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   BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78   

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BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78 (https://dejure.org/1982,1205)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 1 BvR 562/78 (https://dejure.org/1982,1205)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 1 BvR 562/78 (https://dejure.org/1982,1205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger Weiterversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 287
  • NJW 1982, 1087
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Von diesem durchgehenden Prinzip, das eine nachträgliche Manipulation der Rentenhöhe durch den Versicherten ausschließen soll, gibt es nur in besonders geprägten Fällen Ausnahmen (vgl. BVerfGE 49, 192 (210 f.)).

    a) Das gilt vor allem, wenn man die Fälle der Nachentrichtung von Beiträgen nach dem Rentenreformgesetz 1972 (vgl. BVerfGE 49, 192 (193); 50, 177 (178 f.)) mit dem Fall der Beschwerdeführerin vergleicht.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu beurteilen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 (182); 51, 295 (300 f.) m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Dieses Prinzip darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnten (vgl. BVerfGE 26, 44 (61 f.); 36, 73 (84)).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Dieses Prinzip darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnten (vgl. BVerfGE 26, 44 (61 f.); 36, 73 (84)).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, das jedenfalls auch durch das Versicherungsprinzip geprägt und gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 25, 314 (322); 48, 346 (358); Beschluß vom 10. November 1981 - 1 BvL 18 und 19/77 - Umdruck S. 17), scheint es zu widersprechen, daß Beitragsleistungen zu Rentenminderungen führen können.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    a) Das gilt vor allem, wenn man die Fälle der Nachentrichtung von Beiträgen nach dem Rentenreformgesetz 1972 (vgl. BVerfGE 49, 192 (193); 50, 177 (178 f.)) mit dem Fall der Beschwerdeführerin vergleicht.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu beurteilen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 (182); 51, 295 (300 f.) m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, das jedenfalls auch durch das Versicherungsprinzip geprägt und gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 25, 314 (322); 48, 346 (358); Beschluß vom 10. November 1981 - 1 BvL 18 und 19/77 - Umdruck S. 17), scheint es zu widersprechen, daß Beitragsleistungen zu Rentenminderungen führen können.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
    Der Gleichheitssatz ist indessen nur verletzt, wenn eine Regelung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 55, 72 (89 f.) m.w.N.).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Das Sozialstaatsprinzip bestimmt nur das Ziel einer gerechten Sozialordnung, gibt aber einen verbindlichen Weg dorthin oder auch nur eine Ermächtigung, dahin führende Wege zu beschreiten, nicht vor (BVerfGE 22, 180 ; 40, 121 ; vgl. auch BVerfGE 26, 44 ; 34, 118 ; 36, 73 ; 59, 287 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht überprüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 51, 257 (267 f.), 295 (300); 52, 277 (281); 54, 11 (26), 363 (386); 59, 287 (300)).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Schließlich hat es das BVerfG (Beschluss vom 27. Januar 1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14) nicht für verfassungswidrig angesehen, dass sich in besonderen Fällen, jedenfalls unter Geltung des AVG und der RVO, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rentenmindernd auswirken konnten.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06

    Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

    Es unterliegt daher nicht der gerichtlichen Kontrolle, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung getroffen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 27/76 - BVerfGE 51, 257 , vom 16. Oktober 1979 - 1 BvL 51/79 - BVerfGE 52, 277 , vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 u.a. - BVerfGE 54, 11 und vom 27. Januar 1982 - 1 BvR 562/78 - BVerfGE 59, 287 ).
  • BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93

    Keine Verletzung des GG durch Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur

    Weiterhin hat sich das Gericht bereits zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen geäußert, nach denen sich in besonderen Fällen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung rentenvermindernd auswirken können (vgl. BVerfGE 59, 287 [297 ff.]).

    Die Abhängigkeit der Bewertung der Zurechnungszeit von Pflichtbeiträgen hat die Stellung freiwillig Versicherter, die außer Pflichtbeiträgen niedrige freiwillige Beiträge entrichtet hatten, verbessert; eine Rentenminderung konnte insoweit nicht mehr eintreten (vgl. dazu schon BVerfGE 59, 287 [300]).

  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 4/93

    Grundlagen der Berechnung des Kindergeldzuschlages - Nicht-in-Anspruchnahme von

    Auch dann, wenn die Regelung im einzelnen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung getroffen hat, bedeutet dies noch keinen Verfassungsverstoß (BVerfG vom 27. Januar 1982, BVerfGE 59, 287, 300).
  • LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08

    Rente wegen Alters - widerspruchslose Einlassung nach § 99 Abs 2 SGG -

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung gebilligt, dass die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen von Beiträgen oder Versicherungszeiten abhängig machen kann, weil für sie auch das Versicherungsprinzip gilt (vgl. BVerfGE 25, 314 ; 28, 324 ; 39, 316 ; 48, 227 ; 48, 346 ; 59, 36 ; 59, 287 ; 66, 234 ; 67, 231 ; 76, 256 ).
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82

    Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit

    Nicht hingegen darf das Sozialstaatsprinzip dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnten (BVerfGE 59, 287, 301 : SozR 2200 5 1255 Nr. 1A S 28 mwN).
  • BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83

    Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung

    Dem steht indessen schon entgegen, daß das Sozialstaatsprinzip es grundsätzlich nicht erlaubt, Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, zu modifizieren (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1982 - 11 RZLw 1/81 - BVerfGE 59, 287, 301 m.w.N.).
  • VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 928/05

    Grundlage eines Rechtsanspruchs auf eine Subvention; Einstufung eines

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

  • BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 11/91

    Zuschuss für landwirtschaftliche Unternehmer zu ihrem Beitrag in der Altershilfe

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81

    Rahmenfrist; Wartezeit; Verfassungsmäßigkeit einer Rahmenfrist

  • LG Mönchengladbach, 07.01.1993 - 1 O 452/92

    Keine Belehrungspflicht des Notars über Gefahren einer Altlastengarantieerklärung

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