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   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79   

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https://dejure.org/1982,71
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 (https://dejure.org/1982,71)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 (https://dejure.org/1982,71)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 845/79 (https://dejure.org/1982,71)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Schülerberater

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Schweigepflicht von Schülerberatern gegenüber Erziehungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Bremer Schulverwaltungsgesetzes - Schweigepflicht von Schülerberatern gegenüber Erziehungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schweigepflicht der Schülerberater - Informationsanspruch der Eltern - Interessenabwägung - Vereinbarkeit - Rechte der Eltern - Beeinträchtigung der Erziehung - Vorgänge im Schulbereich

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 360
  • NJW 1982, 1375
  • NVwZ 1982, 368 (Ls.)
  • DVBl 1982, 406
  • DÖV 1982, 359
 
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Wird zitiert von ... (130)

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Das Elternrecht ist um des Kindes willen gegen Eingriffe des Staates geschützt (vgl. BVerfGE 59, 360 ; 61, 358 ).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Dabei hat er auch zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter eines Kindes sein Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe an Gewicht zunimmt (vgl. BVerfGE 59, 360 ; 88, 87 ); der Gesetzgeber kann die Ausgestaltung der Sozialleistungen insoweit auch dann an den tatsächlichen Umständen orientieren, wenn die Betroffenen die Volljährigkeit erreicht haben und diese Rechte uneingeschränkt genießen.
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    (a) Die Wahrnehmung des Auftrags zur Gewährleistung schulischer Bildung aus Art. 7 Abs. 1 GG steht gemäß Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern zu (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).
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