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   BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12
BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
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Präklusion im Zivilprozeß

§ 528 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Art. 3, 103 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Präklusion I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; ZPO § 528

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Berufungsverfahren - Zurückweisung - Angriffs- und Verteidigungsmittel - Ausschluß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Berufungsverfahren; Zurückweisung; Angriffs- und Verteidigungsmittel; Ausschluß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Berufungsverfahren; Zurückweisung; Angriffs- und Verteidigungsmittel; Ausschluß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 72
  • NJW 1981, 271
  • MDR 1981, 290
 
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Wird zitiert von ... (1229)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Willkür des Gesetzgebers kann zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

    Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Willkür des Gesetzgebers kann nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

    Dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ).

    Willkür in diesem Sinne kann erst festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 12, 326 ; 23, 135 ; 55, 72 ; 89, 15 ; 89, 132 ; 99, 367 ).

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Mit seiner sogenannten "Neuen Formel" ist das Bundesverfassungsgericht in bestimmten Fällen über diese niederschwelligere Willkürprüfung hinausgegangen und hielt eine Ungleichbehandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE v. 7.10.1090 ­ 1 BvR 50, 89/79, NJW 1981, 271, 272).
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