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   BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81   

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BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81 (https://dejure.org/1981,583)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1981 - 2 BvC 2/81 (https://dejure.org/1981,583)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 2 BvC 2/81 (https://dejure.org/1981,583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein aktives Wahlrecht für deutsche EG-Beamte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 202
  • NJW 1982, 817
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) untersagt den unberechtigten Ausschluß von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl (BVerfGE 36, 139 [141]).

    Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen und fordert, daß grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 28, 220 [225]; 36, 139 [141]).

    Auch unter der Herrschaft des Art. 22 WRV setzte das aktive Wahlrecht einen Wohnsitz im Wahlgebiet voraus (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 36, 139 [142]).

    Die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWG getroffene Regelung verletzt daher den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nicht (BVerfGE 5, 2 [6]; 36, 139 [142]).

  • BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55

    Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
    Die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWG getroffene Regelung verletzt daher den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nicht (BVerfGE 5, 2 [6]; 36, 139 [142]).
  • BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70

    Heimatbund Badenerland

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
    Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen und fordert, daß grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 28, 220 [225]; 36, 139 [141]).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verbürgt - positiv - die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ; 132, 39 ).

    Er fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 58, 202 ; 99, 69 ).

    Er untersagt - negativ - den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ) und verbietet den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen (vgl. BVerfGE 15, 165 ; 36, 139 ; 58, 202 ).

    aa) Indem § 13 Nr. 2 BWahlG Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausübung des Wahlrechts ausschließt, ist die Gewährleistung, dass jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ), betroffen.

    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert, dass jeder sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Ausnahmen waren zunächst nur für Deutsche, die im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses im Ausland tätig und daher besonders eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden geblieben waren, sowie deren Hausstandsangehörige zugelassen (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ).

    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ).

    Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu früheren Ausgestaltungen der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen (namentlich BVerfGE 5, 2 ; 36, 139 ; 58, 202 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/09 -, NJW 1991, S. 689 ) können daher nicht ohne Weiteres zur Beurteilung der aktuellen Rechtslage herangezogen werden.

    Angesichts bestehender Unterschiede zwischen den von der Sonderregelung des § 12 Abs. 2 BWG Erfassten und den EG-Bediensteten sei der Gesetzgeber bislang noch nicht gehalten gewesen, letztere in die Sonderregelung einzubeziehen; aus verfassungsrechtlicher Sicht liege im Zuge des fortschreitenden Integrationsprozesses aber eine solche Einbeziehung für die Zukunft nahe (vgl. BVerfGE 58, 202 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Das gilt auch, wenn die betreffende Person ständig an diesem Ort lebt (vgl. auch BVerfGE 53, 164 ; 58, 202 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12

    Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch

    Sie umschreiben die Grundsätze, welche nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht gelten (vgl. BVerfGE 36, 139 [141]; 58, 202 [205]).

    a) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl untersagt den unberechtigten Ausschluss von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl ( BVerfGE 36, 139 [141 ]; 58, 202 [205]).

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Mithin verbietet es dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1973 - 2 BvC 3/73 -, BVerfGE 36, 139; Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvC 2/81 -, BVerfGE 58, 202).

    So ist anerkannt, dass bestimmte Einschränkungen wie Mindestalter, Wohnsitzerfordernis usw. sachlich begründet und daher zulässig sind (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1973 - 2 BvC 3/73 -, BVerGE 36, 139; Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvC 2/81 -, BVerfGE 58, 202).

  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig

    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 132, 39, Rn. 24; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - wie auch jener der Gleichheit der Wahl - gewährleistet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann und trägt damit der politischen Selbstbestimmung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BremStGH, Urt. v. 14.5.2009, St 2/09, BremStGHE 8, 75, 90; jüngst BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 132, 39, Rn. 24; 99, 69, 77 f.; 99, 1, 13; 58, 202, 205).

    Er untersagt zugleich den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

  • StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
    Er fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann (BremStGH, Urt. v. 13.8.2020 - St 2/19, juris Rn. 43 m.w.N.; BVerfGE 99, 69, 77 ff.; 58, 202, 205; Magiera, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 38 Rn. 81).

    Dementsprechend untersagt er den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürgerinnen und -bürger von der Teilnahme an der Wahl überhaupt und verbietet den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von der Ausübung des Wahlrechts aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen (vgl. BVerfGE 58, 202, 205; Haberland, in: Fischer-Lescano u.a., Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 75 Rn. 16) und wirkt vergleichbar wie die Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 2 und 3 GG (vgl. Trute, in: v. Münch, Grundgesetz, 7. Aufl. 2021, Art. 38 Rn. 33).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Er untersagt den unberechtigten Ausschluß von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl und verbietet damit dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen und fordert, daß grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 58, 202/205; Pieroth in Jarass/Pieroth Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 3. Auflage 1995, Anm. 5).
  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

    Er ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ), ist diesem gegenüber allerdings durch eine stärkere Formalisierung gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 4, 375 [382]; 28, 220 [225]) und verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung grundsätzlich aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 36, 139 [141]; 58, 202 [205]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Der Grundsatz der Allgemeinheit verbietet, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen auszuschließen (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 -, BVerfGE 36, 139 [141]; Beschl. v. 7.10.1981 - 2 BvC 2/81 -, BVerfGE 58, 202 [205]).
  • VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21

    Kommunalwahl Mindestalter Hessen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

  • VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den

  • BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95

    Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in Baden-Württemberg

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 18/94

    Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Verfassungsnorm im Rahmen der Erhebung

  • BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Duldung eines

  • LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 1293/17

    Besitz- und Nutzungsrecht betreffend ein Schützenhaus

  • VG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 6793/08

    Klage gegen Verlust der Ratsmitgliedschaft erfolglos

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2023 - 15 K 238/23

    Bürgerentscheid, Abstimmung, elementare demokratische Grundsätze, Grundsatz der

  • BVerwG, 24.03.1993 - 1 B 39.93

    Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung - Darlegung eines

  • BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90

    Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl

  • BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde in einer Landes-

  • BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • VGH Bayern, 27.02.2003 - 13 A 02.1479

    Anfechtung der Wahl des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft; Beglaubigung der

  • BVerwG, 28.08.1992 - 1 B 160.92

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch Entscheidung über einen Widerspruch ohne

  • BVerwG, 07.11.1994 - 1 PKH 33.94

    Begründung der Berufung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Anspruch auf mündliche

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 PB 4.02

    Allgemeinheit der Wahl - Gleichheit der Wahl - Vorziehens von Wahlen für

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