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   BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77   

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https://dejure.org/1981,17
BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der uneingeschränkten Aussagepflicht des Gemeinschuldners bei strafrechtlichem Verwertungsverbot

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Aussagepflicht des Gemeinschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im Konkursverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrechte des Gemeinschuldners - Vorschrift der Konkursordnung - Anordnung von Beugemitteln

  • jwilhelm.de PDF (Auszüge)

    Uneingeschränkte Aussagepflicht des Gemeinschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 37
  • NJW 1981, 1431
  • NJW 1981, 1433
  • ZIP 1981, 361
  • MDR 1981, 818
  • StV 1981, 213
  • DB 1981, 984
 
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Wird zitiert von ... (284)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).

    Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 1 [7]; 27, 344 [351 f.]; 33, 303 [334]; 50, 290 [353]; 56, 37 [49]).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Hat die Partei in dieser Konstellation die Möglichkeit, von (wahrheitsgemäßen) Angaben abzusehen, so hat sie die mit dem Verzicht auf den entsprechenden Vortrag verbundenen prozessualen Folgen - etwa das Risiko einer für sie ungünstigen Tatsachenwürdigung - in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfGE 56, 37, 44; MünchKomm.ZPO/Fritsche aaO § 138 Rn. 14; Gerken in Wieczorek/Schütze aaO § 138 Rn. 15; Zöller/Greger aaO § 138 Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    bb) Die Aussagefreiheit des Beschuldigten und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (nemo tenetur se ipsum accusare) sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ).

    Dazu gehört, dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 109, 279 ).

    Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden können, ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ).

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