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   BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77   

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https://dejure.org/1981,30
BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hartzkampagne.de

    Zum Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 64 Abs. 2 § 64e Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen - Inlandsversorgung - Verfassungsmäßigkeit - Anforderungen - Bestimmtheit der Normierung - Einfluß deutscher Staatsgewalt - Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 1
  • NJW 1981, 1311
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Die von dem vorlegenden Gericht dargelegte Rechtsauffassung ist auch nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 48, 210 [220 f.]).

    Darüber hinaus ist auch auf die Intensität der Auswirkungen der Regelung für den Betroffenen Bedacht zu nehmen (BVerfGE 48, 210 [222]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    a) Der Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 8, 274 [325]; 9, 137 [147]).

    Der Gesetzgeber muß sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 13, 153 [161]).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Der Gesetzgeber muß sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 13, 153 [161]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Prüfungsgegenstand im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG können nur Gesetze im formellen Sinn sein (BVerfGE 1, 184 [201]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Es müßte die Verfahren aussetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat; das wäre jedenfalls eine andere Entscheidung als im Fall der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 23, 135 [142 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Zwar darf der Gesetzgeber die Grenzziehung im einzelnen nicht mittels einer vagen Generalklausel dem Ermessen der Verwaltung überlassen (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    a) Der Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 8, 274 [325]; 9, 137 [147]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Die von dem vorlegenden Gericht dargelegte Rechtsauffassung ist auch nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 48, 210 [220 f.]).
  • BVerfG - 2 BvL 9/77 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Der in Polen lebende Kläger des zweiten Ausgangsverfahrens (2 BvL 9/77), der ebenfalls zum Kreis der in § 64 Abs. 1 BVG genannten Personen gehört, war im Zweiten Weltkrieg in den Diensten der Wehrmacht verwundet worden.
  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat die sich daraus ergebenden Anforderungen an ein ermächtigendes Gesetz in ständiger Rechtsprechung mit drei sich gegenseitig ergänzenden Konkretisierungsformeln, der sog. Selbstentscheidungsformel (der Gesetzgeber hat selbst die Entscheidung darüber zu treffen, welche Fragen durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen, welche Grenzen der Normierung gesetzt sind und welchem Ziel sie dienen soll; BVerfGE 2, 307 (334)), der Programmformel (anhand des Gesetzes muss sich bestimmen lassen, welches gesetzgeberische Programm verordnungsrechtlich umgesetzt werden soll; BVerfGE 5, 71 (77)) und der Vorhersehbarkeitsformel (der Bürger muss dem ermächtigenden Gesetz entnehmen können, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrach gemacht wird und welchen Inhalt die Rechtsverordnung haben wird; BVerfGE 56, 1 (12)) näher expliziert.
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ;vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (BVerfG, Beschlüsse vom 24.7.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 -91, juris Rn. 60 und vom 18.5.1988, - 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27, stRspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 8.1.1981 - 2 BvL 3/77 -, BVerfGE 56, 1 -22, juris Rn. 42 und vom 6.6.2006, - 2 BvR 1349/05 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27).
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