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   BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80, 1 BvR 201/81, 1 BvR 881/81, 1 BvR 1074/81, 1 BvR 1319/81   

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https://dejure.org/1982,594
BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80, 1 BvR 201/81, 1 BvR 881/81, 1 BvR 1074/81, 1 BvR 1319/81 (https://dejure.org/1982,594)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80, 1 BvR 201/81, 1 BvR 881/81, 1 BvR 1074/81, 1 BvR 1319/81 (https://dejure.org/1982,594)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 1 BvR 1295/80, 1 BvR 201/81, 1 BvR 881/81, 1 BvR 1074/81, 1 BvR 1319/81 (https://dejure.org/1982,594)
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Motorradhelm

§ 21a Abs. 2 StVO;

Art. 2 Abs. 1 GG, Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldandrohung bei Verstoß gegen die Helmpflicht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für Kraftradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit - Kraftradfahrer - Schutzhelm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 275
  • NJW 1982, 1276
  • MDR 1982, 542
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80
    Nach dem Grundgesetz muß der Einzelne sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt (BVerfGE 4, 7 [15 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80
    Bestandteil dieser verfassungsmäßigen Ordnung ist jede Rechtsnorm, die formell und materiell der Verfassung gemäß ist (BVerfGE 6, 32 [37 ff.]; stRspr).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    b) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 59, 275 ; 60, 123 ).

    Allerdings muss dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 4, 7 ; 59, 275 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 59, 275 ; 60, 123 ), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - bezwecke die Helmpflicht sowohl, Kopfverletzungen beim Fahrer/Mitfahrer zu vermeiden, als auch die Entlastung der Allgemeinheit von schweren Belastungen, die aus Unfällen mit schweren Kopfverletzungen folgen können, z. B. durch Einsatz der Rettungsdienste, ärztliche Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgung von Invaliden.

    Im typischen Anwendungsfall dieser Vorschrift betrifft die Regelung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise lediglich die allgemeine Handlungsfreiheit der von der Helmpflicht erfassten Kraftradfahrer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - BVerfGE 59, 275).

    Ein durch einen Helm geschützter Kraftradfahrer wird im Fall eines Unfalls regelmäßig eher als ein nicht geschützter Fahrer in der Lage sein, etwas zur Abwehr der mit einem Unfall einhergehenden Gefahren für Leib und Leben anderer Personen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) beizutragen, in dem er etwa die Fahrbahn räumt, auf die Unfallstelle aufmerksam macht, Ersthilfe leistet oder Rettungskräfte herbeiruft (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - BVerfGE 59, 275).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die Raucher werden hierbei nicht in unzulässiger Weise bevormundet, ihnen wird insbesondere kein Schutz vor Selbstgefährdung aufgedrängt (vgl. BVerfGE 59, 275 ).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Ausnahmesituation vorliegt, die eine Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde eröffnet, wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist, einen Motorradhelm zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1982 - 1 BvR 1295/80 u.a. - BVerfGE 59, 275 ).

    Dass ein Kraftradfahrer, der ohne geeigneten Schutzhelm fährt und deshalb bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung davonträgt, nicht nur sich selbst schadet, das Verhalten vielmehr auch weitreichende Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen kann, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt worden (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1982 - 1 BvR 1295/80 u.a. - BVerfGE 59, 275 ).

  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind freiheitsentziehende Maßnahmen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert (vgl. BVerfGE 58, 208 (224 ff.); 59, 275 (278)).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 -, juris) hat im Zusammenhang mit der Verfassungsgemäßheit der Ordnungswidrigkeitsvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO festgestellt, dass die Helmpflicht insbesondere dem rechtsstaatlichen Erfordernis der Verhältnismäßigkeit genügt.

    Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 26.01.1982 (1 BvR 1295/80 -, a.a.O. - s.o. unter I.1.a.) bezweckt die Schutzhelmtragepflicht sowohl, Kopfverletzungen beim Fahrer/Mitfahrer zu vermeiden oder jedenfalls deren Schwere zu vermindern (Eigenschutz - in diesem Sinne auch BGH, Urt. v. 25.01.1983 - VI ZR 92/81 -, Rn. 14, juris), als auch die Entlastung der Allgemeinheit von schweren Belastungen, die aus Unfällen mit schweren Kopfverletzungen folgen können, z.B. durch Einsatz der Rettungsdienste, ärztliche Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgung von Invaliden (in diesem Sinne auch VG Augsburg, Urt. v. 27.06.2000 - Au 3 K 00.466 -, juris).

  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Einschränkungen der Freiheit der Person kommen zwar unter engen Voraussetzungen auch zum Schutz des Betroffenen in Betracht, wenn der Betroffene daran gehindert werden soll, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 59, 275 ; 60, 123 ; 90, 145 ; 149, 293 ).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

    Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 59, 275 - Schutzhelmpflicht - 90, 145 - Cannabiskonsum - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u.a. -, NJW 1987, S. 180 - Gurtanlegepflicht - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 - Organentnahme -).
  • BVerfG, 10.06.2015 - 2 BvR 1967/12

    In einer Vorsorgevollmacht kann nicht auf gerichtliche Genehmigung bei

    Bestandteil dieser verfassungsmäßigen Ordnung ist jede Rechtsnorm, die formell und materiell der Verfassung gemäß ist (BVerfGE 59, 275 ; stRspr.).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

  • VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 14 L 2046/21

    Aufhebung einer zuvor erteilten Befreiung von der Schutzhelmpflicht für

  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

  • VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12

    Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht

  • VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV

  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 841/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83

    Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen

  • BFH, 19.10.1995 - V R 71/93
  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 74/92

    Verfassungsmäßigkeit der Anschlallpflicht in Pkws

  • VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22

    Rechtsnatur der Einführung der 2G-Regel durch Dienstanweisung bei der

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.1988 - III/3 Ä E 1271/87
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