshalb gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz verstösst, ist im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) dargelegt worden.

    Auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187) ergibt sich keine andere verfassungsrechtliche Beurteilung.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 3, 255 256 ; 3, 359 363 f. ; 31, 145 165 ).

    Die Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen verstösst jedoch nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 29, 45 48 ; 31, 145 165 ).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Nachdem dieses Urteil des Bundesgerichtshofs auf Verfassungsbeschwerde hin vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts wegen eines verfahrensrechtlichen Verfassungsverstosses aufgehoben worden war (BVerfGE 46, 202), verurteilte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch das hier angegriffene Urteil den Beschwerdeführer erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

    Zwar kann sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und dem Recht auf ein faires Verfahren, das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (vgl. BVerfGE 40, 95 99 ; 46, 202 210 ), die Befugnis eines Angeklagten ergeben, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (vgl. BVerfGE 41, 246 249 ).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Nach dem Schuldgrundsatz, wie er aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, müssen Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 20, 323 331; 25, 269 286; 27, 18 29; 45, 187 259 f.).

    Jede Strafe muss daher in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen; die verhängte Strafe darf die Schuld des Täters nicht übersteigen (BVerfGE 6, 389 439; 9, 167 169; 20, 323 331; 25, 269 285 f.; 50, 5 12).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Nach dem Schuldgrundsatz, wie er aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, müssen Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 20, 323 331; 25, 269 286; 27, 18 29; 45, 187 259 f.).

    Jede Strafe muss daher in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen; die verhängte Strafe darf die Schuld des Täters nicht übersteigen (BVerfGE 6, 389 439; 9, 167 169; 20, 323 331; 25, 269 285 f.; 50, 5 12).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Die Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen verstösst jedoch nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 29, 45 48 ; 31, 145 165 ).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Auf ein mündliches Rechtsgespräch unter seiner Beteiligung hat ein Angeklagter jedoch keinen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch (vgl. BVerfGE 31, 364 370 ).
  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 3, 255 256 ; 3, 359 363 f. ; 31, 145 165 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Zwar kann sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und dem Recht auf ein faires Verfahren, das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (vgl. BVerfGE 40, 95 99 ; 46, 202 210 ), die Befugnis eines Angeklagten ergeben, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (vgl. BVerfGE 41, 246 249 ).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
    Zwar kann sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und dem Recht auf ein faires Verfahren, das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (vgl. BVerfGE 40, 95 99 ; 46, 202 210 ), die Befugnis eines Angeklagten ergeben, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (vgl. BVerfGE 41, 246 249 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BGH, 23.02.1978 - 4 StR 660/77

    Schuldgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsgebot - Übergesetzlicher

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    b) Die Strafzumessung ist allerdings Sache der Tatgerichte und der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 54, 100 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Außerdem muss bei der Festsetzung der Strafe das gerechte Verhältnis zwischen Tatschwere und Verschulden des Täters unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falls beachtet werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 54, 100 ; 86, 288 ; 95, 96 ; 105, 135 ; 120, 224 ).

    Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht