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   BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77   

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BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77 (https://dejure.org/1981,596)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 2 BvR 441/77 (https://dejure.org/1981,596)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 2 BvR 441/77 (https://dejure.org/1981,596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 353
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
    Insbesondere dann, wenn er eine grundlegende Reform des Besoldungsrechts in Angriff nimmt, müssen während einer Übergangszeit Unebenheiten, Friktionen und Mängel in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 12, 326 [3331; 26, 141 [158 f.]; zuletzt im Beschluß vom 7. Januar 1981, 2 BvR 401/76 und 2 BvR 606/76, Umdruck S. 28 f., 34).

    Der Bundesgesetzgeber hat nach entsprechender Erweiterung seiner Kompetenz durch Art. 74 a GG mit dem Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz die Richterbesoldung mit dem Ziel der Schaffung einer eigenständigen, von der Beamtenbesoldung prinzipiell abgehobenen Besoldungsordnung grundlegend reformiert (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 7. Januar 1981 - 2 BvR 401/76 und 606/76).

    Er konnte daher bei der angegriffenen Regelung nicht bei einzelnen Richtergruppen Teile der Besoldung, die nach der besonderen Struktur der Besoldungsordnung R zum Grundgehalt zu zählen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Januar 1981 - 2 BvR 401/76, 606/76 -, Umdruck S. 26 f.), von der allgemeinen Anhebung ausnehmen.

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
    Die Herausnahme der Amtszulage aus der linearen Besoldungserhöhung verstoße auch gegen Art. 33 Abs. 5 GG , weil der Beamte bzw. Richter von Verfassungs wegen einen Anspruch auf Erhaltung seines "erdienten Gehalts" habe und weil lineare Besoldungserhöhungen, die allen öffentlichen Bediensteten zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährt werden (vgl. BVerfGE 32, 199 [225/226]), die gesamte Besoldung einschließlich einer etwaigen Amtszulage erfassen müßten.

    Diese gesetzliche Verpflichtung, die sich als Konkretisierung des aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden allgemeinen Verfassungsauftrags auf Gewährung "amtsangemessener", den jeweiligen Verhältnissen entsprechender Besoldung und Versorgung darstellt (vgl. BVerfGE 8, 1 [14, 16]), fordert, soweit sie auf Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Angleichung an den allgemeinen Lebensstandard abzielt, ihrer Natur nach auch eine Anhebung der Bezüge, an der prinzipiell alle öffentlichen Bediensteten teilhaben sollen (vgl. BVerfGE 32, 199 [225]).

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
    Insbesondere dann, wenn er eine grundlegende Reform des Besoldungsrechts in Angriff nimmt, müssen während einer Übergangszeit Unebenheiten, Friktionen und Mängel in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 12, 326 [3331; 26, 141 [158 f.]; zuletzt im Beschluß vom 7. Januar 1981, 2 BvR 401/76 und 2 BvR 606/76, Umdruck S. 28 f., 34).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
    Insbesondere dann, wenn er eine grundlegende Reform des Besoldungsrechts in Angriff nimmt, müssen während einer Übergangszeit Unebenheiten, Friktionen und Mängel in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 12, 326 [3331; 26, 141 [158 f.]; zuletzt im Beschluß vom 7. Januar 1981, 2 BvR 401/76 und 2 BvR 606/76, Umdruck S. 28 f., 34).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
    Diese gesetzliche Verpflichtung, die sich als Konkretisierung des aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden allgemeinen Verfassungsauftrags auf Gewährung "amtsangemessener", den jeweiligen Verhältnissen entsprechender Besoldung und Versorgung darstellt (vgl. BVerfGE 8, 1 [14, 16]), fordert, soweit sie auf Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Angleichung an den allgemeinen Lebensstandard abzielt, ihrer Natur nach auch eine Anhebung der Bezüge, an der prinzipiell alle öffentlichen Bediensteten teilhaben sollen (vgl. BVerfGE 32, 199 [225]).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Ruhegehalt leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ).

    Die einfachgesetzliche Verpflichtung in § 14 BBesG und § 70 Abs. 1 BeamtVG, die Bezüge der Beamten durch eine Erhöhung oder auch eine Verminderung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, stellt sich damit als Konkretisierung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG dar (vgl. BVerfGE 56, 353 ).

    Verschiedene Besoldungsgruppen können deshalb ungleich behandelt werden, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt (vgl. BVerfGE 56, 353 ; 61, 43 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, S. 1393 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 [158 f.]; 49, 260 [271, 273]; 56, 353 [359]; 64, 367 [387 f.]; 65, 141 [148]).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Dies gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 56, 353 ; 64, 367 ; 65, 141 ; 76, 256 ; 103, 310 ; 110, 353 ).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Andererseits ist er berechtigt, die Bezüge im Falle einer negativen Entwicklung dieser Verhältnisse zu kürzen (BVerfGE 8, 1, 18 und 22 f. = juris Rn. 51 und 62; 56, 353, 361 f. = juris Rn. 19; 114, 258, 288 f. = juris Rn. 114; BVerfG, NVwZ 2008, 195, 196 = juris Rn. 40).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Die einfachgesetzliche Verpflichtung in § 14 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz, die Bezüge der Beamten durch eine Erhöhung oder auch eine Verminderung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, stellt sich damit als Konkretisierung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG dar (vgl. BVerfGE 56, 353 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Entsprechendes gilt für die Gewährung von "Weihnachtsgeld" an die Richter, für die Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls gilt (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 11. März 1981 - Az.: 2 BvR 441/77 -, BVerfGE 56, 353; Beschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257).

    Denn angesichts des - mit der Umstellung der Gewährung von "Weihnachtsgeld" nach Maßgabe der konkreten Besoldung auf gestaffelte Festbeträge einhergehenden - zulässigen Systemwechsels sind diese auftretenden Unterschiede hinzunehmen (vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 11. März 1981 - Az.: 2 BvR 441/77 -, BVerfGE 56, 353; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senates vom 15. Juli 1999 - Az.: 2 BvR 544/97 -, NVwZ-RR 1999, 1328).

    Sich daraus ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen, insbesondere in einer Übergangszeit (siehe hierzu: BVerfG, Beschluss vom 11. März 1981 - Az.: 2 BvR 441/77 -, BVerfGE 56, 353 [m. w. N.]), hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung - wie hier aus den vorbezeichneten Gründen - ein vernünftiger Grund anführen lässt (siehe zum Vorstehenden zusammenfassend: BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2004 - Az.: 2 BvL 16/02 -, BVerfGE 110, 353 [m. z. N.]).

    Insoweit ist die Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers begrenzt (siehe hierzu: BVerfG, Beschluss vom 11. März 1981 - Az.: 2 BvR 441/77 -, BVerfGE 56, 353 [m. w. N.]; vgl. auch Urteil vom 6. März 2007 - Az.: 2 BvR 556/04 - vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 34.01 -, BVerwGE 117, 305).

  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Die einfachgesetzliche Verpflichtung in § 14 BBesG und § 70 Abs. 1 BeamtVG, die Bezüge der Beamten durch eine Erhöhung oder auch eine Verminderung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, stellt sich damit als Konkretisierung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG dar (vgl. BVerfGE 56, 353 ).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Mit diesen Steigerungen ist der aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden und in § 70 BeamtVG i.V.m. § 14 BBesG statuierten Verpflichtung genügt, die Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen (vgl. BVerfGE 56, 353 ).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats das Zusammenleben nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfGE 45, 104 [BVerfG 08.06.1977 - 1 BvR 265/75]; 56, 363 [BVerfG 11.03.1981 - 2 BvR 441/77]; BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin und ihres Ehemannes als ehelicher Eltern mit ihren Kindern.
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 22.05

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08

    Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares

  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch vorübergehenden Aufschub der linearen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06

    Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung

  • BVerwG, 20.10.1981 - 2 C 7.81

    Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung von Ausgleichszulagen nach dem

  • BVerwG, 20.10.1981 - 2 C 8.81

    Richterbesoldung - Nichteinbeziehung von Ausgleichszulagen - Lineare

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 2 A 10167/01

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Verminderung einer Versorgungsanpassung zum

  • VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21

    Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 351/07

    Kürzung der jährlichen Sonderzahlung durch das Saarländische Sonderzahlungsgesetz

  • VG Cottbus, 13.09.2022 - 9 K 2091/16
  • VG Gera, 19.04.2017 - 1 K 1433/14

    Verfassungsmäßigkeit der C 2-Besoldung der Professoren in Thüringen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 8.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 666/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 5, Art 3 Abs 1 durch den vorübergehenden

  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82

    Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • VG Hannover, 15.11.2012 - 2 A 1918/11

    Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung nach der Auflösung einer

  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 6/83
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01

    Verfassungsmäßigkeit einer zeitlich versetzten Besoldungserhöhung für bestimmte

  • BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87

    Überleitung der Ersten Staatsanwälte in die Rechtsstellung von Gruppenleitern -

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