Rechtsprechung
BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80 |
Briefkontrolle in der Untersuchungshaft
Art. 10 GG, § 119 Abs. 3 StPO, Schriftverkehr zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern, Art. 6 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von Untersuchungsgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten - Untersuchungsgefangener - Briefverkehr - Richtliche Kontrolle - Achtung der Entfaltungsfreiheit - Verfassunggarantie von Ehe und Familie - Gefährdung der Ordnung - Vollzugsanstalt - Eingriffe in den Briefverkehr - ...
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 17.09.1979 - IX 6/79
- OLG Düsseldorf, 29.04.1980 - 2 Ws 217/80
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Papierfundstellen
- BVerfGE 57, 170
- NJW 1981, 1943
- NJW 1981, 1944
- NJW 1981, 1948
- MDR 1982, 23
- NStZ 1981, 315
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung erklärt, daß er angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 35 und 42, 234) von einer Stellungnahme absehe.Es hat entschieden, daß der Briefverkehr eines Untersuchungsgefangenen der richterlichen Kontrolle unterworfen werden kann, um eine Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen zu verhindern (BVerfGE 35, 35 (39 f.)).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Absendung eines Briefes im Wissen um die Kenntnisnahme durch den Richter dem Briefwechsel des Untersuchungsgefangenen nicht den Schutz der Privatsphäre entziehen kann (BVerfGE 35, 35 (40)).
Wie schon bemerkt wurde, bedeutet dieser Grundsatz für den Bereich des Briefverkehrs des Untersuchungsgefangenen, daß die von ihm zu duldende Zensur und ihr Wissen darum keine Lockerung des Geheimnisschutzes bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 35 (40)).
Erstmals im Jahre 1973, ein weiteres Mal im Jahre 1976 hat der Zweite Senat entschieden, "daß dem freien brieflichen Kontakt mit dem Ehegatten im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre besondere Bedeutung zukommt" (BVerfGE 35, 35 (LS)).
In beiden Fällen wurden die angegriffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte als mit dem Grundrecht des Untersuchungsgefangenen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar aufgehoben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
§ 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).
(3) Im Ausschluß von der Beförderung eines Briefes, den der Untersuchungsgefangene an seine Frau richtet und in dem er die in seinem Verfahren tätigen Richter beleidigt, hat der Zweite Senat einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Gefangenen auf "Meinungsäußerungsfreiheit im Bereich der ehelichen Privatsphäre" (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) gesehen (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
Die Senatsmehrheit stützt diese Ansicht auf eine Passage der Beschlußbegründung, in der das Oberlandesgericht die bisherige Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Anhalten von Briefen, die Untersuchungsgefangene an ihre Ehegatten schreiben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234), auf den vorliegenden Fall nicht für anwendbar hält; denn "im Verhältnis eines längst erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu seinen E l t e r n (komme) dem freien brieflichen Kontakt im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre (nicht) eine gleiche Bedeutung zu, wie sie in den genannten Entscheidungen für die e h e l i c h e P r i v a t s p h ä r e anerkannt worden ist".
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken, daß § 119 Abs. 3 StPO eine verfassungsrechtlich zureichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildet (BVerfGE 35, 311 (316); st. Rspr.).Zweifel, ob die bloße Begrenzung von Eingriffsbefugnissen aus den Zwecken des Instituts der Untersuchungshaft ausreicht, um in rechtsstaatlicher Weise Grundrechtseingriffe zu legitimieren, klingen nach meinem Verständnis denn auch deutlich an, wenn es in BVerfGE 35, 311 (316) heißt: "Gegen § 119 Abs. 3 StPO sind durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erheben.".
Die Rechtsunsicherheit zeigt sich in einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden, die den Vollzug der Untersuchungshaft betreffen, und nicht zuletzt auch darin, daß die bloße Zweckbegrenzung der Eingriffsbefugnisse "eine Vielzahl von inhaltlich sehr verschiedenen Maßnahmen rechtfertigen" kann (BVerfGE 35, 311 (316 f.)).
§ 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).
Und es kann schließlich nicht schon eingreifen, wenn bei einer dem Richter durch gesetzliche Generalklauseln aufgetragenen Abwägung widerstreitender Interessen die von ihm vorgenommene Wertung fragwürdig sein mag, weil sie den Interessen der einen oder anderen Seite zuviel oder zuwenig Gewicht beilegt (BVerfGE 18, 85 (93); 35, 311 (316 f.)).
Das läßt sich nur feststellen, wenn die Überschreitung jener Grenze einigermaßen eindeutig ist" (BVerfGE 35, 311 (317)).
Um sie zu erhalten, dürfen die für den Vollzug der Untersuchungshaft zuständigen Stellen, insbesondere die für die Auferlegung von Beschränkungen zuständigen Richter, verfassungsrechtlich unbedenklich die ihnen durch § 119 Abs. 3 StPO eingeräumte Entscheidungsmacht voll ausschöpfen (BVerfGE 35, 311 (316 f.); 42, 95 (100)).
Er rundet sich in einer von den Fachgerichten zwar nicht ausdrücklich erwähnten, indessen von ihnen sicher nicht übersehenen und auch vom Bundesverfassungsgericht nicht außer Betracht zu lassenden Passage des Briefes (vgl. BVerfGE 35, 311 (317)) ab: Darin bittet der Beschwerdeführer seine Eltern, einen "Zeitungsreporter" für seinen Fall zu interessieren und fährt dann fort: "Sollte er keine Besuchserlaubnis bekommen, da die geistigen Tiefflieger Angst haben, weiß ich auch schon einen anderen Weg." Seine hier deutlich erklärte Absicht, mit der Presse notfalls unter Umgehung der Haftkontrolle in Verbindung zu treten, unterstreicht ergänzend, wie fern der von den Fachgerichten beanstandete Briefteil jenem Sachverhalt ist, für den der Untersuchungsgefangene unter dem Gesichtspunkt der Entfaltungsfreiheit in der Familie grundrechtlichen Schutz beanspruchen kann.
Die Annahme, der für die Haftkontrolle zuständige Richter dürfe die einstweilige Beschlagnahme eines Briefes dann nicht anordnen, wenn er darin selbst beleidigt wird, fände in der Strafprozeßordnung und im Grundgesetz keine Stütze (so ausdrücklich für Maßnahmen im Rahmen der Briefkontrolle in Anwendung des § 119 Abs. 3 StPO : BVerfGE 35, 311 (318)).
- BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung erklärt, daß er angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 35 und 42, 234) von einer Stellungnahme absehe.Der die Briefkontrolle ausübende Richter hat indessen zu berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 (10); 42, 234 (236)).
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, erfährt das durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Gebot der Achtung der Entfaltungsfreiheit im privaten Lebensbereich durch die Verfassungsgarantie von Ehe und Familie eine besondere Verstärkung (BVerfGE 42, 234 (236)).
In beiden Fällen wurden die angegriffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte als mit dem Grundrecht des Untersuchungsgefangenen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar aufgehoben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
(3) Im Ausschluß von der Beförderung eines Briefes, den der Untersuchungsgefangene an seine Frau richtet und in dem er die in seinem Verfahren tätigen Richter beleidigt, hat der Zweite Senat einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Gefangenen auf "Meinungsäußerungsfreiheit im Bereich der ehelichen Privatsphäre" (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) gesehen (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
Die Senatsmehrheit stützt diese Ansicht auf eine Passage der Beschlußbegründung, in der das Oberlandesgericht die bisherige Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Anhalten von Briefen, die Untersuchungsgefangene an ihre Ehegatten schreiben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234), auf den vorliegenden Fall nicht für anwendbar hält; denn "im Verhältnis eines längst erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu seinen E l t e r n (komme) dem freien brieflichen Kontakt im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre (nicht) eine gleiche Bedeutung zu, wie sie in den genannten Entscheidungen für die e h e l i c h e P r i v a t s p h ä r e anerkannt worden ist".
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).Denn die Auslegung des sogenannten einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, soweit nicht Willkür vorliegt oder sonst spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (BVerfGE 18, 85 (92); 30, 173 (197)).
Und es kann schließlich nicht schon eingreifen, wenn bei einer dem Richter durch gesetzliche Generalklauseln aufgetragenen Abwägung widerstreitender Interessen die von ihm vorgenommene Wertung fragwürdig sein mag, weil sie den Interessen der einen oder anderen Seite zuviel oder zuwenig Gewicht beilegt (BVerfGE 18, 85 (93); 35, 311 (316 f.)).
Es ist freilich schwierig, die Grenzen der Eingriffsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts klar abzustecken: "Allgemein wird sich sagen lassen, daß die normalen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts so lange der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen sind, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind" (so BVerfGE 18, 85 (93)).
Denn die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes sind allein Sache der allgemein dafür zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, daß ihnen sachlich nicht mehr nachvollziehbare und damit das Willkürverbot des Grundgesetzes verletzende Erwägungen zugrunde liegen (BVerfGE 18, 85 (92)).
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
§ 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).Um sie zu erhalten, dürfen die für den Vollzug der Untersuchungshaft zuständigen Stellen, insbesondere die für die Auferlegung von Beschränkungen zuständigen Richter, verfassungsrechtlich unbedenklich die ihnen durch § 119 Abs. 3 StPO eingeräumte Entscheidungsmacht voll ausschöpfen (BVerfGE 35, 311 (316 f.); 42, 95 (100)).
Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (BVerfGE 42, 95 (101)).
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Das Vorherrschen dieser Doktrin hat die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für den Strafvollzug verzögert, bis das Bundesverfassungsgericht auf die rechtsstaatliche Notwendigkeit hinwies, die Vollzugsverhältnisse gesetzlich zu regeln (BVerfGE 33, 1 ).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Untersuchungshaftvollzug zunächst selbst auf dem Boden der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis gestanden und zur Verfassungsmäßigkeit des mit § 119 Abs. 3 StPO gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO bemerkt: "§ 116 Abs. 2 StPO umreißt auch die Gesichtspunkte zutreffend, unter denen die Natur dieses besonderen Gewaltverhältnisses Beschränkungen rechtfertigt." Nachdem das Bundesverfassungsgericht für den Strafvollzug das besondere Gewaltverhältnis als Eingriffsermächtigung verworfen hatte (BVerfGE 33, 1 ), konnte dieser Grund nicht mehr überzeugen.
Ein etwaiges Gespräch über sie oder das Herumreichen von Abschriften ist unbeeinflußt von der Tatsache, ob die Briefe die Kontrolle passiert haben oder nicht: Sollten die Gefangenen ihre Briefe untereinander besprechen, so doch sicher auch gerade diejenigen, die angehalten worden sind (BVerfGE 33, 1 (16)).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Das Bundesverfassungsgericht hat anläßlich der Tonbandentscheidung (BVerfGE 34, 238) die Frage aufgeworfen, wo die Grenze verläuft, jenseits derer ein Eingriff in die Persönlichkeitssphäre zur Wahrung überragender Rechtsgüter der Gemeinschaft unabweisbar erscheint.Eine strafrechtliche Verfolgung wegen der Äußerung des Beschwerdeführers in einem Familienbrief entspricht auch insofern nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, als die Entscheidung die Angemessenheit des Grundrechtseingriffes nicht unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles darlegt (vgl. BVerfGE 34, 238 (250)).
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
§ 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere nicht darüber zu entscheiden, ob nach einfachem Recht - hier nach § 119 Abs. 3 StPO - eine andere Entscheidung möglich wäre oder den Vorzug verdiente (BVerfGE 34, 369 (379); vgl. auch BVerfGE 21, 209 (216); 29, 413 (424)).
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Denn die Umreißung von Gesichtspunkten aus einem besonderen Gewaltverhältnis - wie der Inhalt der Regelung des Untersuchungshaftvollzuges in der Strafprozeßordnung mit Recht charakterisiert wurde (BVerfGE 15, 288 (293)) - ist mit dem Rechtsstaatsgrundsatz um so schwerer zu vereinbaren, als Grundrechtsbeschränkungen im Untersuchungshaftvollzug Gefangene treffen, die von Verfassungs wegen als unschuldig zu gelten haben.§ 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).
- BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Auszug aus BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Die allgemeine Überwachung grundrechtlich geschützter Kommunikationswege zum Zwecke der Ermittlung strafbarer Handlungen hat der Gesetzgeber nur für den Fernmeldeverkehr zugelassen (§ 100a StPO ) und an strenge Voraussetzungen gebunden, die auch für die Verwertung von dabei gewonnenen Zufallserkenntnissen maßgebend sind (BGHSt 26, 298 ;… BGH, JZ 1979, S. 613 ).Dem steht die Rechtsprechung über die eingeschränkte Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis (vgl. BGHSt 26, 298 ) nicht entgegen.
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
- EGMR, 06.09.1978 - 5029/71
Klass u.a. ./. Deutschland
- BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
- BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62
Unterhalt I
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72
Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
- BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht …
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65
Reichsnährstand
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Das Pflichtteilsrecht steht darüber hinaus in einem engen Sinnzusammenhang mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des Verhältnisses zwischen dem Erblasser und seinen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]).Verfassungsrechtlichen Schutz genießt insofern die familiäre Verantwortlichkeit füreinander, die von der wechselseitigen Pflicht von Eltern wie Kindern zu Beistand und Rücksichtnahme geprägt ist, wie es auch der Gesetzgeber als Leitbild der Eltern-Kind-Beziehung in § 1618 a BGB statuiert hat (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]).
- BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Er geht nach wie vor von der zwischen Eltern und Kindern bestehenden familiären Verantwortlichkeit füreinander aus, die in der nach § 1618 a BGB bestehenden wechselseitigen Pflicht zu Beistand und Rücksicht und der Pflicht zur Gewährung von Unterhalt ihren gesetzlichen Niederschlag findet (vgl. BVerfGE 57, 170 ). - BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Sie zeichnen sich durch schicksalhafte Gegebenheit aus und können von besonderer Nähe und Zuneigung, von Verantwortungsbewusstsein und Beistandsbereitschaft geprägt sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 112, 332 ).Nicht zuletzt wegen dieses eigenen Stellenwerts, der familiären Bindungen bei der Entfaltung der Persönlichkeit regelmäßig zukommt, hat das durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Gebot der Achtung der Entfaltungsfreiheit im privaten Lebensbereich durch die Verfassungsgarantie der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) eine besondere Verstärkung erfahren (vgl. BVerfGE 57, 170 m.w.N.), die das Familienleben schützt und dem Individuum damit Chancen eröffnet, ein seinen familiären Bindungen gemäßes Leben zu führen.
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Art. 6 GG begründet eine umfassende Elternverantwortlichkeit für die Entwicklung des Kindes, die es zu einem verantwortlichen Leben in dieser Gesellschaft befähigt (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).Bei der Quantifizierung dieses Bedarfs sind jedoch die allgemeinen Kosten noch nicht hinreichend berücksichtigt, die Eltern aufzubringen haben, um dem Kind eine Entwicklung zu ermöglichen, die es zu einem verantwortlichen Leben in dieser Gesellschaft befähigt (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Unabhängig hiervon bietet die Familie den erwachsenen Familienmitgliedern Raum für Ermutigung und Zuspruch und festigt die Fähigkeit zu verantwortlichem Leben in der Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]). - BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur …
Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).Verfassungsrechtlichen Schutz genießt insofern die familiäre Verantwortlichkeit füreinander, die von der wechselseitigen Pflicht von Eltern wie Kindern zu Beistand und Rücksichtnahme geprägt ist, wie es auch der Gesetzgeber als Leitbild der Eltern-Kind-Beziehung in § 1618a BGB statuiert hat (vgl. BVerfGE 57, 170 ).
Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.) und erfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).
Sie zeichnen sich durch schicksalhafte Gegebenheit aus und können von besonderer Nähe und Zuneigung, von Verantwortungsbewusstsein und Beistandsbereitschaft geprägt sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 112, 332 ).
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
Sie können auch auf Familienmitglieder oder andere Vertraute bezogen sein und diesen in einer Persönlichkeitskrise oder Existenzbedrohung Hilfe bieten oder Erleichterung verschaffen und so zur seelischen Stabilisierung oder gesellschaftlichen Integrationsfähigkeit beitragen (vgl. BVerfGE 57, 170 ).Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt.
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
Grundsätzlich ist zudem das Recht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr zu gewährleisten (zu Art. 2 Abs. 1: vgl. BVerfGE 35, 35 ; 35, 311 ; 57, 170 ; zu Art. 10 Abs. 1 GG bei der Kontrolle ausgehender Briefe: BVerfGE 33, 1 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 33, 1 ; 42, 234 ), und schließlich ist, soweit der Briefverkehr - wie hier - den familiären Kontakt betrifft, Art. 6 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfGE 57, 170 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NJW 1997, S. 185).Auch die Brief- und Besuchskontrolle dient diesem Ziel, insbesondere der Verhinderung von Verdunkelungsmaßnahmen, Fluchtplänen oder sonstigen verfahrenswidrigen Handlungen; der Brief- und Besuchsverkehr darf zur Sicherung dieser Ziele eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 15, 288 - zur Vorgängervorschrift von § 119 Abs. 3 StPO; 34, 384 ; 57, 170 ).
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
§ 119 Abs. 3 StPO bildet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine zureichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 35, 311 ; 57, 170 ).Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Schon die Gestaltung des Unterhaltsrechts, besonders aber die mit der Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge eingeführte Bestimmung des § 1618 a BGB macht deutlich, daß Eltern und Kinder einander lebenslang Beistand und Rücksichtnahme schulden (vgl. BVerfGE 57, 170, 178; Knöpfel FamRZ 1985, 554 ff). - BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem …
- BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender …
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
- BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17
Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug …
- BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des § …
- BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete …
- VG Köln, 21.02.2006 - 7 K 2040/05
Keine Ausnahmeerlaubnis für Betäubungsmittel zur Selbsttötung - kein Klagerecht …
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06
Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch …
- BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 133/90
Verfassungswidrigkeit des Anhaltens eines Briefes aus der Untersuchungshaft
- BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02
Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG
- BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG
- OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04
Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
- BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem …
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der …
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
- BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als …
- BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG
- OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
- OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
Ausweisung wegen Drogenkriminalität
- VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558
Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter
- VerfGH Bayern, 27.06.2011 - 27-VII-10
Beamtenrechtlicher Entlassungsschutz während Mutterschutz- und Elternzeit
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06
Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von …
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
- OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem …
- BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90
Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers
- OLG Bamberg, 17.12.1991 - 7 UF 81/91
Klage auf Abänderung einer im gerichtlichen Vergleich getroffenen …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 54/03
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 10/09
§ 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist …
- BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95
Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem …
- BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97
Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage …
- BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 240/05
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs …
- OLG Koblenz, 05.12.2013 - 13 UF 793/13
Volljährigenadoption: Grundsatz der gemeinschaftlichen Annahme durch ein Ehepaar
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
Entlassung eines Elternteils als Betreuer
- BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …
- BFH, 29.07.2004 - III B 155/03
NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil
- VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
Klage gegen das Verbot von Patientenbesuch
- SG Karlsruhe, 07.02.2012 - S 4 U 4761/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
- VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07
Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt …
- OVG Niedersachsen, 09.01.2006 - 9 ME 372/05
Anspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner …
- BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen …
- BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den …
- OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft
- LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht
- OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug
- LG Berlin, 06.07.1987 - 81 T 347/87
- VG München, 25.05.2021 - M 26b E 21.2717
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Hochzeitsfeier
- VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95
Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete …
- VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392
Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Entziehung eines deutschen Passes - Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
Rechtsmittel
- VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher …
- OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09
Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei …
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1988 - A 14 S 1559/88
Länderübergreifende Umverteilung auf Antrag des Asylbewerbers
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …
- OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22
Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der …
- VG München, 18.05.2022 - M 12 K 21.6094
Rumänischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Wiederholungsgefahr, …
- BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke - …
- LG Aurich, 27.08.2021 - 7 T 89/20
- BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1501/02
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch gegenüber Rechtsbehelf, dessen …
- VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
- OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
- VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem …
- OLG Brandenburg, 22.02.1995 - 2 Ws 30/95
Bezeichnung der Verlegung in eine andere Haftanstalt als "hirnrissige …
- OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 1928/00
Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel; Ausländer; …
- SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 5262/08
Sozialhilfe für Ausländer - Aufenthalt zuwider einer Wohnsitzauflage - keine …
- AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
Corona-Pandemie: Besuchsverbots für Angehörige der Patienten
- OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
- AG Ludwigshafen, 22.06.2011 - 4b Gs 248/11
Polizeiliche Ingewahrsamnahme in Rheinland-Pfalz: Richtervorbehalt für eine …
- VG Weimar, 12.05.2004 - 4 E 270/04
- VG Greifswald, 13.10.2011 - 2 B 939/11
Verlassenserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft, Achtung des Familienlebens, …
- KG, 23.12.1998 - 1 AR 997/98