Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3
BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77 (https://dejure.org/1980,3)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 BvR 185/77 (https://dejure.org/1980,3)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 (https://dejure.org/1980,3)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Eppler

Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Unterschieben von Äußerungen;

keine Änderung der zivilprozessualen Beweislastregeln

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Eppler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Unterschieben nicht getaner Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; StGB § 186 § 193
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beweislastverteilung bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs - In den Mund gelegte Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Äußerungen - Beeinträchtigung - Sozialer Geltungsanspruch

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Pressekommentar, 25.07.1980)

    Karlsruher Rätsel

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Herleitung des APR

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Erhard Eppler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 148
  • NJW 1980, 2070
  • NJW 1991, 128
  • VersR 1980, 1154
  • DVBl 1980, 839
  • DÖV 1980, 760
  • afp 1980, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (284)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Demgemäß müssen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enger gezogen werden als diejenigen der allgemeinen Handlungsfreiheit: Es erstreckt sich nur auf Eingriffe, die geeignet sind, die engere Persönlichkeitssphäre zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 34, 238 [247] - heimliche Tonbandaufnahme; BGHZ 24, 72 [81]; 27, 284 [287]).

    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 34, 238 [245 f.] - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46 [73] - Sexualkundeunterricht; 49, 286 [298] Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202 [220] Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238 [246]) und unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 269 [282 f.] - Soraya).

    Insofern gilt das gleiche wie für das Recht am gesprochenen Wort, das die Befugnis des Menschen schützt, selbst zu bestimmen, ob seine Worte einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (BGHZ 27, 284 [286]) oder ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommenen Worte wieder abgespielt werden dürfen (BVerfGE 34, 238 [246 f.]).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 34, 238 [245 f.] - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46 [73] - Sexualkundeunterricht; 49, 286 [298] Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202 [220] Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238 [246]) und unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 269 [282 f.] - Soraya).

    Dies ist der Fall, wenn zugleich ein anerkanntes Schutzgut des Persönlichkeitsrechts, etwa die Privatsphäre, verletzt wird, wie bei der Verbreitung eines erfundenen Interviews, welches das Privatleben des Verletzten betrifft (BGH, NJW 1965, S 685 - Soraya; vgl. auch BVerfGE 34, 269 [282 f.]).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 34, 238 [245 f.] - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46 [73] - Sexualkundeunterricht; 49, 286 [298] Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202 [220] Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238 [246]) und unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 269 [282 f.] - Soraya).

    Diese Ausformungen des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht müssen entsprechend beachtet werden, wenn es sich um gerichtliche Entscheidungen über kollidierende Interessen nach Vorschriften des Privatrechts handelt (vgl. BVerfGE 35, 202 [221]).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Demgemäß müssen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enger gezogen werden als diejenigen der allgemeinen Handlungsfreiheit: Es erstreckt sich nur auf Eingriffe, die geeignet sind, die engere Persönlichkeitssphäre zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 34, 238 [247] - heimliche Tonbandaufnahme; BGHZ 24, 72 [81]; 27, 284 [287]).

    Insofern gilt das gleiche wie für das Recht am gesprochenen Wort, das die Befugnis des Menschen schützt, selbst zu bestimmen, ob seine Worte einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (BGHZ 27, 284 [286]) oder ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommenen Worte wieder abgespielt werden dürfen (BVerfGE 34, 238 [246 f.]).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 34, 238 [245 f.] - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46 [73] - Sexualkundeunterricht; 49, 286 [298] Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202 [220] Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238 [246]) und unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 269 [282 f.] - Soraya).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Insbesondere kann davon, daß das angegriffene Urteil auf Willkür im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe und deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, keine Rede sein (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Wie der Zusammenhang mit Art. 1 Abs. 1 GG zeigt, enthält das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG ein Element der "freien Entfaltung der Persönlichkeit", das sich als Recht auf Respektierung des geschützten Bereichs von dem "aktiven" Element dieser Entfaltung, der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 6, 32), abhebt.
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Für eine weitergehende Prüfung (vgl. BVerfG aaO [149]; Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 -, Umdruck S 8 f.) ist hier kein Raum: Zwar kann es bei einer abweisenden Entscheidung nicht darauf ankommen, ob das Klagebegehren nur auf Unterlassung oder aber auf Widerruf oder die Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtet war; doch kann das sachliche Gewicht der von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Grundrechtsbeeinträchtigung keinen Anlaß geben, über den dargelegten grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen.
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 34, 238 [245 f.] - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46 [73] - Sexualkundeunterricht; 49, 286 [298] Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202 [220] Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238 [246]) und unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 269 [282 f.] - Soraya).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
    Im Zusammenhang hiermit kann es nur Sache der einzelnen Person selbst sein, über das zu bestimmen, was ihren sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll; insoweit wird der Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts maßgeblich durch das Selbstverständnis seines Trägers geprägt (vgl. - für die Kultusfreiheit - BVerfGE 24, 236 [247 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Ihrem Schutz dient - neben speziellen Freiheitsverbürgungen - das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gerade auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 54, 148 [153]).

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dieser in der Würde des Menschen wurzelnde Gedanke autonomer Selbstbestimmung wird in den Gewährleistungsgehalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 103, 21 ; 128, 109 ; 142, 313 ).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Das Recht am gesprochenen Wort gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der Kommunikation mit anderen (vgl. BVerfGE 54, 148, 155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht