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   BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81   

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https://dejure.org/1981,2
BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
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V-Mann

§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Art. 103 Abs. 2, 5 GG;

§ 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verletzt auch dann nicht das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2, 20 Abs. 3 GG), wenn der Zeuge von den Behörden geheim gehalten wird (vgl. §§ 54, 96 StPO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    V-Mann

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 99 StGB und § 251 StPO - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwertung von Aussagen eines Zeugen vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 250
  • NJW 1981, 1719
  • MDR 1981, 900
  • NStZ 1981, 357
  • StV 1981, 381
  • StV 1981, 591
 
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Wird zitiert von ... (557)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage damit in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Sie können durch Rechtsfolgen ausgeglichen werden, die nicht das gesamte Verfahren mit sofortiger Wirkung beenden, wie etwa erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung oder Beweisverwertungsverbote (vgl. BVerfGE 107, 339 Senatsmehrheit unter Verweis auf BVerfGE 44, 353 ; 57, 250 ; 101, 106 ).
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