Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3
BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 (https://dejure.org/1981,3)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 (https://dejure.org/1981,3)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 (https://dejure.org/1981,3)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schulentlassung

Art. 12, 2 GG, Vorbehalt des Gesetzes, Wesentlichkeitstheorie, Art. 80 GG;

§ 31 BVerfGG, Übergangsregelung durch das Bundesverfassungsgericht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Schulentlassung

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Gesetzesvorbehalt im Schulverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt des Gesetzes bei Regelungen über die Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsverordnung - Ermächtigung durch Gesetzgeber - Versetzung eines Schülers - Rechtsstaatliches Bestimmtheitserfordernis - Voraussetzung für Entlassung - Festlegung durch Gesetzgeber

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 257
  • NJW 1982, 921
  • NVwZ 1982, 242 (Ls.)
  • DVBl 1982, 401
  • DÖV 1982, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (470)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Schon der Bundesminister des Innern hat indessen zutreffend auf die bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Beschwerdeentscheidungen im summarischen Verfahren gemäß § 80 V VwGO ausnahmsweise dann als zulässig behandelt werden können, wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und wenn diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 II BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (BVerfGE 53, 30 [53 f.]; 58, 257 [263]).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Insbesondere im Schulwesen verpflichten Rechtsstaatsgebot und Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 58, 257 ).

    So wurde etwa im Interesse von Strafvollzug und Schulbetrieb die Briefkontrolle bei Strafgefangenen auf Grund unzureichender untergesetzlicher Ermächtigung (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 40, 276 ) ebenso für übergangsweise zulässig erklärt, wie der nicht durch Parlamentsgesetz gedeckte Schulverweis (vgl. BVerfGE 58, 257 ).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Gesetzliche Regelungen müssen so gefaßt sein, daß der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, daß er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 [420]; 58, 257 [278]; 62, 169 [183]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht